Kartellamt möchte 2016 mehr für den Online-Handel tun

Veröffentlicht: 21.12.2015 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 11.01.2016

Gerade für kleine Online-Händler ist das eine gute Nachricht: Das Bundeskartellamt möchte sich im nächsten Jahr stärker für den Online-Handel und für einen fairen und freien Wettbewerb einsetzen. Auch die Sanktionsmaßnahmen des Amtes sollen effektiver werden, so der Wunsch des Bundeskartellamtes. Derzeit gebe es noch zu viele Schlupflöcher für Unternehmen.

 

Hand mit Stopzeichen

(Bildquelle Verbot: Archiwiz via Shutterstock)

In diesem Jahr haben wir an verschiedenen Stellen über Markenhersteller im Online-Handel berichtet. Ein Höhepunkt waren dabei zum Beispiel die Vertriebsbeschränkungen, welche Marktplätze wie Amazon gegenüber Online-Händlern zugunsten einiger Markenhersteller ausgesprochen hatten. Inzwischen ist sich das Bundeskartellamt des Problems bewusst geworden und kündigt für das kommende Jahr mehr Einsatz für Online-Händler an.

In der Vergangenheit hatte das Bundeskartellamt Markenhersteller wie zum Beispiel Asics in Bezug auf den Online-Handel bereits unter die Lupe genommen und Vertriebsbeschränkungen von Markenherstellern wie Asics zurückgewiesen. Das führte zwar dazu, dass Asics die Kompetenz des Bundeskartellamtes öffentlich hinterfragte, grundlegende Änderungen für einen freien und fairen Wettbewerb im Online-Handel hat es noch nicht gebracht.

Online-Handel wird für Bundeskartellamt wichtiger

Doch jetzt sieht das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben den Kampf für mehr Chancengleichheit im Internet als neue, zentrale Aufgabe. Denn der Online-Handel wachse rapide und sichere sich immer mehr Marktanteile.

„Die Vertriebsbedingungen einiger Hersteller benachteiligen die kleinen Händler, indem sie ihnen Angebote über wichtige Suchportale im Netz untersagen“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Das Bundeskartellamt müsse laut Mundt den Markt offen halten und dafür sorgen, dass auch kleinere Händler im Netz gefunden werden. Dafür hat das Bundeskartellamt eine sogenannte Taskforce Digital gebildet, welche über mögliche Rechtsänderungen für die Zukunft nachdenkt.

Neben den unfairen Vertriebsbeschränkungen behält das Bundeskartellamt auch die sogenannten Bestpreisklauseln im Blick, welche auch ihrerseits keinen fairen und freien Wettbewerb tangieren. Hier ist das Bundeskartellamt bereits gegen Bestpreisklauseln von Amazon und Booking.com vorgegangen.

Noch gebe es zu viele Schlupflöcher

Als Sanktionsmaßnahme hat das Bundeskartellamt im laufenden Jahr nach eigenen Angaben in elf Kartellfällen Bußgelder in Höhe von rund 190 Millionen Euro gegen 37 Unternehmen und 24 Privatpersonen verhängt. Ein Jahr zuvor, im Jahr 2014, hatte das Amt allerdings Bußgelder von mehr als einer Milliarde Euro verhängt. Im laufenden Jahr hatte das Bundeskartellamt zudem wegen Verdachtsfällen 88 Unternehmen durchsuchen lassen.

Laut Andreas Mundt ist es Unternehmen aber bislang noch zu einfach, mit Maßnahmen wie zum Beispiel Umstrukturierungen Schlupflöcher im deutschen Recht auszunutzen, sodass die Bestrafungen des Kartellamts nicht so wirksam seien. „Wir wünschen uns eine Lösung, die nah am europäischen Recht liegt“, sagte Mundt. Dann würden Umstrukturierungen keine Schlupflöcher mehr bieten. Mundt zeigt sich zuversichtlich, dass man da hinkomme. Teilweise geht es um hohe Bußgelder.“

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