Sozialabgaben-Forderung: Helpling-CEO kritisiert Pläne der Unfallversicherung

Veröffentlicht: 09.01.2018 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 09.01.2018

Um Solo-Selbstständige, die ihre Dienstleistungen über Online-Plattform anbieten, gegen Unfälle und für die Rente abzusichern, hat die Deutsche Unfallversicherung gefordert, dass die Plattformen selbst die Sozialabgaben abführen sollen. Helpling kritisiert diese Pläne nun.

Reinigungskraft
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Dass die Versicherungen mit ihrer Forderung das Leben der Solo-Selbstständigen verbessern wollen, bezweifelt Helpling-CEO Benedikt Franke. Wie er im Interview mit t3n.de erklärt, gehe es den Beitragssammlern seiner Meinung nach nur darum, mehr Beiträge zu kassieren. „Die Selbstständigen sind dafür nur Mittel zu Zweck“, so Franke. Dass die Situation der Solo-Selbstständigen, die im Falle eines Unfalls und auch im Alter nicht abgesichert sind, ein Problem ist, sieht der Helpling-CEO aber auch.

„Helpling ist kein Arbeitgeber“

Trotzdem: Die Lösung könne nicht sein, dass die Online-Plattformen die Sozialabgaben abführen. Das hatte zuletzt die Deutsche Unfallversicherung gefordert (wir berichteten). „Das ist zu kurz gedacht“, meint Franke. „Nehmen wir das Beispiel der Rentenversicherung: Wenn ich als Selbstständiger weniger als 1.800 Euro brutto verdiene, dann läge mein Rentenanspruch unter der gesetzlichen Grundsicherung. Das Preisniveau für die Leistungen ist zu niedrig. Das ändert sich auch nicht durch die Einzahlung in die Rentenversicherung.“

Auf die Frage, dass Plattformen wie Helpling etwa die für Selbstständige hohen Versicherungsbeiträge für die Krankenversicherung übernehmen könnten, bringt Franke an, dass die Plattformen keine Arbeitgeber sind. Im Umkehrschluss bedeute das schließlich auch, dass Helpling sich keine Arbeitgeberrechte herausnehmen könne – Weisungen, Forderungen nach einer Mindestverfügbarkeit oder ein Exklusivversprechen gebe es bei der Plattform deshalb nicht. „Wir stellen lediglich die Plattform zur Verfügung“, fasst Franke die Situation zusammen.

„Verhinderungssteuer für legale Arbeit“

Seiner Meinung nach sei es nötig, ein Modell zu finden, das die Selbstständigen entlastet. Als Beispiel zieht Franke Frankreich heran: Dort zahlen Selbstständige 23 Prozent für die Kranken- und Rentenversicherung, die Umsatzsteuergrenze liegt bei 33.000 Euro. Der Schwarzmarkt liege in dem Land bei unter 40 Prozent – im Gegensatz zu den 85 Prozent in Deutschland. Das hiesige Sozialsystem fördere also die Schwarzarbeit. Dass Selbstständige ab einem Verdienst von 1.500 Euro 20 Prozent Umsatzsteuer abführen müssen, bezeichnet Franke als „Verhinderungssteuer für legale Arbeit“.

Auch Claudia Frese, Vorstandschefin der Handwerker-Vermittlungsplattform MyHammer, kritisierte die Pläne der Unfallversicherung. Wie die FAZ berichtet, habe Frese sich auf Anfrage „irritiert“ darüber gezeigt, wie in der Debatte über die Plattformen „völlig unterschiedliche Geschäftsmodelle in einen Topf geworfen werden“. Wie der Vermittler mit Sozialabgaben belegt werden könne, wenn die Dienstleister Preise und Verfügbarkeit selbst festlegen, sei Frese zufolge schleierhaft. „Ich bin der Diskussion über Modernisierung des Sozialstaats ja gar nicht abgeneigt“, so die MyHammer-Chefin. „Ich warne aber davor, dies polarisierend und ohne genauen Blick auf die Wirklichkeit zu tun.“

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

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Kommentare  

#2 H.K. 2018-01-10 09:55
Nachtrag: Wenn man sich als Kleingewerbetre ibender eine ordentliche Altersvorsorge leisten können soll, muß es eben auch Ziel sein, genau diese Grenzen der Kleinunternehme rregelung relativ schnell hinter sich zu lassen. Nur so wird ein Schuh daraus.
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#1 H.K. 2018-01-10 09:51
Dass Selbstständige ab einem Verdienst von 1.500 Euro 20 Prozent Umsatzsteuer abführen müssen, bezeichnet Franke als „Verhinderungss teuer für legale Arbeit“.

Man könnte aber auch argumentieren, dass die Kleinunternehme r, solange sie unter der Grenze von 1.500 € bleiben, die MwSt. zum Eigenverbrauch geschenkt bekommen.

Häufig ist es aber so, dass eine ordentliche Kalkulation im Kleingewerbe nicht wirklich durchgeführt wird, sondern - wenn man sich von Anderen vermitteln läßt - vom Vermittler den Preis aufgedrückt bekommt. Schließlich will der ja möglichst viele Aufträge vermitteln. Muß der Selbstständige nun aber MwSt berechnen und abführen, wäre das für diesen zwar ein Nullsummenspiel , allerdings würden sich die Endkundenpreise erhöhen, was dem Vermittler aber kaum gefallen würde. Insofern ist die Entrüstung von Herrrn Franke nachzuvollziehe n, aber trotzdem kaum gerechtfertigt.

Selbstständige Tätigkeit soll schließlich darauf ausgelegt sein, seinen Lebensunterhalt davon zu bestreiten. Als Kleinunternehme r ist man davon jedoch soweit entfernt, wie die Menschheit von der Besiedlung des Mars. Die Kleinunternehme rregelung soll letztlich den Start in die Selbstständigke it am Anfang erleichtern, um irgendwann mal davon leben zu können. Bei Helpling sieht man das offensichtlich anders.
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