Ebay Herbst-Update: Automatisierter Rückgabeprozess, HTTPS-Pflicht und Strafen für identische Angebote

Veröffentlicht: 07.08.2018 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 09.08.2018

Ebay hat sein Herbst-Update angekündigt und verweist in diesem unter anderem auf Neuerungen beim Rückgabeprozess sowie der härteren Bestrafung bei identisch eingestellten Angeboten.

Ebay auf iPad
© qoppi / shutterstock.com

In seinem Herbst-Update hat Ebay wieder Neuerungen für den Marktplatz angekündigt, die in vielen Bereichen an das Sommer-Update anknüpfen und darauf abgezielt sind, die Kauf- und Verkaufserfahrung auf der Plattform weiter zu verbessern sowie das Geschäftswachstum der Händler zu fördern. So wird das Verkäufer-Cockpit Pro mit einem neuen Marketing-Tool ausgestattet, was den Händlern erlaubt, eigene Gutscheine zu erstellen und ihren Käufern Rabatte zu gewähren. Das Tool erlaubt dem Händler verschiedene individuelle Möglichkeiten, wie beispielsweise den Maximalbetrag festzulegen oder einzustellen, wie oft ein Kunde den Gutschein einlösen kann. Die Rabattaktionen sind Social-Media-kompatibel und können auch in ausgedruckter Version den Lieferungen beigelegt werden.

Härtere Strafen für Mehrfachangebote

In Zukunft will Ebay bei der Einhaltung seiner Grundsätze noch härter durchgreifen. Dabei geht es speziell um das Einstellen mehrerer identischer Angebote, was bei Ebay grundsätzlich verboten ist. Wie Ebay mit dem Herbst Update nun bestätigt hat, wird bereits seit Juli die Sichtbarkeit identischer Angebote in den Suchergebnissen reduziert. Sollten Händler weiterhin gegen diesen Grundsatz verstoßen, werden diese künftig in den Suchergebnissen schlechter platziert. Ebay will damit verhindern, dass regelkonforme Verkäufer benachteiligt werden.

Änderungen beim Rückgabeprozess, im After-Sales-Bereich und Platin-Shop-Vorteile

Mit dem Ebay Herbst-Update im letzten Jahr wurde bereits begonnen, die Rückgabeanfragen innerhalb der Rückgabefrist automatisch zu akzeptieren, sollte der Käufer die Rückesendekosten übernehmen. Ab Januar 2019 soll dieser Prozess nun noch weiter vereinfacht werden: Dafür werden Rückgabeanfragen innerhalb Deutschlands automatisch und sofort bei Anfrage akzeptiert, sowie ein Rücksendeetikett zur Verfügung gestellt. Außerdem werden ab Anfang nächsten Jahres „Rückgaben unabhängig vom Grund für die Rückgabe des Artikels akzeptiert, vorausgesetzt die Rückgabeanfrage erfolgt innerhalb der vom Verkäufer hinterlegten Rückgabefrist“, so Ebay. Zusätzlich muss die Rückgabe innerhalb Deutschlands erfolgen. Eine genaue Erklärung zu den neuen Regelungen der Rückgabe hat Ebay an dieser Stelle zusammengefasst. 

Der Marktplatz hat desweiteren Neuerungen im After-Sales-Bereich angekündigt. So wird es neue Service-Statistiken geben, um Rückgabeanfragen zu reduzieren. Es wird künftig ein Cockpit mit Informationen zu „Artikel nicht wie beschrieben“- und „Artikel nicht erhalten“-Anfragen geben. Darin können Händler auch eine Statistik sehen, wie sie im Vergleich zu anderen Händlern stehen. Außerdem können ab diesem Oktober offene Käuferschutzfälle bereits nach drei Tagen an Ebay geleitet werden. Ab Januar 2019 wird außerdem das rechtzeitige Hochladen der Sendungsnummern für alle Händler zur Pflicht gemacht.

Desweiteren werden ab Herbst 2018 neue Vorteile für den Platin-Shop eingeführt und Verkäufer können ab sofort ihre Telefonnummer den Kunden bereits vor dem Kauf anzeigen lassen.

