Grundpreisangabe


Bei Produkten, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, sind Händler dazu verpflichtet, neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis anzugeben. Diese Pflicht ergibt sich aus der Preisangabenverordnung. Der Grundpreis ist der Preis der Ware, je der jeweiligen Mengeneinheit. Die Preisangabenverordnung gibt vor, dass der Preis auf 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Quadratmeter oder 1 Meter angegeben werden muss. So sollen die Angaben einheitlich sein und für Transparenz sorgen. Verbraucher haben so die Möglichkeit, die Produkte mit unterschiedlichen Füllmengen besser vergleichen zu können. Hier lesen Sie alle Artikel zu dem Thema.
  • Um Verbrauchern eine adäquate Möglichkeit des Preisvergleichs zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber in bestimmten Fällen eine Pflicht zur Angabe des Grundpreises vorgeschrieben. Häufig sieht man in Online-Shops auch eine Grundpreis-Angabe pro Stück oder pro Paar. Wir wurden gefragt, ob diese Angabe eine gesetzliche Pflicht ist.

    Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Veröffentlicht: 28.07.15
  • Die Angabe des Grundpreises beim Verkauf über Ebay bereitet immer noch zahlreichen Online-Händlern Probleme. So sind die technischen Gegebenheiten nicht ausreichend, um die gesetzlichen Anforderungen abmahnsicher zu erfüllen. Die Leidtragenden sind letztendlich immer die Händler, die mit dem Risiko einer Abmahnung leben müssen. Mit unseren Tipps können Sie die Gefahr einer Abmahnung minimieren.

    Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Veröffentlicht: 26.05.15
  • Ein fehlender Grundpreis ist für den Konkurrenten ein leicht gefundenes Fressen. Bei hunderten oder tausenden von angebotenen Artikeln kann eine einzelne Angabe schnell mal durchrutschen. Um Abmahnungen keinen Raum zu bieten, sind viele Online-Händler bei der Grundpreis-Angabe besonders sensibel geworden und fragen nach der korrekten Angabe, so auch nach dem „Ob“ und „Wie“ bei Online-Auktionen…
    Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Veröffentlicht: 23.02.15
  • Die Grundpreis-Angabe ist nicht klein zu kriegen. Fehlt sie im Shop oder entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen, so ist sie für den Konkurrenten ein leicht gefundenes Fressen. Warum dem Mitbewerber oder anderen Abmahninstitutionen wie dem IDO-Verband so einfach machen? Einige der spannendsten und kuriosesten Urteile zur Grundpreisangabe haben wir in unserer Bilderreihe für Sie zusammengefasst.[...]

    Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Veröffentlicht: 14.10.14
  • Der fehlende oder fehlerhafte Grundpreis ist immer noch einer der Top-Abmahngründe. So ist auch der für Abmahnungen bekannte IDO-Verband weiterhin besonders in diesem Bereich aktiv und spricht regelmäßig Abmahnungen dazu aus. Um diesen und anderen Abmahnern keinen Raum zu bieten, sind viele Online-Händler bei der Grundpreis-Angabe besonders sensibel geworden und fragen nach der korrekten Angabe bei vielen Einzelprodukten. [...]

    Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Veröffentlicht: 08.08.14
  • Die Grundpreisangabe ist ein echter Klassiker unter den Abmahngründen. Hier werden viele Fehler gemacht. Deshalb ist es umso wichtiger, auf dem Laufenden zu bleiben und auch neue Gerichtsentscheidungen im Blick zu behalten. So erging vor einer Weile ein Urteil des Bundesgerichtshofes zur Errechnung der Angabe des Grundpreises bei Gratiszugaben. [...]

    Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Veröffentlicht: 28.04.14
  • Bei Produkten, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, muss der Grundpreis in unmittelbarer Nähe zum Endpreis angezeigt werden. Das Landgericht Bochum hat kürzlich entschieden, dass es für die Angabe des Grundpreises auf eBay aber nicht ausreiche, wenn dieser erst durch einen sog. Mouseover-Effekt erscheint. [...]

    Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Veröffentlicht: 17.10.13

Was sind grundpreispflichtige Produkte?

Händler sind dazu verpflichtet den Grundpreis laut der Preisangabenverordnung bei allen Produkten anzugeben, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche in Fertigverpackungen, offenen Verpackungen oder als Verkaufseinheit ohne Umhüllung verkauft werden.


Wer muss den Grundpreis angeben?


Die Angabe des Grundpreises ist eine verbraucherschützende Norm. Entsprechend ist jeder Händler, der gewerbsmäßig grundpreispflichtige Waren an Endkunden verkauft, dazu verpflichtet, den Grundpreis neben dem Gesamtpreis anzugeben.


Wo muss der Grundpreis im Online-Shop angegeben werden?


Wenn der Gesamtpreis genannt wird, muss auch der Grundpreis angegeben werden – und zwar klar erkennbar, gut lesbar und unmissverständlich. Grundpreis und Gesamtpreis sollten zusammen auf einen Blick wahrgenommen werden können. Der Grundpreis sollte optisch nicht hervorgehoben werden und dadurch prominenter sein, als der Gesamtpreis. Dadurch ergibt sich eine Irreführung des Verbrauchers. Das kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach sich ziehen.


Was passiert bei einem Verstoß gegen die Preisangabenverordnung?


Die Angabe des Grundpreises ist gesetzlich verpflichtend. Fehlt die Grundpreisangabe, ist mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zu rechnen.