Google verletzt Impressumspflicht
Google hatte in seinem Impressum unter anderem eine E-Mail-Adresse angegeben. Die fungierte aber eher als toter Briefkasten.
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Nachdem eine Mutter publik machte, Urheber des Slogans zu sein, schießt die Agentur nun zurück.
Laut einem Urteil des Landgerichts Arnsberg ist die Grundpreisangabe in der Artikelübersicht nicht notwendig.
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