HTTPS- und Katalog-Pflicht

Allen Ebay-Händlern wird dringend geraten, das HTTPS-Protokoll hinzuzufügen. In Kürze werden Webseiten ohne HTTPS mit einem roten „Nicht sicher“-Label gekennzeichnet. Ab Januar 2019 wird Ebay unsichere Inhalte sogar blockieren. Zusätzlich wird es ab dem 15. August für alle Händler verpflichtend, den Ebay-Katalog zum Einstellen von Artikeln bestimmter Produktlinien zu verwenden. Ab 2019 wird dies auf weitere Kategorien ausgebaut.

Ebenfalls ab Januar nächsten Jahres ist die Angabe von vier Artikelmerkmalen bei Autoreifen für „Gültig bis auf Widerruf“-Angebote verpflichtend. Bei diesen Merkmalen handelt es sich um die Zollgröße, Reifenbreite, Reifenquerschnitt und die Anzahl der Einheiten.

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

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Kommentare  

#14 Ralf-K 2018-08-15 11:55
Wenn ich die Kommentare hier lese dann hinterlässt es bei mir nur Kopfschütteln. Jede Verkaufsplattfo rm hat ihre Spielregeln. Wenn man diese nicht akzeptiert, dann sollte man dort schlicht und ergreifend auch nichts verkaufen. Entweder man nimmt die Spielregeln an, oder man lässt es sein. Wenn man der Meinung ist, alles besser zu können, dann sollte man andere Wege gehen.
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#13 Jürgen Koch 2018-08-11 13:22
Auf ebay ist kein Verlass mehr. Seit einiger Zeit ist es z.B. nicht mehr möglich, bei Artikel die extra nach Kundenangaben hergestellt wurden, das Rückgaberecht auszuschließen. Ebay weiß davon, tut aber nichts daran.
Ich habe seit einiger Zeit meinen eigenen eShop mit den gleichen Produkten online und er läuft mittlerweile sehr gut.
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#12 Andy 2018-08-11 12:45
Wenn ich als Matratzenhändle r verpisste Gebrauchtmatrat zen zurück nehmen müsste, würde ich mich lieber aufhängen. "Danke" an die Väter des Widerrufsrecht und an die deutschen Scheingerichte. Ich mache mich lieber bis zur Befreiung der Menschheit durch Donald Trump in einem Betrieb zum Sklavenaffen. Die paar Monate halte ich durch. Danke an Q Anon.
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#11 dekotante 2018-08-11 11:48
Interessiert es eigentlich irgend jemand das auch angefertigte Artikel im Rückgabeprozess automatisch bewilligt werden ? Obwohl die Rückgabe nach § 312g Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist. Wie im Angebot mehrfach und in der Widerrufsbelehr ung angegeben.

Nach § 312g Abs. 2 BGB bestehen jedoch einige gesetzlich festgelegte Ausnahmen, beispielsweise für Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind, die schnell verderben, oder aus Gründen des Gesundheitsschu tzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind.

