Opt-Out

to opt out (of), engl.: abwählen, abmelden

Im Gegensatz zum Opt-In und Double Opt-In beschreibt Opt-Out ein Abmeldeverfahren im Online-Marketing. Ein Opt-Out kann beispielsweise das Austragen aus einem E-Mail-Verteiler sein. Der Begriff wird dem Permission Marketing zugeordnet. Eine andere Form des Opt-Outs ist das automatische Zusenden von elektronischer Werbung, wenn nicht vorher aktiv dagegen widersprochen wurde. Diese Praxis ist jedoch bereits seit 2005 nicht mehr erlaubt. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG (Gesetz gegen den unerlaubten Wettbewerb) regelt, dass werbliche E-Mails ausschließlich nach einer "vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des Adressaten" legitim sind.

Dies trifft nicht nur auf E-Mail-Marketing zu, sondern u.a. auch auf das Setzen von Cookies in einem Online-Shop oder auf einer Website. Hier darf die Zustimmung nicht voreingestellt sein, z.B. durch ein bereits bei Seitenbesuch angewähltes Kontrollkästchen.

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