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Unternehmergesellschaft (UG), haftungsbeschränkt

Veröffentlicht: 05.03.2014 | Geschrieben von: Ariane Nölte | Letzte Aktualisierung: 09.06.2023

Die Unternehmergesellschaft kann als Vorstufe zu einer späteren GmbH gesehen werden. Für die UG gelten grundsätzlich dieselben Grundsätze wie für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, nur mit dem Unterschied, dass ein Mindeststammkapital in Höhe von einem Euro gefordert wird. Allerdings gilt hier die Devise des Ansparens. Bis das Mindeststammkapital einer GmbH in Höhe von 25.000 Euro erreicht ist, besteht die gesetzliche Verpflichtung mindestens 25% des Jahresgewinns zurückzulegen. Ist dieser Betrag erreicht, kann die Rücklage in echtes Stammkapital und die UG in eine GmbH umgewandelt werden.

Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Rechtsformzusatz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) zwingend geführt werden muss. Der Teil haftungsbeschränkt darf dabei auch nicht abgekürzt werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Mangel an Eigenkapital im Geschäftsverkehr kommuniziert wird. Dieser Umstand kann sich auch negativ auf die Kreditwürdigkeit auswirken. Aus Gründersicht kann hierin natürlich auch ein Nachteil gesehen werden.

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