Geschichten, die der Onlinehandel schreibt

Veröffentlicht: 07.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 13.06.2013

PreisfehlerIn Ladengeschäften lassen sich versehentlich falsch ausgepreiste Waren schnell korrigieren. Ein Onlineshopbetreiber hat es dagegen schwerer, wenn ein zu Gunsten der Kunden falsch ausgepreister Artikel plötzlich tausendfach bestellt wird. Genau das geschah letzten Donnerstag dem niederländischen Onlineshop Hema. Aufgrund eines Irrtums wurde hier eine Kirschtorte für Null Euro angeboten. Begeisterte User twitterten das und stellten es auf Facebook – ruckzuck gingen mehrere tausend Bestellungen ein. Hema trug es mit Fassung: Jeder bekam eine Gratis-Torte, der Preis aber wurde schnell berichtigt.

Die Seite Sparwelt.de stöbert solche Preisfehler auf und macht sie publik. Mit einem Augenzwinkern wird dort die versehentlich günstige Ware empfohlen. Nicht jeder kann so locker mit Preisfehltritten umgehen. Dell beispielsweise bot im Juni 2009 in einem taiwanesischen Onlineshop einen LCD Bildschirm für 15 Dollar statt für 148 Dollar an (das kann übrigens auch durch softwarebedingte Fehler passieren). Als 26.000 Kunden noch am gleichen Tag 140.000 der Geräte bestellten, weigerte sich das Unternehmen. Nach taiwanesischem Verbraucherschutzgesetz jedoch stand Dell in der Pflicht, für den angegebenen Preis zu liefern. So musste das Unternehmen eine Strafe von 30.000 Dollar zahlen - vielleicht hat bei dieser Aktion auch ein wenig das Image gelitten.

Um letztendlich nicht vor der Frage zu stehen, ob man sich im Falle eines Preisfehlers kulant verhält oder nicht, sollte man sich über die Gesetzgebungen informieren. So beschloss im Jahr 2006 ein Gericht in Breda, dass Otto die fälschlich für 99 Euro angebotenen LCD Fernseher nicht zu liefern brauchte, da der Preis „offensichtlich irrtümlich“ war. In anderen Ländern gelten da oft ganz andere Bestimmungen. Sinnvoll ist es in jedem Fall, sich in seinen AGB’s für den Ernstfall zu wappnen. Zum Beispiel kann der Händler im Bestellprozess angeben, dass der Kaufvertrag erst geschlossen ist, wenn der Verkäufer ihn akzeptiert.

Kommentare  

#2 Redaktion 2011-11-15 10:20
Lieber Dietmar, das kennen wir – wenn irgendwo etwas Aufregendes passiert, ist man wieder mal nicht zur richtigen Zeit am richtigen Ort. Leider ist in der kommunikativen Nachbehandlung dieses “Vorfalls” im Netz eben nur von diesen “ca. 2 Milliarden” die Rede. Die Bestellungen sollten wohl kurzweilig die gesamte Seite lahm gelegt haben. Es handelt sich um diesen Shop: www.hema.nl. Mit herzlichen Grüßen, die OnlinehändlerNe ws-Redaktion
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#1 Dietmar Walser 2011-11-14 19:52
Hallo Judith, ich war wie ein Viertel der Weltbevölkerung nicht bei den Kirschtortenbes tellern dabei... Die richtige Anzahl der Bestellungen würde mich doch dabei sehr interessieren.. . Grüße, Dietmar
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