Wettbewerbszentrale verklagt Zalando wegen irreführender Werbung

Veröffentlicht: 06.11.2015 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 06.11.2015

Großer Ärger für Zalando: Die Wettbewerbszentrale hat Klage gegen den Berliner Mode-Händler eingereicht. Zalando wird irreführende Werbung vorgeworfen. Zuvor wurde der Händler bereits wegen Werbung mit künstlicher Verknappung abgemahnt.

Zalando Paket

© Zalando

Die Werbung mit künstlicher Verknappung hat ein weiteres Nachspiel für Zalando. Die Wettbewerbszentrale stuft die künstliche Verknappung „als irreführende und damit unlautere Angebotspraxis ein und verlangt deren Unterlassung“, wie sie erklärt und hat darum eine Unterlassungsklage gegen den Mode-Händler eingereicht. Das Landgericht Berlin wird über den Fall entscheiden. Eine außergerichtliche Einigung sei im Vorfeld gescheitert.

Zalando hatte Nutzer seiner Internetseite nach der Eingabe der gewünschten Kleidergröße auf einen begrenzten Warenvorrat hingewiesen. So wurden Hinweise wie etwa „3 Artikel verfügbar“ angezeigt, obwohl durchaus mehr Artikel noch verfügbar waren. Durch diese künstliche Verknappung sei dem Verbraucher signalisiert worden, dass er sich mit der Bestellung beeilen müsse, um noch eines der gewünschten Kleidungsstücke ergattern zu können. Im Warenkorb habe man aber die Zahl der Produkte beliebig erhöhen können.

Zalando wurde im August abgemahnt

Bereits im August war Zalando von der Wettbewerbszentrale wegen der künstlichen Verknappung abgemahnt worden. Der NDR hatte zuvor Tests durchgeführt und die Praxis dabei aufgedeckt. „Zalando drängt den Kunden auf einer falschen Grundlage dazu, eine schnellere Entscheidung zu treffen, die er sonst vielleicht nicht getroffen hätte“, so Peter Brammen von der Wettbewerbszentrale zur Abmahnung. Zalando erklärte auf Nachfrage des NDR, „dass der Warenbestand aus technischen Gründen nicht in Echtzeit abgebildet werde“. Dies sei laut Wettbewerbszentrale aber nicht erkennbar gewesen.

Auch unsere Rechtsexpertin Yvonne Gasch weiß: „Von Online-Händlern kann aufgrund der ihnen zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten erwartet werden, dass die Angebote im Online-Shop stets aktuell gehalten werden.“ Dadurch entstehe bei einem niedrigen Lagerbestand bei Kunden „der irrige Eindruck“, dass der Artikel schnell gekauft werden müsse. Die Rechtssprechung verlangt deshalb, das die Artikel in der „tatsächlich vorrätigen Anzahl angegeben werden“.

Zalando zeigte sich nach Medienberichten über die Unterlassungsklage überrascht. Unternehmenssprecher Boris Radke habe laut Der Handel erklärt, dass man die beanstandeten Hinweise bereits Anfang September entfernt habe.

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