Amazon hat bisher versucht, deutsche Händler durch günstigere Tarife von der Nutzung der Versandzentren in Polen und Tschechien zu überzeugen. Nun erhöht das Unternehmen aber in Deutschland die Preise für sein FBA-Programm, wenn die Händler sich nicht für die neuen Logistikzentren öffnen. Manche Händler wittern aber eine Umsatzsteuerfalle.
Amazon erhöht den Druck auf Händler, die Versandzentren in Polen und Tschechien zu nutzen und ihren FBA-Lagerbestand auch in diesen Zentren zu lagern. Einige Händler haben eine entsprechende E-Mail von Amazon erhalten. Darin verweist das Unternehmen auf sein erweitertes Logistiknetzwerk, durch das die Auslieferung effizienter und schneller gestaltet werden soll. „Sollten Sie der Lagerung und Abwicklung Ihres ‚Versand durch Amazon’-Lagerbestands im erweiterten Logistiknetzwerk einschließlich Polen und der Tschechischen Republik nicht zustimmen, werden wir Ihnen ab dem 8. Juni 2016 eine um 0,25 € erhöhte Versandgebühr für alle aus Deutschland versandten ‚Versand durch Amazon’-Einheiten in Rechnung stellen“, so das Unternehmen in der E-Mail.
Wer seine Produkte umlagert, muss mehr Umsatzsteuern zahlen
Wer seine FBA-Produkte also nicht für die Versandzentren in Polen und Tschechien freigibt, soll in Zukunft mehr bezahlen. Die Zustimmung zu erteilen, scheint im ersten Moment ein logischer Schritt, über den man nicht lange nachdenken sollte. Doch Vorsicht! Wer die Zustimmung erteilt, geht umsatzsteuerliche Pflichten ein. Darauf weist auch Amazon in der E-Mail hin:
„WICHTIG: Die Lagerung von Produkten in Polen und der Tschechischen Republik hat umsatzsteuerliche Pflichten für Ihr Geschäft zur Folge und kann weitere Meldungspflichten wie z.B. Intrastat-Meldungen auslösen.“
Was bedeutet das? Sobald ein Händler seine Produkte ins EU-Ausland von einem Lager aus Polen und Tschechien liefert, muss er – unabhängig von der Lieferschwelle – die Umsatzsteuer sofort in dem jeweiligen Land zahlen. Und da wird es für deutsche Händler teuer: Denn während der Umsatzsteuersatz hierzulande bei 19 Prozent liegt, sind es in Tschechien 21 und in Polen sogar 23 Prozent. Ein Händler spricht in einer E-Mail gegenüber OnlinehändlerNews.de sogar von einer „Umsatzsteuerfalle“, die Amazon damit aufbauen würde.
Schwierige Entscheidung für Händler
Das ganze wird noch dadurch erschwert, dass nur die Produkte, die in Polen und Tschechien gelagert werden, mit diesen Steuersätzen besteuert werden müssen. Schließlich bringt Amazon in seinem FBA-Programm nicht den gesamten Warenbestand eines Händlers in diese Logistikzentren und lagert sie dort. Der Händler muss also noch stärker auf seine Liefer- und Lagerlisten der Ware achten.
Ecomparo.de kommt zu einem ähnlichen Ergebnis bei seiner Betrachtung des Falls: „Von der Preiserhöhung profitieren in erster Linie Marketplace-Händler, deren Einsparungen größer sind als der steuerliche Mehraufwand und Handelsunternehmen, deren Sendungen ohnehin bereits aus Polen per FBA-Prime zugestellt werden“, meinen die Kollegen. Die meisten deutschen Marketplace-Händler dürften Ecomparo.de zufolge allerdings den bürokratischen Aufwand scheuen und die Preiserhöhung von 0,25 Euro in Kauf nehmen – und mittelfristig aus der Gewinnmarge finanzieren. Eine schwierige Situation also für Händler, die unbedingt mit ihrem Steuerberater darüber sprechen und gegenrechnen sollten, ob es sich für sie eher lohnt, die höheren Preise in Deutschland oder die Steuern in Polen und Tschechien zu bezahlen.
Wie werden Sie im Fall der Preiserhöhung vorgehen? Nehmen Sie die Preise in Kauf oder lassen Sie die Lagerung in Polen und Tschechien trotz höherer Umsatzsteuersätze zu? Lassen Sie es uns wissen!
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Kommentare
Neben den schon genannten Schwierigkeiten kommt noch hinzu, dass die Rechnungen, die an die Kunden gesendet werden, den jeweils richtigen MwSt-Satz ausweisen müssen und auch korrekt verbucht sein müssen. Es gibt zwar bereits Tools, die einen dabei unterstützen können. Unter dem Strich wird das aber viel teurer als die 0,25 €.
@ Ralf
Bitte nicht irgendwas hier reinschreiben, wenn man es nicht weiß. Wir haben die richtigen Steuerberater und die wissen wie es geht. Nur leider gibt es zu wenig gute die das alles wissen. DESHALB, das was Du geschrieben hast ist falsch! Das Finanzamt in unserer Region mussten wir es auch erstmal erklären, denn die hatten gar keine Ahnung. Das aber hier alles zu erklären würde den Umfang sprengen. Es klappt alles, nur der Weg dahin war nicht einfach. Wir haben es damals gemacht, weil es Förderung gab. Jeder muss es halt selber wissen ob er es macht. Amazon wird nicht das letzte Mal was an diesem Thema ändern.
Was für ein Quark.
Mit besten Grüssen
Jürgen Zimmermann
Du jedoch schickst alles nach wie vor nur innerhalb Deutschlands.
Das war zumindest der Stand den wir auf einer Amazon-Tagung mitgeteilt bekommen haben.
Beste Grüße!
Außerdem gilt aus meiner Sicht hier auch keine Lieferschwelle. Für kein EU Land! Ganz sicher nicht für Lieferungen in das jeweilige Land (PL und CZ) , aber auch nicht für Lieferungen von PL oder CZ in die restliche EU. Die Lieferschwellen definition geht immer von einer Lieferung aus dem Heimatland aus. Das heißt nach meinem Verständnis, ich kann mich auch nicht darauf berufen, wenn ich z.B. von PL nach NL liefere. Damit muss ich mich aber ab dem ersten Euro in PL und CZ registrieren. Und bei der Lieferung nach DE ist zwar nach wie vor „nur“ die deutsche MwSt. fällig, aber ich muss Erwerbssteuer in PL und NL für die Nachschub-Liefe rungen von DE zahlen, wenn ich über die Erwerbsschwelle n komme. Die liegen sowohl in Polen als auch in Tschechien bei etwa 40.000€. Also selbst wenn ich nur nach Deutschland liefern lasse, geht es nicht lang ohne die Registrierung. Aber vielleicht nimmt hierzu mal eine Steuerexperte Stellung.
Man muss jede Sendung auswerten ob Sie in DE, Polen oder Tschechien lagert. Dann wo sie hingesendet wird, kommt man in diesen Ländern über die Lieferschwelle und was ist wenn man von DE und von Polen oder Tschechien nach Frankreich liefert und dort zusammen oder einzeln die Lieferschwelle überschreitet? Dazu gibt es nicht mal eine einheitliche Rechtsprechung und unser FA verweigert die Aussage. Selbst die UST Prüfer wissen es nicht. Da wünsche ich viel Spaß.
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