Stichprobe zeigt Versandkostenchaos im Online-Handel auf

Veröffentlicht: 19.01.2017 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 19.01.2017

Die Verbraucherzentrale NRW hat sich genauer mit dem Thema Lieferkosten im Online-Handel beschäftigt. Nach der stichprobenartigen Untersuchung kommt die Verbraucherzentrale zu dem Schluss, dass Versandkosten das große Mysterium des Online-Handels sind.

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Auch wenn der Gesetzgeber viel geregelt hat, können Online-Händler zumindest bei den Versandkosten noch frei entscheiden, ob sie diese an den Kunden direkt weitergeben wollen oder nicht. Dabei dürfen sie nicht nur das Porto, sondern auch ihre Auslagen fürs Handling und Verpacken weitergeben – das wichtigste ist, dass sie die Kunden vor Abgabe der Bestellung korrekt informieren.

Drei Produkte bei einem Händler kaufen und drei Mal Versandkosten

Ansonsten gilt nach Ansicht der Verbraucherzentrale Narrenfreiheit. Denn – so erklärt die Verbraucherzentrale NRW – wer als Kunde Händler vergleicht, stößt schnell auf eine verwirrende Welt. Denn die Vielfalt bei möglichen Versandkosten ist scheinbar unendlich. So wird moniert, dass mal eine Sendung kostenlos sei, mal werden anfallende Portokosten umgelegt, mal satte Aufschläge gefordert. Zudem finden sich Staffelungen je nach Gewicht der Ware im Paket oder ob per Rechnung, Kreditkarte oder Paypal bezahlt wird. Manche kassieren sogar abhängig vom Warenwert unterschiedliche Versandkosten.

Besonders kurios: die Versandkosten auf Online-Marktplätzen und deren Zusammensetzung. So scheinen sich Verbraucher öfter darüber zu beschweren, dass sie drei Produkte bei einem Händler kaufen und drei Mal Versandkosten zahlen müssen – und das, obwohl am Ende alle Produkte in einem Karton geliefert werden.

Günstiges Angebot oft gut versteckt

Die Verbraucherzentrale moniert vor allem das Versandkostenchaos bei Händlern, die sowohl einen eignen Shop haben und zudem auch bei Amazon und Ebay verkaufen. Insgesamt hat die Verbraucherzentrale hier fünf solcher Unternehmen in puncto Versandkosten untersucht und die jeweiligen Versandkosten verglichen. Dabei wurde schnell deutlich: Die Werte weichen extrem voneinander ab.

So beispielsweise bei einem Händler, der eine ein Quadratmeter große Holzfliese vertreibt. Via Amazon bestellt, würde der Versand per Sperrgut des rund 20 Euro teuren Produktes um die 23 Euro kosten und wäre damit 7 Euro günstiger, als im eigenen Shop. Will der Kunde hingegen fünf solcher Fliesen bestellen, würden die Versandkosten im Shop 30 Euro betragen. Bei Amazon hingegen satte 83 Euro. Ein ähnliches Bild wiederholt sich auch bei den anderen getesteten Shops.

Das Fazit der Verbraucherzentrale: In jeder der drei Einkaufsmöglichkeiten (Ebay, Amazon, Shop) konnte das günstigste Angebot eines Händlers versteckt sein. Das Keyword an dieser Stelle ist „versteckt“, denn sobald die Menge des Wunschartikels erhöht wird, etwa von eins auf drei, überschlugen sich danach wiederholt die Preise – eine Folge der unterschiedlichen Versandkosten in den Shops. Entsprechend kann es dann sein, dass plötzlich eine andere Einkaufsmöglichkeit die Nase vorn hat.

