Europäisches Parlament verabschiedet die neue Verbraucherrechte- Richtlinie

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 06.03.2013

Viele Onlinehändler haben es sicher noch im Hinterkopf: Die Europäische Kommission hatte Ende 2008 eine neue, einheitliche Verbraucherrechterichtlinie vorgeschlagen. Mit dieser neuen Richtlinie sollten die vier bisher existierenden Richtlinien zu Haustürgeschäften (1985/577/EWG), unfairen Geschäftsbedingungen (1993/13/EWG), Fernabsatzgeschäften (1997/7/EG) und dem Verbrauchsgüterkauf (1999/44/EG) zusammengeführt und überarbeitet werden - ein Werk für ganz Europa in Fragen Verbraucherrechte „aus einem Guss" sollte entstehen.

Am 23.06.2011 hat das Europäische Parlament die Neuregelung nun verabschiedet. Nach dieser Abstimmung muss noch der Rat die Novelle annehmen. Diese „Formalität" ist laut einer Pressemitteilung des Europäischen Parlaments bis voraussichtlich Ende Juli diesen Jahres zu erwarten.

Es besteht jedoch kein Anlass zur Unruhe: Nach der Annahme der Neuregelung durch den Rat haben die Mitgliedsstaaten weitere zwei Jahre Zeit, die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen - die für Onlinehändler relevanten Änderungen werden also im Laufe der nächsten zwei Jahre nach und nach eintreten.

Mit der Neuregelung sollen europaweit harmonisierte Verbraucherschutzvorschriften „von oben" eingeführt werden. Betroffen von der Neuregelung sind v.a. das Recht der Verbraucher, die Ware innerhalb einer bestimmten Frist zurückzugeben sowie die damit zusammenhängende Frage der Kostentragung. Auch die rechtlichen Vorgaben zur Preisdarstellung im Onlinehandel, zu den Lieferbedingungen und die Rechte der Verbraucher beim Download von Inhalten sollen vereinheitlicht werden.

Über die konkret anstehenden Änderungen werden wir Sie informieren, sobald wir den vom Europäischen Parlament verabschiedeten Text der neuen Verbraucherrechte- Richtlinie vorliegen haben.

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