Die WEEE-Nummer ist eine individuelle, länderspezifische Registrierungsnummer für Hersteller von Elektrogeräten. Sogenannte Erstinverkehrbringer von Elektro- und Elektronikartikeln müssen sie für Deutschland bei der stiftung ear beantragen, da seit der Einführung des Elektrogesetzes eine Registrierungspflicht besteht. Erstinverkehrbringer können Hersteller oder Händler sein.

Die WEEE-Nummer besteht aus acht Zahlen, z.B. "WEEE-Reg.-Nr. DE 12345678". Die Länderkennung „DE“ zeigt den Registrierungsstandort des Herstellers; hier Deutschland. Die Nummer ist solange gültig, wie der Hersteller registriert ist.

Jeder Hersteller ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde registrieren zu lassen, bevor er Elektro- oder Elektronikgeräte in den Verkehr bringt. Unter gewissen Umständen kann dies auch auf Händler zutreffen.

Die WEEE-Nummer muss z.B. auf allen Angeboten und Rechnungen angegeben werden. Das bedeutet, dass sie auch im Online-Shop aufgeführt sein muss. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Führung der WEEE-Nummer stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu hunderttausend Euro geahndet werden. Außerdem kann ein Verstoß gegen die Pflicht abgemahnt werden.

Artikelübersicht zur WEEE-Registrierungsnummer und zum Elektrogesetz:

Teil 1 - Einführung und Übersicht zum Elektrogesetz
Teil 2 - Registrierung von Elektrogeräten nach dem Elektrogesetz
Teil 3 - Kennzeichnungspflichten nach dem Elektrogesetz
Teil 4 – Die WEEE- Registrierungsnummer

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