 

Kommentare  

#20 Volker Schnabel 2017-01-21 08:57
es sind nicht immer die bösen Händler: das mit den 3 Artikeln und 3x Versand kann ja nur Amazon sein, das liegt ja daran das Amazon das Porto erhebt und sich davon bis zu 100% Provision zieht ..... darüber spricht aber keiner ...... es sind immer nur die bösen Händler die Geld verdienen wollen ...... ich mag diesen sch....schon nicht mehr lesen ....... natürlich macht jeder was er will, auch eBay die sich dann schon mal auf das Porto ein Provision reinzieht ........ es reicht doch schon die schreiende ungerechtigkeit das die Post kein MwSt. zahlt. Ich jammer nicht aber ich sage: es sind doch nur die wirklich großen die auf diesem "Porto Markt" Geld verdienen, der Rest bekommt es gerade so hin Kostendekcned zu Arbeiten
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#19 Dom 2017-01-20 23:32
Ich kann mich ALLEN Vorrednern bzw. Schreibern nur anschliessen.
Werde die einzelnen Argumente hier natürlich nicht nochmal erwähnen, will vielmehr mit diesem Post anregen, dass die "Verbraucherzen trale", welche sich mit Ihrem "Vorschlägen" mal wieder selbst als "Experte" geoutet hat, vielleicht auch mal mit dem ein oder anderen online Händler spricht, bevor Sie wieder eine "Expertise" erstellt, ist es nicht selbstverständl ich bei "Ratschlägen" alle Teilnehmer der Sache online Handel mit einzubeziehen ?! Generell ist Verbraucherschu tz schon eine gute Sache, dann aber bitte mit Augenmaß und nicht blinder Aktionismus ohne Sachverstand.
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#18 wurfsche 2017-01-20 18:41
der wichtigste Punkt ist in meinen Augen noch gar nicht genannt worden. Wenn ich auch dem meisten bisher geschriebenen zustimmen würde.

Onlinehandel sieht heute auch ganz anders aus als vor 10 oder 15 Jahren.
Heute wird um 10:00h gekauft, um 10:02h bezahlt und der Kunde fordert(auch dank der Verbraucherschü tzer und Verbraucherzent ralen) das um 10:10 die Trackingnummer im Emailpostfach liegt.

Organisatorisch bleibt da gar keine Zeit die Bestellungen durch zu sehen. und versandkosten anzupassen.
Es bleibt dabei, die Versandkostenfo rmel bei ebay, Amazon oder im Shop ist und bleibt eine Formel, die nicht jeden Fall im einzelnen abdecken kann. Sowas nennt sich Mischkalkulatio n. Aber das muß man dem Narrenverein in den Verbraucherzent ralen wohl noch mal beibringen.

Mir persönlich reicht es, wenn ich meine Versand-Aufwend ungen bezahlt bekomme. egal ob ausgewiesen oder inkludiert. Die passe ich auch gerne händisch an. In der Regel bleibt in der Praxis dafür aber keine Zeit.
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#17 pitti 2017-01-20 18:21
Das Problem ist oftmals, dass Kunden statt zu fragen mehrmals Versandkosten einfach bezahlen, statt nach den richtigen Versandkosten zu fragen.
Bei Ebay ist es so, dass man auf die Versandkosten auch Gebühren bezahlen muss. Hat der Kunde einfach gezahlt, bekommt der Verkäufer die Gebühren nicht zurück.
Das ist ärgerlich! Sehr oft weißen die Verkäufer ja darauf hin, dass nach Mehrfachkäufen gefragte werden soll. Das interessiert aber die Käufer nicht.
So zahlt der Verkäufer unnötige Gebühren und ärgert sich deshalb.
Das ist auch der Grund weshalb viele Verkäufer auch vergessen zurück zu zahlen, bzw. auch absichtlich nicht zurück zahlen.
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#16 Jürgen 2017-01-20 13:15
Man sollte generell jedem Händler selbst überlassen wie er kalkuliert oder versendet
und welches Risiko er mit welchem Versender eingehen möchte denn hier sind die Unterschiede sehr groß. Denn ein jeder Kunde kann selbst erkennen was der gekaufte Artikel kostet inkl. Versand und dann seine Entscheidung treffen ob er Kauft oder nicht es wird niemand gezwungen. Hier brauchen sich auch keine selbsternannten Ratgeber die leider auch noch keine Ahnung von der Praxis haben kluge Ratschläge geben.
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#15 Hans 2017-01-20 13:00
Viele Kunden sind zu dämlich, einen Warenkorb zu bedienen um nur einmal Versandkosten zu bezahlen. Wenn sie alles einzeln bestellen, dann fallen natürlich auch für jede Bestellung die Versandkosten an.
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#14 Andree 2017-01-20 11:05
Bei Ebay muss man den "kostenlosen" Versand anbieten wenn man den Status Top Verkäufer haben möchte, natürlich sind Versandkosten inkludiert, ich kenne keinen Versanddienstle ister der kostenlos arbeitet, aber vielleicht kann die Verbraucherzent rale mir einen nennen oder für mich kostenlos liefern, dann werde ich gerne die Preise anpassen.

