Check24 zu 15.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Veröffentlicht: 09.02.2018 | Geschrieben von: Anna Chumachenko | Letzte Aktualisierung: 09.02.2018

Schon seit Jahren zieht sich der Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) und dem Vergleichsportal Check24 in die Länge. Die Makler werfen dem Online-Unternehmen immer wieder unfairen Wettbewerb vor. Nun verhängte das Landgericht München ein Ordnungsgeld von 15.000 Euro gegen das Online-Portal.

Check24 Logo auf einem Blatt
© 360b / Shutterstock.com

Wie Spiegel Online berichtet, fordert das Gericht von Check24, die Kunden künftig noch vor dem Abschluss einer Versicherung darüber aufzuklären, dass das Unternehmen nicht nur Preise vergleicht, sondern als Online-Versicherungsmakler auch Vermittlungsprovisionen kassiert.

Rechtsstreit zwischen Versicherungsvertretern und Check24

Den Antrag hatten die Versicherungsvertreter schon vor Jahren gestellt. Wie wir bereits berichteten, hatte das Münchner Oberlandesgericht Check24 im April 2017 verdonnert, die Besucher der Webseite aktiv auf die Maklertätigkeit und die damit verbundenen Provisionen hinzuweisen. Da das Unternehmen jedoch nach Meinung des BVK das Urteil nicht ausreichend umgesetzt hatte, klagten die Versicherungsvertreter im Oktober selben Jahres wieder.

So hätte Check24 nach dem Münchener Urteil zwar einen aktiven Hinweis auf der Webseite eingebaut – allerdings erschien dieser nicht gleich zu Beginn des Preisvergleichs. Da das Vergleichsportal dem Gerichtsbeschluss demnach nicht Folge leistete und seine Interessen nicht transparent machen wollte, muss es nun die Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro zahlen.

Beschwerde gegen Gerichtsentscheidung

Ein Sprecher von Check24 verkündete, dass der aktuelle Beschluss gerade im Unternehmen intensiv geprüft werde und man möglicherweise Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung einlegen wolle. Das Online-Vergleichsportal wirft dem Makler-Verband ebenfalls seit Langem vor, “scheinheilig” und “unaufrichtig” zu sein, sowie sich nicht an die gesetzlichen Informationspflichten zu halten.

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