Amazon Vertriebsbeschränkungen: 50 Marken in der Kategorie Beauty und Drogerie betroffen

Veröffentlicht: 25.01.2017 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 25.01.2017

Schon in der Vergangenheit setzte Amazon immer wieder Vertriebsbeschränkungen für einzelne Marken durch. Nun ist es wieder so weit. Betroffen sich über 50 bekannte Marken – unter anderem Hugo Boss, Calvin Klein, Jean Paul Gaultier und Chanel.

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Amazon: alles für den Kunden

Das Thema Vertriebsbeschränkungen auf Online-Marktplätzen sorgte in der Vergangenheit immer wieder für erhitze Gemüter. Besonders umfangreich wurde 2015 der Fall Asics diskutiert. Im Sommer 2015 ging der Fall vor das Bundeskartellamt. Dieses untersagte damals diese Vertriebsbeschränkungen und schloss sich der Tendenz in der Rechtsprechung, derartige strenge Vertriebsbeschränkungen für unzulässig zu erklären, an.

Wer allerdings glaubt, dass damit das Thema vom Tisch ist, der irrt. Amazon Marketplace-Händler dürften die Tage eine negative Überraschung in ihrem E-Mail-Postfach vorgefunden haben. Eine solche E-Mail von Amazon liegt der OnlinehändlerNews-Redaktion nun vor. Darin heißt es:

„Als Teil unserer fortlaufenden Anstrengungen, die bestmögliche Kundenerfahrung zu bieten, integrieren wir Anerkennungs-Voraussetzungen für die Marken, die am Ende dieser E-Mail aufgelistet sind, in den Beauty- und Drogerie-Kategorien.“

Vertriebsbeschränkungen für 50 Marken auf fünf Marktplätzen

Und die Liste der angesprochenen Marken ist lang. Sie umfasst 50 sehr bekannte Namen: Hugo Boss, Calvin Klein, Elizabeth Arden, Bvlgari, Jean Paul Gaultier, Paco Rabanne, Giorgio Armani, Chanel, Yves Saint Laurent, Emporio Armani, Givenchy, Gucci, Christian Dior, Versace, Clinique, CREED, Thierry Mugler, Issey Miyake, Davidoff, Prada, Joop!, Marc Jacobs, Estee Lauder, Jimmy Choo, Cartier, Carolina Herrera, Tom Ford, Ralph Lauren, Kenzo, Lacoste, Viktor & Rolf, Montblanc, Kylie Cosmetics, Diesel, Hermes, Dolce & Gabbana, Escada, Guerlain, Armani, Agent Provocateur, Narciso Rodriguez, Paloma Picasso, Lancome, Lancôme, Fendi, Juicy Couture, Chloe, Cacharel, Bulgari und Victoria's Secret.

Dazu kommt, dass der Handel nicht nur auf Amazon.de untersagt wurde. Ebenfalls von den Beschränkungen betroffen sind der englische, spanische, italienische und französische Amazon-Marktplatz. Eine Gnadenfrist erhalten die Händler nicht. Die neuen Vorschriften treten sofort in Kraft.

FBA-Händler sollten sich beeilen

Wer als Händler dennoch mit den Marken handeln will, muss Amazon nachweisen, dass er auch die entsprechende Erlaubnis dafür besitzt. Der Bewerbungsprozess kann über das Seller Central eingeleitet werden. Amazon weißt bereits im Vorfeld darauf hin, dass man mindestens drei Rechnungen für die genannten Markenprodukte, die den Kauf von mindestens 30 Einheiten innerhalb der letzten 180 Tage nachweisen, bereitstellen muss.

Händler, die Amazon FBA nutzen, sollten sich besonders zeitnah um eine mögliche Erlaubnis kümmern. Wie Amazon in der E-Mail erklärt, müssen Händler ohne Erlaubnis eine „Removal Order“ auslösen, damit die Ware zurück gesendet werden kann. Bis zum 25. März erstattet Amazon entstehende Rücksendegebühren zurück. Sollte kein Rückruf der Ware bis zum 24. Mai bei Amazon eingehen, will Amazon die Ware in Übereinstimmung mit den FBA-Servicebedingungen und -richtlinien entsorgen.

Wir haben Amazon um ein Statement zu den neuen Vertriebsbeschränkungen gebeten. Bisher hat sich das Unternehmen nicht dazu geäußert. Sollte es in diesem Punkt neue Entwicklungen geben, werden wir darüber berichten.

Die Rechtslage und wie Händler sich dagegen wehren können

Auch wenn der Trend zu immer neuen Vertriebsbeschränkungen geht - gegen große Markenhersteller (und Plattformen) zu klagen, trauen sich die wenigsten. Ist ein Urteil in der Welt, gilt es auch nur für den konkreten Fall und hat keine generelle Wirkung für andere Betroffene. Auch das Bundeskartellamt hat offensichtlich zu wenig Ressourcen für die Bewältigung der zahlreichen Fälle. 

Grundsätzlich gilt jedoch Folgendes: Händler müssen bis zu einem gewissen Maß mit Vertriebsbeschränkungen leben. Sie sind generell erlaubt. Wie weit das gehen darf, wird der EuGH noch entscheiden. Die von Amazon angebrachte Begründung eines besseren Kundenerlebnisses ist jedoch äußerst dürftig.

Haben auch Sie ähnliche Erfahrungen mit Vertriebsbeschränkungen auf Amazon gemacht? Lassen Sie es uns wissen!

Kommentare  

#3 Silvio Overlach 2017-02-07 10:11
Hallo,

leider wissen nur die wenigsten Händler das es Amazon als langfristiges ziel gilt die Ware alleine zu verkaufen wie zb. bei Bose!

Gruß Silvio
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#2 Silvio Overlach 2017-02-07 10:09
Hallo,

Ja Amazon macht den Sack immer weiter zu, das am ende nur noch Amazon auf Amazon verkauft!

Gruß Silvio
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#1 Felix 2017-01-26 09:20
Ich denke das ist garnicht so verkehrt. Ich glaube Amazon meint mit besserer Kundenerfahrung , dass es Händler gibt, die Plagiate verkaufen... Das will Amazon sicherlich nicht zugeben aber ich habe das schon bei einer Ray Ban Brille erlebt die ich bei Amazon gekauft hatte...
Für ehrliche Händler sollte es kein Problem diese Rechnungen vor zu zeigen. Wenn so der Verkauf von Fälschungen unterbunden werden kann, kommt das am Ende allen zu Gute.
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