Mit relativ kurzer Vorlaufzeit gab der Marktplatzanbieter Etsy kürzlich bekannt, künftig deutlich strengere Regeln für das Anbieten von Waren rund um das Thema Sexualität einzuführen. Die erste Ankündigung kam in einem öffentlichen Brief von Alice Wu, Leiterin des Etsy Trust and Safety Teams, Ende Juni. Als Frist wird darin aber bereits der 29. Juli genannt. Angebote, die den neuen Regeln nicht entsprechen, werden ab diesem Datum gelöscht.
Weitreichendes Verbot pornografischer Materialien
Auf einer Unterseite des Etsy Verhaltenskodex werden die neuen Regeln, welche ab dem 29. Juli greifen, zusammengefasst. Diese betreffen dabei nicht nur Sexspielzeuge, welche zu aktiven sexuellen Handlungen genutzt werden können, sondern auch weitreichende Print- und Bildmedien sowie die Art und Weise, wie Artikel mit sexuellem Kontext noch illustriert und beschrieben werden dürfen.
Verboten sind demnach:
- Sämtliche gedruckte oder visuelle Medien, welche sexuelle Handlungen oder Geschlechtsteile in einem sexuellen Kontext darstellen (dies beinhaltet beispielsweise auch alte Ausgaben von Magazinen wie dem Playboy)
- Sexspielzeuge, welche in den Körper eingeführt werden, in welche Körperteile eingeführt werden oder welche zur Anwendung an Geschlechtsteilen gedacht sind.
- Sexuelle Dienste, inklusive das Anbieten fetischisierter Gegenstände (beispielsweise getragener Wäsche)
- Artikelbeschreibungen, welche Pornografie-bezogene Stichwörter oder Artikel-Tags nutzen.
- Artikelbeschreibungen, welche verwandtschaftliche Verhältnisse in einem sexualisierten Kontext darstellen.
- Artikelbilder, welche zur Illustration mit oder an Menschen gemodelt werden, dürfen keine sichtbaren Geschlechtsteile, inklusive Brustwarzen und Gesäßspalten enthalten.
- Artikelbilder dürfen zudem keine fotorealistischen Darstellungen von sexuellen Handlungen zeigen.
- Sämtliche Darstellungen illegaler sexueller Handlungen.
Noch erlaubt seien dagegen bestimmte nicht-realistische Darstellungen, wie beispielsweise Gemälde oder Skulpturen. Diese dürfen dabei auch Körperteile wie Brüste oder Gesäß zeigen, jedoch ausdrücklich nicht in einem sexuellen Kontext.
Weiterhin bleibt der Vertrieb von Zubehör-Produkten wie Handschellen, Möbelstücke und Bekleidung erlaubt. Bei diesen ist es unter Umständen jedoch notwendig, die Artikel als „nicht jugendfrei“ zu kennzeichnen. Zudem dürfen die ersten Vorschaubilder des Artikels (welche als Thumbnail auf der Übersichtsseite erscheinen) keine sexuellen Inhalte zeigen.
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