Unister: Prozess gegen drei Ex-Manager beginnt in Leipzig

Veröffentlicht: 11.01.2017 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 11.01.2017

Der Prozess gegen drei ehemalige Manager des Leipziger Internetunternehmens Unister hat heute begonnen. Den Managern werden Computerbetrug, Steuerhinterziehung und unerlaubtes Betreiben von Reiserücktrittsversicherungen vorgeworfen. Es ist einer der größten Wirtschaftsprozesse des Jahres.

Leipziger Landgericht

© RobertKuehne - Shutterstock.com

Heute hat einer der größten Wirtschaftsprozesse des Jahres begonnen: Drei ehemalige Manager der Unister-Gruppe stehen vor dem Landgericht Leipzig und müssen sich wegen Computerbetrug, Steuerhinterziehung und unerlaubtem Betreiben von Reiserücktrittsversicherungen verantworten. Angeklagt sind Daniel Kirchhof (ehem. Finanzchef von Unister), Thomas Gudel (ehem. Finanzchef bei Travel24) und Holger Friedrich (Leiter Flugbereich der Unister-Gruppe).

Wie die Leipziger Volkszeitung (LVZ) berichtet, beziffert die Generalstaatsanwaltschaft den Gesamtschaden in den Fällen auf 7,6 Millionen Euro. Die Verlesung der Anklageschrift allein soll am heutigen Mittwoch rund fünf Stunden Zeit in Anspruch nehmen – ein Umstand, der Prozessbeobachter vermuten lässt, dass die angesetzten 18 Verhandlungstage nicht reichen könnten. Wie die LVZ erfahren haben will, umfasst die Anklageschrift mehrere Hundert Seiten, die durch über 1.000 Seiten Tabellen ergänzt werden. Darin seien etwa 87.000 Flugbuchungen erfasst, die Unister durch sogenanntes „Runterbuchen“ angeblich zu teuer auf seinen Portalen angeboten habe.

Unister weist Vorwürfe zurück

Bei dem sogenannten „Runterbuchen“ handelt es um einen Vorgang, bei dem das Unternehmen eine im Nachgang der Buchung erhaltene Vergünstigung einbehält und nicht an den Kunden weiterreicht. Obwohl Branchen-Insider und Unister selbst von einem „in der Reisewirtschaft üblichen Verfahren“ sprechen, erfülle der Vorgang nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Tatbestand des Betrugs, da es mit System erfolgt sei. Unister weise diesen Vorwurf von sich.

Ein weiterer Vorwurf betrifft die Reiserücktrittsprodukte wie etwa „Flexifly“. Hier soll Unister gegen geltendes Recht verstoßen und Steuern hinterzogen haben. Das Unternehmen habe nicht die Versicherungssteuer, sondern die Umsatzsteuer gezahlt. Beide Steuersätze betragen 19 Prozent. Ob es sich bei „Flexifly“ um eine genehmigungspflichtige Versicherung handelte, soll der Prozess zeigen. Das Unternehmen weist auch diesen Vorwurf zurück.

Peinliche Panne im Vorfeld des Prozesses

Im Vorfeld des Verfahrens kam es zu einer peinlichen Panne, als das Landgericht Leipzig eine Liste der Angeklagten an Medien verschickte. Auf dieser Liste fand sich auch der Name von Thomas Wagner, der im Sommer letzten Jahres bei einem Flugzeugunglück ums Leben gekommen war. Zuvor sollen Wagner und sein Geschäftspartner Oliver Schilling einem Millionenbetrug in Venedig aufgesessen sein - eine Rekapitulation des Falles können Sie im Onlinehändler Magazin August Ausgabe ab Seite 20 nachlesen. Sowohl der Flugzeugabsturz in Slowenien als auch der Betrug in Italien sind noch ungeklärt – spielen für den Prozess in Leipzig aber auch keine Rolle.

 

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