Auch bei falschen Bestellungen und Fehlern der Käufer müssen die Versandkosten sowieso vom Verkäufer getragen werden, so gesehen ist es eh egal ob die Versandkosten seperat aufgeführt oder inkludiert werden.

Zu der folgenden Aussage:

"Denn die Vielfalt bei möglichen Versandkosten ist scheinbar unendlich. So wird moniert, dass mal eine Sendung kostenlos sei, mal werden anfallende Portokosten umgelegt, mal satte Aufschläge gefordert. Zudem finden sich Staffelungen je nach Gewicht der Ware im Paket oder ob per Rechnung, Kreditkarte oder Paypal bezahlt wird."

Zum Thema kostenlos siehe oben.
Staffelungen je nach Gewicht: Bei den Versanddienstle istern sind auch unterschiedlich e Kosten fällig, je nach Gewicht, Größe etc des Pakets.
Kreditkarte und Paypal erzeugt ebenfalls Kosten, entweder inkludiert man diese, dann zahlen Kunden per Überweisung oder bar theoretisch mehr, oder eben Kreditkarte und Paypal.

Der Begriff Kosten scheint es bei der Verbraucherzent rale nur für Verbraucher zu geben, offensichtlich sieht man Kosten der Händler und Verkäufer nicht.

Zumal man auch sagen muss: Die Kosten werden ja angezeigt, auch vor dem finalen Kauf wird den Kunden angezeigt wieviel diese genau zahlen müssen.
Man kann sich das offensichtlich nicht vorstellen bei der Zentrale, aber der Kunde kann immer noch den Kauf abbrechen oder sich entscheiden den Kauf nicht zu tätigen.
Ich weiss es klingt verrückt auch wenn der Gesetzgeber und die Verbraucherzent rale es anders sehen:
Die Menschen in diesem Land können tatsächlich selber denken und eine Kaufentscheidun g treffen.

