Limited (Ltd.)

Die englische Alternative zur deutschen UG.

Auch die englische Limited bietet für StartUps eine Option einer kostengünstigen Unternehmensgründung. Neben den Vorteilen wie kurze Gründungsdauer (in der Regel nicht mehr als 1 bis 2 Wochen), geringem Startkapital von einem Pfund oder dem Verzicht auf notarielle Beurkundung sollten aber auch die Nachteile berücksichtigt und wohl überlegt sein. Da der Gesellschaftsvertrag nach englischem Recht geschlossen und auch die Anmeldung beim englischen Unternehmensregister erfolgt, sind spezifische Kenntnisse im englischen Recht unerlässlich. Insoweit sollte auch hier fachkundiger Rechtsrat eingeholt werden.

Bei Limited ist das Grundkapital in Aktien zerlegt, die Aktionäre können lediglich damit haftbar gemacht werden. Für Limiteds mit deutschen Firmensitzen bzw. Niederlassungen gilt weiterhin, dass diese neben einer notariellen Beurkundung auch ins Handelsregister eingetragen werden müssen. Neben der Steuererklärung in Deutschland muss darüber hinaus auch ein Jahresabschluss in England eingereicht werden. Verstöße hiergegen werden mit hohen Geldstrafen geahndet. Der Verwaltungsaufwand, welcher in diesem Zusammenhang anfällt, sollte daher nicht verkannt werden.

Unsere beliebtesten Artikel zum Thema Limited (Ltd.)

Rechtsformen im Fokus – British Limited (Ltd.)
Überblick über die Unternehmensformen mit ihren Vor- und Nachteilen aus Gründersicht – Teil 2: GmbH, UG, Ltd.
Großbritannien stimmt für Brexit: Was jetzt auf den Handel zukommt

zurück