Elektrogesetz


Das Elektrogesetz (ElektroG) betrifft das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Ein wesentliches Motiv liegt seit jeher in der Nachhaltigkeit: So soll das Gesetz den illegalen Export solcher Geräte ins Ausland verhindern und zum Recycling wertvoller Rohstoffe und Ressourcen beitragen. Lesen Sie hier alle Beiträge zu dem Thema.

Das Elektrogesetz basiert in vielen Punkten auf der europäischen WEEE-Richtlinie. Die Pflichten des ElektroG richten sich insbesondere an Hersteller solcher Geräte – hier spielt etwa die Registrierungspflicht eine Rolle. Aber auch Händler und Vertreiber sind davon betroffen. Auch hier spielt die Registrierung eine Rolle, gerade das Thema der Rücknahme ist für Vertreiber aber besonders wichtig.
Eine zentrale Institution in Sachen Elektrogesetz ist die Stiftung EAR, das steht für Elektro-Altgeräte Register. Diese übernimmt wichtige Koordinierungsfunktionen, stellt das Herstellerregister zur Verfügung und bietet diverse Informationen an.


Was gilt es für Online-Händler beim Elektrogesetz zu beachten?


Online-Händler, die Elektrogeräte oder Elektronikgeräte anbieten, sollten sich mit dem Elektrogesetz gut auseinandersetzen. Der Grund hierfür liegt bereits in der Herstellerregistrierung: Das ist zwar der Bezeichnung nach grundsätzlich die Aufgabe des jeweiligen Herstellers. Doch gibt es einige Konstellationen, in denen Online-Händler selbst zum Hersteller im Sinne des ElektroG werden, ohne dass sie das Gerät selbst produzieren. Hierzu kann bspw. der Import nach Deutschland führen, aber auch das Versäumnis des eigentlichen Herstellers, sich zu registrieren. Liegt keine Herstellerregistrierung vor und ein Händler bietet das Gerät dennoch auf dem Markt zum Verkauf an, so wird er selbst zum Quasi-Hersteller und muss entsprechende Pflichten erfüllen. Grundsätzlich gilt ein Vertriebsverbot, sofern keine Registrierung gegeben ist.

Zudem ergeben sich Rücknahmepflichten. Unterschieden wird hierbei zwischen der 0:1-Rücknahmepflicht und der 1:1-Rücknahmepflicht. Diese gelten prinzipiell auch für den Online-Handel und müssen rechtssicher umgesetzt werden. Hinsichtlich der Rücknahmepflicht bestehen für Vertreiber wie Online-Händler zudem Informationspflichten: Diese betreffen etwa Rückgabemöglichkeiten oder Hinweise in Bezug auf Batterien und Akkus. Zu achten ist auch auf die ordnungsgemäße Gerätekennzeichnung.


Folgen von Verstößen gegen das ElektroG


Wichtig ist die Einhaltung der Vorschriften nicht nur wegen der Möglichkeit, bei Verstößen hohe Bußgelder zahlen zu müssen. Beim Verstoß beispielsweise gegen die Registrierungspflicht, die Pflicht zur Rücknahme oder gegen Vorschriften zur Kennzeichnung oder zur Information droht den Verantwortlichen zudem eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, die mit hohen Kosten einhergehen kann.