Ebay Herbst-Update: Wichtige Fristen, HTTPS-Standard, neue AGB

Veröffentlicht: 19.09.2017 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 27.02.2018

Traditionell bringt Ebay im Frühjahr und im Herbst jedes Jahr wichtige Neuerungen für den Marktplatz an den Start. Heute hat Ebay wieder bedeutende Änderungen bekanntgegeben. Dabei handelt es sich teilweise um detailliertere Ausarbeitungen des Frühjahrsupdates – es wird aber auch Änderungen an den AGB geben.

Ebay auf einem Tablet
© qoppi / Shutterstock.com

 

Ebay gibt wichtige Fristen bekannt

Zunächst aber zu den Neuerungen, die bereits aus dem umstrittenen Frühjahrsupdate bekannt sind. Ebay hat bekanntgegeben, dass die Einbindung von Kontaktinformationen in Artikelbeschreibungen, Bildern oder in Ebay-Shops ab Oktober 2017 untersagt ist. Ausgenommen bleibt lediglich das Impressum, das auch weiterhin im Ebay-Shop angezeigt werden darf. Zudem hat Ebay auch den Grundsatz zur Verwendung von Links geändert – Verlinkungen zu externen Seiten sind damit ebenfalls ab Oktober untersagt. Ausgenommen sind lediglich Links zu Versanddienstleistern, Produktvideos und rechtlich erforderlichen Informationen.

Wichtig: Wenn ein externer Link eingebunden wird, muss er zudem das Attribut target=“blank“ enthalten, damit er auch richtig angezeigt wird.

Ab Oktober 2017 können Händler ihren Kunden auch die schon im Frühjahr angekündigte, längere Rückgabefrist von 60 Tagen anbieten. Ebay will den Händlern, die längere Rückgabefristen von mindestens 30 Tagen und kostenlose Retouren anbieten, eine höhere Sichtbarkeit bieten.

Auch bei den Änderungen zu den Bildern hat Ebay genaue Fristen verkündet: Ab dem 1. Februar 2018 gelten neue AGB, in denen Ebay seine Händler dazu auffordert, dem Marktplatz das Recht zur Nutzung der Bilder und der Produktdaten einzuräumen. Wer nicht einverstanden ist, muss die entsprechenden Angebote bis zu diesem Tag entfernen. Sollte ein Händler den neuen Ebay-AGB nicht bis zum 1. Februar 2018 zustimmen, wird das Konto ab diesem Tag vom Handel ausgeschlossen.

Ab September 2017 wird zudem der Grundsatz zu Bilderstandards geändert und Wasserzeichen in Bildern verboten. Ebay wolle damit „die Kauferfahrung für Nutzer klarer und einheitlicher gestalten“.

Ebay führt den HTTPS-Standard ein

Ebay-Händler müssen sich mit dem HTTPS-Standard auseinandersetzen. Das Unternehmen erklärt, dass die Händler sicherstellen sollten, dass die Inhalte ihrer Hosting-Anbieter oder Partnerfirmen den Sicherheitsstandard unterstützen. „Damit wird verhindert, dass Browser Warnhinweise anzeigen, wenn Nutzer ihre Angebote aufrufen“, so Ebay. Ab Oktober 2017 werden solche Warnhinweise beim Aufrufen von HTTP-Inhalten ausgegeben. Ebay ruft alle Händler auf, die eigenen Angebote ab sofort mit dem zur Verfügung gestellten Tool vom i-Ways zu prüfen.

Ab Februar 2018 wird der Marktplatz Artikelbeschreibungen, in denen HTTP-Inhalte enthalten sind, nur noch verkürzt anzeigen. Die vollständige Artikelbeschreibung kann dann durch Anklicken aufgerufen werden.

Weitere Informationen zu den Änderungen finden sich hier.

Ebay will Retouren-Prozess beschleunigen

Retouren sollen schneller abgewickelt werden. Deshalb will Ebay ab Herbst 2017 Rückgabeanfragen von Käufern innerhalb der Rückgabefrist automatisch akzeptieren – wenn der Käufer die Retourenkosten übernimmt und es sich um eine „normale“ Retoure, also nicht um einen Fall von beschädigter Ware etc., handelt. Dazu sollen den Kunden im Rahmen des Rückgabeprozesses die Rücksendeetiketten zum Kauf angeboten werden.

Ab Oktober 2017 können Händler zudem entscheiden, wie hoch die Rückerstattung für einen Artikel ist, wenn sie einen Artikel, für den sie den Rückversand bezahlt haben, beschädigt oder unvollständig zurückerhalten. Händler sollen den Rückerstattungsbetrag um bis zu 50 Prozent reduzieren können, so Ebay. Dafür müssen sie auswählen, ob sie den Artikelpreis, den Kaufpreis (inkl. Versand) oder die Kosten für den Rückversand zurückerstatten wollen.

Ab Anfang 2018 gibt es dann eine weitere Änderung: Händler und Kunden können Ebay schon nach drei Werktagen bei einer offenen Käuferschutzanfrage hinsichtlich einer Rückgabe einschalten. Bisher betrug die Frist zehn Kalendertage. Ebay will so erreichen, „dass die Grundsätze die exzellenten Serviceleistungen der Verkäufer widerspiegeln und zudem den E-Commerce-Standards entsprechen“. Mit diesem Schritt vereinheitlicht Ebay zudem den Käuferschutz weltweit.

Weitere Informationen zu den Änderungen am Retourenprozess im Verkäuferportal.

Erweiterungen bei Produktkennzeichnungen

Um die Suche für Ebay-Nutzer zu verbessern, erweitert der Marktplatz die Anforderungen an Produktkennzeichnungen. Ab dem 19. Oktober 2017 müssen Händler für Artikel in bestimmten Kategorien mit dem Artikelzustand „Vom Verkäufer generalüberholt“ Produktkennzeichnungen im Angebot hinterlegen. In einigen Kategorien müssen in neuen und überarbeiteten Angeboten mit dem Artikelzustand „Gebraucht“ ebenfalls Produktkennzeichnungen angegeben werden.

Ab Frühling 2018 wird Ebay die neu erstellten und überarbeiteten Angebote mithilfe der Produktkennzeichnungen dann automatisch im Ebay-Katalog mit den entsprechenden Angeboten zusammenführen.

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