Kartellamt stellt Preisparität-Verfahren gegen Amazon ein

Veröffentlicht: 26.11.2013 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 26.11.2013

Heute hat das Bundeskartellamt mitgeteilt, dass der Online-Händler Amazon seine Preisparitätsklausel ordnungsgemäß abgeschafft habe und deshalb das Verfahren gegen das Unternehmen vom Amt eingestellt wurde.

Amazon gibt Preisparität auf.

Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen den Online-Händler Amazon wegen der Durchsetzung der Preisparität im Amazon Marketplace heute eingestellt. Das teilte das Kartellamt heute offiziell per Pressemitteilung mit. „Das Unternehmen hat die Vorgaben des Amtes erfüllt“, heißt es in der offiziellen Mitteilung. Dass das nicht ganz freiwillig geschehen ist, verrät auch die Überschrift der Pressemitteilung des Bundeskartellamtes, die da lautet: „Amazon gibt Preisparität endgültig auf“.

Bundeskartellamt: Amazon hat Vorgaben erfüllt

Im April 2010 hatte Amazon die Preisvorschrift bereits in seinen Geschäftsbedingungen für Händler aufgenommen. Mit der Preisparität hatte das US-Unternehmen versucht, seine Online-Händler vertraglich dazu zu verpflichten, dass diese ihre Produkte nirgendwo billiger verkauften, als auf dem Amazon Marketplace. Auch wenn die Preisparität schon früher für Diskussionen gesorgt hatte, leitete das Bundeskartellamt erst im Frühjahr 2013 die Untersuchung gegen Amazon ein. Im Rahmen der Untersuchung hatte es zudem auch eine Umfrage unter Online-Händlern gegeben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes teilte heute mit: „Wir haben daher die rechtlich verbindliche Streichung der Preisparität aus den Vertragsbedingungen aller Händler gefordert, sowie eine unmissverständliche Mitteilung an die Händler über die Änderung der Bedingungen und des Verhaltens von Amazon zur Durchsetzung der Preisparität. Diese Vorgaben hat Amazon nunmehr erfüllt.“ Die Umsetzung der Maßnahmen sei zudem von Amazon-Händlern gegenüber dem Bundeskartellamt ausdrücklich bestätigt worden, teilte das Amt mit.

Preisvorgaben nicht zu rechtfertigen

Das Bundeskartellamt bekräftigte zudem nochmal, dass Preisvorgaben an die eigenen Wettbewerber unter keinen Umständen zu rechtfertigen seien, auch nicht mit den unbestreitbaren Vorteilen eines Online-Marktplatzes.

Amazon hatte bereits im August 2013 angegeben, die Preisparität aus seinem Marketplace zurückgezogen zu haben. Allerdings war die Änderung nur für einen Teil der Händler tatsächlich vorgenommen worden. Außerdem war nicht sichergestellt gewesen, dass die Online-Händler die Abschaffung der Preisparitätsklausel auch tatsächlich wahrgenommen hätten.

„Mit den jetzt erfolgten Schritten ist davon auszugehen, dass die Forderungen des Kartellamtes erfüllt sind“, schreibt das Bundeskartellamt in seiner Mitteilung.

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