Amazon schafft Mindestgebühr zum 01. September ab

Veröffentlicht: 10.08.2017 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 15.11.2017

Amazon will bereits zum 01. September die Mindestverkaufsgebühr von 0,50 Euro streichen. Amazon-Händler dürften sich über den Schritt von Amazon ziemlich freuen, da sie so in der Preiskalkulation freier werden und die Gewinne entsprechend steigen dürften.

Amazon Logo
© Jonathan Weiss / Shutterstock.com

Wie Shopanbieter.de berichtet, will Amazon bereits zum 01. September die Mindestverkaufsgebühr abschaffen. Diese beträgt bisher 0,50 Euro und wird für jeden auf Amazon verkauften Artikel fällig.

Aktuell müssen Amazon-Händler die geltende Verkaufsgebühr als Prozentsatz des Gesamtverkaufspreises an Amazon abführen. Amazon verlangte die Mindestverkaufsgebühr auch dann noch, wenn die eigentliche Verkaufsgebühr niedriger ausfallen würde. Ab dem Stichtag muss nur noch die geltende Verkaufsgebühr an Amazon abgeführt werden.

Gerade Händler, die vor allem sehr günstige Artikel auf Amazon verkaufen, werden von der neuen Regelung profitieren. Wie Peter Höschl auf Shopanbieter.de am Beispiel eines 2,00 Euro teuren Artikels erklärt, würde nach dem 01. September bei einer Verkaufsgebühr von 15 Prozent die entsprechende Gebühr 0,30 EUR betragen, also 15 Prozent des Gesamtverkaufspreises. Bisher mussten Händler dann 0,50 Euro an Amazon abtreten.

 

Kommentare  

#2 David L. 2017-08-11 10:52
Gerade die China Händler mit den Drecksartikeln die nur paar Euro kosten, freuen sich und überschwemmen den Markt dann mit noch mehr unnötigen Sachen, deren Versand ja auch noch subventioniert wird. Da freut man sich besonders drauf.
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#1 Sabine 2017-08-10 17:19
Dafür darf man als Händler/in anderweitig den Kopf hinhalten z.B. mit kostenlosen Retouren und gnadenloser "Kulanz"
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