Das Wichtigste zu Rechten und Pflichten bei Transportschäden
Auch bei großer Sorgfalt lässt sich ein Transportschaden manchmal nicht vermeiden. Welche Rechte und Pflichten Verkäufer und Käufer haben, erklären wir hier.
Auch bei großer Sorgfalt lässt sich ein Transportschaden manchmal nicht vermeiden. Welche Rechte und Pflichten Verkäufer und Käufer haben, erklären wir hier.
Wer muss für Versand oder Rückversand zahlen, wenn die Ware mangelhaft ist? Und wie sieht es die Rechtslage ab 2022 nach der Warenkaufrichtlinie?
Wie umgehen mit digitalen Produkten – damit beschäftigt sich die Richtlinie. Insgesamt sorgt sie für einige Änderungen im Vertragsrecht zum 1. Januar 2022.
Ab dem 1. Januar 2022 werden neue Vorschriften im BGB-Vertragsrecht angewendet, die zu weitreichenden Veränderungen führen. Ein erster Überblick.
Wenn Händler Probleme Lieferanten wegen mit mangelhaften Produkten haben, haben sie mehrere Optionen.
Ein Tier ist heutzutage schnell und einfach über das Internet zu erwerben. Doch wie ist dieser Kauf rechtlich zu behandeln und welche Besonderheiten gibt es?
Die Zeiträume für Garantie und gesetzliche Gewährleistung dürfen nicht zusammengerechnet werden, um dadurch einen besonderen Service zu suggerieren.
Verkäufer sind verpflichtet, für die Mangelfreiheit ihrer Ware einzustehen. Nichtsdestotrotz ist die Frage nach der Kostenübernahme beim Rückversand ein Dauerbrenner.
Damit steht Lambrecht nicht alleine da: Auch Verbraucherschützer fordern eine längere Haftungsdauer nach dem Kauf langlebiger Produkte.
Die EU hat an den Stellschrauben für den Verbraucherschutz gedreht. Nun hat Deutschland seine Pläne für die Umsetzung veröffentlicht.
Das Gewährleistungsrecht regelt zunächst, dass der Verbraucher Anspruch auf „Nacherfüllung“ hat. Der Händler muss die defekte Sache also entweder reparieren oder direkt eine neue Sache liefern. Hier liegt es am Kunden, wofür er sich entscheidet. Als Händler hat man allerdings das Recht, die Reparatur zu verweigern, wenn die Kosten dafür unverhältnismäßig hoch wären, dann kann der Händler auf die Lieferung einer neuen Sache zurückgreifen. Als Händler hat man in der Regel höchstens zwei Versuche, die Kaufsache zu reparieren, danach hat der Kunde ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder auf eine Minderung des Kaufpreises.
Bei der Gewährleistung kommt es darauf an, ob die Ware bei Gefahrübergang, also in der Regel dann, wenn der Kunde die Ware erhält, einen Mangel hat. Denn der Händler muss natürlich nicht dafür aufkommen, wenn dem Kunden die Ware nach ein paar Monaten Nutzung herunterfällt und daraufhin kaputt geht. Das Gewährleistungsrecht ist dennoch sehr verbraucherfreundlich, denn bis zu einem Zeitraum von einem Jahr, geht man davon aus, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat. Behauptet der Händler etwas anderes, muss er beweisen können, dass die Sache ohne Mangel an den Kunden übergeben wurde.
Das Gewährleistungsrecht steht dem Kunden zwei Jahre lang zu. Nach Ablauf der zwölf Monate Beweislastumkehr muss allerdings der Kunde beweisen können, dass der Mangel nicht erst nachträglich entstanden ist, hier wird es für den Händler also etwas einfacher. Beim Verkauf von gebrauchter Ware kann der Händler den Zeitraum auf ein Jahr verkürzen, das muss allerdings vor Vertragsschluss geregelt werden.