Amazon führt striktere Bildrichtlinien in den Bereichen Beauty und Körperpflege ein

Veröffentlicht: 03.09.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 03.09.2018

Amazon arbeitet weiter daran, die Standards für seinen hauseigenen Online-Marktplatz stetig zu erhöhen. Um dies zu erreichen, legt das Unternehmen bei den Bilderrichtlinien in bestimmten Kategorien schon bald ein härteres Maß an.

Amazon-Website auf Tablet
© Twin Design / Shutterstock.com

Produktbilder sind ein entscheidender Aspekt im Online-Handel. Sie entscheiden maßgeblich darüber, ob ein Kunde ein potenzielles Wunschprodukt kauft oder etwa nicht. Aus diesem Grund hat der Konzern bereits in der Vergangenheit immer wieder die Bildrichtlinien in verschiedenen Kategorien verschärft und führt dies nach und nach auch weiter fort.

Auch aktuell macht eine Meldung die Runde, dass bereits im Oktober neue Bildstandards gelten sollen – und zwar in den Segmenten Beauty und Premium Beauty, aber auch Drogerie sowie bei elektronischen Geräten aus dem Bereich Körperpflege.

Neue Bildrichtlinien: Wann werden Produkte ausgeblendet?

Wie das Portal Onetoone berichtet, geht es um eine „Richtliniendurchsetzung bei verbotenen Hauptbildern“. Das heißt, dass künftig Angebote ausgeblendet werden, die gewisse Standards nicht erfüllen. Ausgeblendet werden die Produkte in folgenden Fällen:

  • Das Hauptbild besitzt keinen weißen Hintergrund.
  • Das Hauptbild ist entweder unscharf bzw. verpixelt oder weist unregelmäßige Ränder auf.
  • Das Hauptbild enthält ein Logo, ein Wasserzeichen bzw. eine sonstige Grafik oder sichtbaren Text.
  • Das Hauptbild zeigt mehrere Ansichten des entsprechenden Produkts, verschiedene Farben oder Größen.
  • Das Produkt auf dem Hauptbild ist relativ klein dargestellt und nimmt in Bezug auf die Bildfläche weniger als 85 Prozent ein.
  • Das Hauptbild ist sexuell anzüglich.

 Auf der Website von Sellercentral sind alle Einzelheiten zu den Bilderrichtlinien auf dem Amazon-Marktplatz festgehalten.

Wir haben Amazon zu den potenziellen Änderungen angefragt, bisher allerdings noch kein Statement erhalten. Sollte das Unternehmen noch Stellung beziehen, werden wir Sie darüber natürlich an dieser Stelle informieren.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Tina Plewinski

Kommentare  

#1 Peter 2018-09-04 10:01
Moin,
"Das Produkt muss mindestens 85 % der gesamten Bildfläche füllen"
Diese Bedingung erfüllt selbst Amazon mit seinen Bilder nicht.
Also Amazon, was soll der Quatsch.
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