Aktiengesellschaft (abgekürzt AG)

Die Aktiengesellschaft zählt genauso wie beispielsweise die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu den Kapitalgesellschaften. Die Aktiengesellschaft ist somit eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass die AG selbst mit dem Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeiten haftet und nicht die Gesellschafter. Die Aktionäre haften demnach mit dem Grundkapital, also mit den erworbenen Aktien. Das Privatvermögen bleibt dabei unangetastet.

Diese Unternehmensform wird in der Praxis besonders von Großunternehmen genutzt, da bereits für die Gründung ein Stammkapital von mindestens 50.000 Euro benötigt wird. Auch international ist die AG eine sehr bedeutsame Rechtsform. Das Stammkapital wird in einzelne Aktien aufgeteilt. Durch den Erwerb einer Aktie wird der Aktionär am Grundkapital der AG beteiligt. Je nach Art und Anzahl der Aktien wird das Recht auf Mitbestimmung geregelt.

Eine Aktiengesellschaft setzt sich aus drei Organen zusammen: Dem Vorstand – dieser kann aus einer oder mehreren Personen bestehen und leitet die AG eigenverantwortlich. Der Aufsichtsrat, Überwachungsorgan einer Aktiengesellschaft, kontrolliert und berät den Vorstand. Das beschließende Organ der Aktiengesellschaft ist die Hauptversammlung, diese setzt sich aus allen Aktionären der AG zusammen. Hier haben die Aktionäre entsprechend ihrer Aktien Stimmrechte. Die Hauptversammlung muss einmal jährlich stattfinden.

Beispiel: Mehrere StartUps haben sich entschlossen, eine AG zu gründen. Gemeinsam verfügen sie über ein Grundkapital von 50.000 Euro. Die Gründer verfassen zunächst einen Gesellschaftsvertrag (Satzung) und lassen diesen notariell beglaubigen. Sie bestellen den Aufsichtsrat und dieser wiederum den Vorstand. Jetzt folgt nur noch die Eintragung in das Handelsregister.

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