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Das Thema Tracking und Recht auf der BLOO:CON

Veröffentlicht: 15.11.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 15.11.2019
BLOO:CON

Vom 29. bis 30. Januar 2020 ist es wieder so weit: Auf der BLOO:CON in Münster wird genetzwerkt und Wissen ausgetauscht. Auch das Thema E-Privacy steht dieses mal mit auf der Agenda. Grund hierfür ist neben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit Mai 2018 gültig ist, auch das lange Warten auf die E-Privacy-Verordnung. Diese sollte eigentlich gemeinsam mit der Datenschutzgrundverordnung in Kraft treten.

Rechtsunsicherheit in Sachen Datenschutz

Während die DSGVO dem Schutz personenbezogener Daten im allgemeinen dient, soll die E-Privacy-Verordnung ganz auf die elektronische Kommunikation abzielen. Daher ergibt es Sinn, dass diese ursprünglich auch gemeinsam mit der DSGVO in Kraft treten sollte. Nun haben wir die Situation, dass es zwar eine DSGVO gibt, aber keine E-Privacy-Verordnung. Daraus folgt wiederum, dass als Grundlage für die Beurteilung, wie Daten im Bereich der digitalen Kommunikation geschützt werden sollen und müssen, sowohl die DSGVO, als auch die Cookie-Richtlinie herangezogen werden. Diese Richtlinie hat aber wiederum den Nachteil, dass sie in jedem Mitgliedsstaat der EU anders umgesetzt wird. 

Das Cookie-Chaos

Zu welchen Problemen das führen kann, hat der EuGH am 1. Oktober eindrucksvoll bewiesen: „Die Entscheidung des EuGH zu Cookies hat mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Es bleibt weiter rechtlich umstritten, welches Tracking unter welchen Umständen zulässig ist” sagt dazu Rechtsanwalt Martin Hahn von der ITB-Recht, der Partnerkanzlei des Händlerbundes. Weiter gibt er an, dass für wirkliche Klarheit nur die lang angekündigte E-Privacy-Verordnung sorgen könne.

In seinem Vortrag auf der BLOO:CON wird Martin Hahn auf genau diese Problematiken eingehen. Es wird um die Frage nach dem Ist-Zustand gehen und welche Optionen der E-Commerce überhaupt hat, mit der derzeit unklaren Rechtslage umzugehen. Denn eines ist laut dem Rechtsanwalt sicher: „Das Einzige, was Klarheit bringen kann, ist eine vernünftige, zeitgemäße, gesetzliche Regelung.”

Händlerbundmitglieder kommen günstiger rein

Mit dem Händlerbund-Rabattcode können Interessierte ihr Ticket vergünstigt ergattern. Einfach „Haendlerbund-15“ bei der Bestellung angeben und 15 Prozent Rabatt erhalten. Dieser Rabatt gilt bereits in der Early-Bird-Phase. Seminare sind jedoch ausgeschlossen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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