Noch zumindest. Die Vertragsfreihei t gilt natürlich für Verbraucher nicht, dazu ist der Bürger leider nicht mündig genug!
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#13 Dennis Bernhöft 2017-01-20 11:01
es gibt immer 2 Seiten Verkäufer und Käufer. Man sollte erst einmal die Probleme vom Verkäufer auf den Plattformen verstehen und dann eine Änderung anregen.
Als Beispiel: Ebay will gerne Kostenlosen Versand und wenn der Kunde 3 mal den gleichen Artikel kauft ist alles OK aber er hat 3 mal Versand gezahlt da ich die Kosten da rein rechne aber das verstehen mind 50% der Käufer nicht. Die meinen es war doch umsonst. Wenn der Artikel auf meiner Homepage gekauft wird zahlt er 3 Artikel und 1 Versand und siehe da 8 Euro günstiger :-)
Bei Amazon sieht es nicht anders aus. Es gibt auch noch viele andere Probleme. Ich verkaufe Körbe: So ein Korb nimmt extrem viel Platz weg. Haben wie 2 passt es zum Teil nicht einmal in ein Karton. Wenn der Kunde für sein Ikea Regal 18 Körbe kauft habe ich bis zu 6 Karton. Bei Ikea würde das in einen passen da man die Klappen kann und meine nicht. Ist doch klar das ich eine Staffelung machen muss oder besser in diesem Fall kostenlosen Versand da der Kunde die Versandpreise nicht sieht.
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#12 Peter 2017-01-20 10:58
Ich möchte in Erinnerung bringen, dass die s.g. Verbraucherzent ralen schon vor Jahrzehnten immer wieder die Verbraucher dazu aufgerufen haben, Preise zu vergleichen und auch überall zu versuchen zu handeln. Das wurde so gebetsmühlenhaf t wiederholt, dass Listenpreise (UVP, EVK) ja heute beim Endverbraucher bestenfalls als Anhaltspunkt für auszuhandelnde Rabatte gereichen. Da konnte so mancher Einzelhändler mit bestem Service vor Ort nicht mehr mithalten, weil er nur noch als Fachberater, aber nicht mehr als Verkäufer genutzt wurde.
Für den Onlinehandel hat der Gesetzgeber dann immer wieder neue Gesetze erfunden und neue Informationspfl ichten eingeführt, so dass der normale Verbraucher, wenn er es denn richtig macht, vor einem Kaufabschluss erst mal ein bis zwei Lesestunden für AGB, Widerrufsrecht, Datenschutz und Versandkosten etc. einlegen muss. Der gewollte Verbraucherschu tz hebelt sich dadurch mehr und mehr selbst aus. Wer bitte denn, mich eingeschlossen, liest das ganze Zeugs denn tatsächlich noch?
Verbraucherzent ralen und Gesetzgeber wollen einerseits den/uns Verbraucher vordergründig zu kritischen und mündigen Käufern erziehen, andererseits sollen wir Online-Händler ein Vielfaches von dem leisten und an Bestimmungen einhalten, als der Laden in der Stadt.
Würde mich nicht wundern, wenn die Verbraucherzent ralen als nächstes vom Online-Handel fordern, dass nebem dem eigenen Preis am Artikel auch alle niedrigeren Preise der Wettbewerber stehen müssen.
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#11 Markus 2017-01-20 10:27
Ich weiss wirklich nicht, was es hieran auszusetzen giibt.

Die Verbraucherzent rale hat mit großem Sachverstand eine aufwändige, repräsentative und wissenschaftlic h fundierte Studie erstellt und die Ergebnisse differenziert dargelegt. Auf diese Weise konnte die arrogante Selbstbedienung smentalität der Onlinehändler einem breiteren Publikum nahegebracht werden.

Unerhört ist doch, daß ein Händler für Taschenbücher horrende EUR 1,57 netto einsackt und dann auch noch EUR 2,07 netto zusätzlich (PRO BUCH! - das sind dann 3,64 TOTALGEWINN!!!) für Versandaufwand abzockt. Grundsätzlich müssten Händler in NRW Bücher nämlich kostenfrei abgeben (allgemeiner Bildungsauftrag , da die Schulen das nicht schaffen) - insbesondere im Niedrigpreisseg ment, da hier vorwiegend staatlich besonders schutzbedürftig e, finanziell schwach gestellte Personen zugreifen.

Korrekt finde ich auch, daß nicht irrtümlich auf die Gebührenstruktu r von amazon und ebay gegenüber dem "eigenen Shop" verwiesen wurde - dies würde die Verbraucher ggf. verunsichern.

Per Saldo fehlt mir eigentlich nur das Postulat, daß diese hanebüchene Narrenfreiheit der Händler endlich staatlicherseit s beendet werden muss und kostenloser Hin- und Rückversand vorgeschrieben wird. Nur so können die schutzwürdigen Interessen der Verbraucher gegen die verbrecherische Händlerschaft in Deutschland durchgesetzt werden.
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