Gewährleistung


Das Gewährleistungsrecht gehört zu den wichtigsten Themengebieten im allgemeinen Zivilrecht. Das Gewährleistungsrecht kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine gekaufte Sache Mängel hat. An dieser Stelle finden Sie unsere aktuellen Artikel zu dem Thema.

Das Gewährleistungsrecht regelt zunächst, dass der Verbraucher Anspruch auf „Nacherfüllung“ hat. Der Händler muss die defekte Sache also entweder reparieren oder direkt eine neue Sache liefern. Hier liegt es am Kunden, wofür er sich entscheidet. Als Händler hat man allerdings das Recht, die Reparatur zu verweigern, wenn die Kosten dafür unverhältnismäßig hoch wären, dann kann der Händler auf die Lieferung einer neuen Sache zurückgreifen. Als Händler hat man in der Regel höchstens zwei Versuche, die Kaufsache zu reparieren, danach hat der Kunde ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder auf eine Minderung des Kaufpreises.

Bei der Gewährleistung kommt es darauf an, ob die Ware bei Gefahrübergang, also in der Regel dann, wenn der Kunde die Ware erhält, einen Mangel hat. Denn der Händler muss natürlich nicht dafür aufkommen, wenn dem Kunden die Ware nach ein paar Monaten Nutzung herunterfällt und daraufhin kaputt geht. Das Gewährleistungsrecht ist dennoch sehr verbraucherfreundlich, denn bis zu einem Zeitraum von einem Jahr, geht man davon aus, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat. Behauptet der Händler etwas anderes, muss er beweisen können, dass die Sache ohne Mangel an den Kunden übergeben wurde.

Das Gewährleistungsrecht steht dem Kunden zwei Jahre lang zu. Nach Ablauf der zwölf Monate Beweislastumkehr muss allerdings der Kunde beweisen können, dass der Mangel nicht erst nachträglich entstanden ist, hier wird es für den Händler also etwas einfacher. Beim Verkauf von gebrauchter Ware kann der Händler den Zeitraum auf ein Jahr verkürzen, das muss allerdings vor Vertragsschluss geregelt werden.


Das unterscheidet das Gewährleistungsrecht von Widerruf und Garantie


Viele verwechseln den Rücktritt vom Vertrag aufgrund eines Mangels mit dem Widerruf. Rechtlich handelt es sich dabei allerdings um zwei komplett unterschiedliche Dinge. Denn der Widerruf steht dem Verbraucher unabhängig von einem Mangelbei Verträgen zu, die im Internet geschlossen wurden. Das Widerrufsrecht besteht gesetzlich mindestens 14 Tage lang. Kunden können dann entscheiden, ob sie die bestellte Ware tatsächlich behalten wollen, oder die Produkte zurückschicken möchten. Unabhängig davon, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.

Die Garantie ist im Gegensatz zum Gewährleistungsrecht ein Versprechen des Händlers oder des Herstellers, dass das Produkt bestimmte Eigenschaften hat oder eine gewisse Zeit lang hält. Es handelt sich quasi um einen zusätzlichen Vertrag, der in den meisten Fällen Ansprüche dem Kunden gegenüber schafft, die über die gesetzlichen hinausgehen.