Kartellamt stellt Verfahren gegen Amazon ein

Veröffentlicht: 26.08.2013 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 26.08.2013

Bei Amazon weht ein rauer Wind. Wo Kunden aus der riesigen Angebotsvielfalt und den umfangreichen Serviceleistungen des Unternehmens schöpfen, klagen hinter den Kulissen Logistik-Unternehmen über die harten Rahmenbedingungen und Vertragsstrafen, die keine Relationen kennen. Doch laut buchreport stärkt das Bundeskartellamt Amazon nun den Rücken.

Logistiker: Unmut über Amazon

Für Speditions- und Logistik-Unternehmen ist die Zusammenarbeit mit Amazon eine nicht ganz einfache Angelegenheit: So soll sich der Online-Riese einerseits nicht an vereinbarte Zeitfenster halten, im Gegenzug jedoch bereits geringe Verspätungen der Lieferanten hart ahnden. Außerdem würden schon kleinere Vergehen im Bereich des Transportguts mit einer Nicht-Annahme der Ware und hohen Vertragsstrafen bestraft. Zum Beispiel wenn eine LKW-Ladung in ihren Maßen nur geringfügig höher ist als vorgeschrieben oder wenn Sendungen in ihrer Pack-Reihenfolge nicht exakt den Vorgaben entsprechen.

Wenn Amazon aus solchen Gründen die Warenannahme verweigert, belaufen sich die Vertragsstrafen für die Lieferanten auf 150 bis 500 Euro. Nach Einschätzung von Andreas Müller, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Kölner Vereins zur Förderung des Wettbewerbs um Speditions-, Logistik- und Transportgewerbe, seien diese Strafen ungewöhnlich hoch und vergleichsweise drastisch.

Um herauszufinden, ob Amazon mit diesen Praktiken seine Vormachtstellung ausnutze, reichte der Wettbewerbsverein eine Beschwerde beim Kartellamt ein. Auf Anfrage teilte die Behörde nun gegenüber buchreport mit, das Verfahren gegen das Unternehmen einzustellen. Mit dieser Entscheidung wird die Machtposition des Online-Giganten weiter ausgebaut und Logistik-Unternehmen müssen sich auch in Zukunft mit den strengen Verfahrensweisen und Vertragsstrafen arrangieren.

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