1.
Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
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#10 Markus 2018-08-11 11:07
eBay hechelt Amazon hinterher. Die einzige Religion, die die immer wieder neuen Führungspersone n kennen, lautet "das Einkaufserlebni s verbessern". Versteht es endlich, ebay hat den Anschluss verpasst und ist kein Modell der Zukunft. Amazon ist zwar erfolgreich, aber dafür der Sargnagel für die Händler. Es wird immer weniger Händler geben, vor allem immer weniger Händler, die es hauptberuflich betreiben können. Hauptsache, der Endkunde kann sein Rücksendeetiket t selber ausdrucken, genau, das ist das Wichtigste. Ich wünschte mir, die Industrie würde nur noch Amazon beliefern. Das würde den Prozess der Monopolisierung beschleunigen und Amazon kann dann das "Einkaufserlebni s weiter verbessern", zum Beispiel mit Preiserhöhungen und jede Menge Dash-Buttons, die im Haus verteilt sind.
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#9 matze 2018-08-11 10:50
Esist schon erstaunlich, vor 2 Jahren haben wir mein.paket.de (allyouneed) den Rücken gekehrt, jetzt geben sie auf. Wir haben vor 3 Jahren nach dem Testjahr Rakuten wieder eingestellt,man hört kaum noch was von denen, jetzt haben wir uns mit Hood.de auf eine Auflösung verständigt- selbst als Kunde kann ich die Produkte nicht ausweählen und vergleichen, als Händler erst recht nicht...Umsätze auf Plattformen kommen nur auf dem übersichtlichen Weg Amazon und dem schwer überschaubaren Ebay.
Und warum machen die Kunden das? überschaubar für sie und relativ einfach. Und genau aus diesem Grunde können diese beiden sich immer weiter an uns gütlich tun...
Mist, oder ?
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#8 Günter 2018-08-11 09:29
Ebay versteht das eigene System nicht. Dies habe ich schon sehr oft mit den wirklich netten Mitarbeitern besprochen. Artikel mit Grundpreisen können nicht mit Varianten angeboten werden. Macht man dies verschwindet der Grundpreis.Also ist man gezwungen fast gleiche Artikel , nur durch die Menge unterschiedlich , anzubieten.
Das Ebay das noch nicht behoben hat erklärt den Status der Händler.Der Händler ist geduldet . Auf gar keinen Fall aber im Fokus von Ebay. ;-)
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#7 LohrerMopper 2018-08-08 13:51
Ebay scheint immer mehr zu vergessen, wer eigentlich die Kunden von Ebay sind.
Wir Händler bezahlen die Rechnungen !!

Es wird immer komplizierter Online und gerade bei Ebay zu verkaufen.
Da die meisten kleinen Online-Händler (so wie ich) sowieso von Rechtsanwälten abgemahnte und damit zu Gewerbetreibend en genötigte Hobby-Verkäufer sind, wird es wohl langsam Zeit sich eine andere Beschäftigung zu suchen.
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#6 Heidemann 2018-08-08 13:45
Liebe Redaktion - nur mal so ganz nebenbei :
Daher müssen Verkäufer, die identische Angebote eingestellt haben, seit Juli 2018 mit einer geringeren Sichtbarkeit ihres
========== gesamten Warenbestands ===========
rechnen. !!!
Verkäufer, die weiterhin gegen unseren Grundsatz verstoßen, werden in den Suchergebnissen schlechter platziert. Dies gilt für deren
========== gesamten Warenbestands ===========
und nicht nur für identische Angebote.
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ich habe das Gefühl das haben die bei mir schon seit 2 Jahren ausgetestet !?
und was dann als identisch läuft ist natürlich auch auslegungssache
Name ,Kategorie ,Herstellungsla nd ,Schurkenstaat (ach nee die sind ja sowieso gesperrt) Größe ,Farbe usw................
Heute das beste - bei allen meinen Variantenangebo ten sind keine Änderungen mehr möglich - angeblich doppelte Beschreibungen ,Menge würde nicht stimmen usw.
bei Mode wäre das ja noch möglich - da ich nur die Varianten einstelle die ich habe !
aber bei Briefmarken - das sind nun wirklich alles verschiedene - meistens nach Land und Art - und das geht auch nicht mehr ?
also die haben nicht nur ein Rad ab !!!
fliegen die dann nach Ihren "Zyklus" raus ? - na ich freue mich dann schon auf den Anruf bei Ebay - wenn´s so sein sollte !?

Rückgaben dann kostenlos von Ebay oder mir zu bezahlen ?
und danach ! - wenn ich nicht damit einverstanden bin (Grund) dann kann ich Ebay einschalten ? - ist das Irre - also wenn das überhaupt möglich wäre Dank der Gesetzgebung - wäre doch vorher besser - dann käme es erst garnicht dazu !
also keine Möglichkeit mehr - - das ganze als Geschenk für die Mülltonne zu behandeln ?
mischt sich da Ebay nicht rechtswidrig in die Unternehmerisch e "Freiheit" ein ?
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#5 Holger manitz 2018-08-08 12:54
wir als Händler gehen weg von ebay. alles zu amazon dort ist es besser.
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