Verkauft Jochen Schweizer sein Geschäft?

Veröffentlicht: 29.05.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 29.05.2017

Jochen Schweizer ist hierzulande nicht nur durch online-buchbare Erlebnisevents bekannt, sondern hat sich auch als Juror in der StartUp-Show „Die Höhle der Löwen“ hervorgetan. Doch nun könnte Schluss sein mit Fallschirmspringen und Co. – Gerüchten zufolge soll Schweizer nämlich mit dem Verkauf seines Geschäfts liebäugeln.

Fall aus luftiger Höhe: Beim Fallschirmspringen
© Germanskydiver – shutterstock.com

Jochen Schweizer hat sich ganz und gar den außergewöhnlichen und vor allem actionreichen Vorlieben seiner Kunden verschrieben: Seit vielen Jahren dient das Unternehmen als Anlaufstelle, wenn Kunden einen Motorcross-Trip, einen Fallschirmsprung, eine Wildwasser-Tour oder eine Bergbesteigung planen. Doch glaubt man der aktuellen Gerüchteküche, könnte schon bald Schluss sein mit den Erlebnisevents, denn Jochen Schweizer habe sein Unternehmen bereits vor einigen Wochen zum Verkauf gestellt.

Prosiebensat.1 will Geschäfte mit Erlebnisevents ausbauen

Wie das Manager Magazin unter Berufung auf Unternehmens- und Finanzkreise schreibt, gibt es auch schon einen namhaften Interessenten, der im Bereich Erlebnisevents bereits bewandert ist: ProSiebenSat1. Das Medienhaus hatte im Jahr 2013 den zweitgrößten Anbieter von Erlebnisevents, Mydays, geschluckt und könnte durch den Kauf von Jochen Schweizer seine Positionierung auf dem Markt massiv ausbauen.

Das Unternehmen GCA Altium, das sich auf die Beratung von Übernahmen spezialisiert hat, begleite die Prozesse. Ziel sei „die Aufnahme eines Partners“, um „den Digitalbereich der Gruppe zu internationalisieren und weitere strategische Akquisitionen zu tätigen“, so das Manager Magazin weiter.

Trübe Geschäfte für Jochen Schweizer?

Um die geschäftlichen Erfolge der Jochen Schweizer GmbH gibt es dabei unterschiedliche Aussagen: Das Manager Magazin berichtet für Ende 2015 von einem „nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 69 Millionen Euro“.

Laut Gründerszene hält das Unternehmen selbst jedoch dagegen und erklärt in einem Statement, dass diese Zahlen durch deutsche Richtlinien des Handelsgesetzes (HGB) hervorgerufen werden: „Demnach dürfen Zahlungen für Gutscheine, unsere Hauptprodukte, erst zu dem Zeitpunkt in der Bilanz als Umsatz ausgewiesen werden, wenn sie tatsächlich eingelöst sind. Durch die langen Laufzeiten unserer Gutscheine von bis zu vier Jahren entsteht so in der Bilanz eine zeitliche Verschiebung.“

Werfe man einen Blick auf die international anerkannten IFRS-Bilanzen, so könne der Erfolg, den die Jochen Schweizer GmbH seit vielen Jahren vorweisen kann, auch abgelesen werden, so das Unternehmen weiter. Man prüfe darüber hinaus aktuell ein gerichtliches Vorgehen über eine widersprüchliche Berichterstattung.

Alles in allem bleibt abzuwarten, ob der Verkauf von Jochen Schweizer an ProsiebenSat.1 tatsächlich zustande kommt. Dabei geht es übrigens ausschließlich um die Sparte der digitalen Geschäfte, also die Jochen Schweizer GmbH sowie deren Beteiligungen. Über die Erlebnisanlagen, die im Namen von Jochen Schweizer im Raum München (Taufkirchen) eröffnet wurden, wolle Schweizer auch weiterhin selbst die Hand halten.

 

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