Negative Bewertung: Online-Händler verklagt Kunden auf 70.000 Euro Schadensersatz

Veröffentlicht: 24.04.2014 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 24.04.2014

Ein Streit zwischen einem Online-Händler und seinem Kunden ist binnen weniger Monate eskaliert. Begonnen hat alles mit einer negative Bewertung des Käufers. Nun ist das Amazon-Konto des Online-Händlers gesperrt und der Käufer wurde auf 70.000 Euro Schadensersatz verklagt.

70.000 Euro wegen einer negativen Bewertung?(Bildquelle Bewertung: Ivelin Radkov via Shutterstock)

Negative Bewertungen sieht kein Online-Händler gern. Schließlich schauen viele Verbraucher erstmal in die Bewertungen eines Online-Händlers, bevor sie ein Produkt online kaufen. Während die meisten Online-Händler versuchen, negativen Bewertungen auf diplomatischem Weg zu entgehen, scheint ein Online-Händler der Kragen geplatzt zu sein: Weil ein Amazon-Käufer eine negative Bewertung abgegeben hat, verklagte dieser ihn nun auf 70.000 Euro Schadensersatz.

70.000 Euro Schadensersatz für ein Fliegengitter?

Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, handelte es sich konkret um ein Fliegengitter zum Preis von 22,51 Euro. Der Käufer aus dem Gebiet Augsburg hatte dieses über Amazon bei dem Online-Händler bestellt. Nach Aussagen des Käufers Thomas Allrutz ging zu Beginn auch alles glatt: Das bestellte Fliegenschutzgitter wurde schnell geliefert. „Ich brauchte ein Fliegenschutz für unser Küchenfenster und das schien genau richtig zu sein“, sagte Käufer Allrutz gegenüber der Augsburger Allgemeinen.

Doch als er dann das Fliegengitter zu Hause anbringen wollte, habe der Ärger begonnen. Der Käufer hatte Probleme beim Anbringen des Fliegengitters, weil die Aufbauanleitung mangelhaft gewesen sein soll. „Ich hielt mich genau an die beigelegte Anleitung“, sagte er. Doch schlussendlich fiel das Gitter zu klein für das Fenster aus.

Käufer Allrutz hätte sich nach Informationen der Augsburger Allgemeinen beim Online-Händler telefonisch beschwert, aber keine Hilfe bekommen. „Der war im Gegenteil richtig unverschämt zu mir“, sagte Allrutz. Die Anwälte des Online-Händler halten allerdings dagegen: Der Online-Händler habe dem Kunden telefonisch und via E-Mail versucht zu helfen, aber der Käufer hätte einfach nicht verstanden, wie man das Fliegenschutzgitter richtig anbringe.

Käufer Thomas Allrutz zeigte sich jedenfalls enttäuscht und bewertete den Online-Händler via Amazon negativ: „Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch. Damit wird das ganze zu kurz! Die Ware selbst macht guten Stabilen Eindruck, Der Verkäufer nie wieder“, lautet die Bewertung wortwörtlich.

Der Online-Händler forderte Käufer Allrutz auf, die negative Bewertung zu entfernen und drohte mit einer Anzeige. Dieser allerdings beließ die Bewertung und beschwerte sich zusätzlich direkt bei Amazon über den Online-Händler.

Amazon sperrte Online-Shop des Online-Händlers

Einige Tage später erhielt Thomas Allrutz eine Abmahnung im Auftrag des Online-Händlers, der eine Unterlassungserklärung forderte. Käufer Allrutz erklärte sich bereit die Bewertung zu löschen, wollte aber wiederum die Anwaltskosten in Höhe von 800 Euro nicht bezahlen.

Der Streit erreichte einige Monate später dann den bisherigen Höhepunkt: Der Online-Händler verklagte Käufer Thomas Allrutz auf eine Zahlung von 70.000 Euro. Die Begründung: Amazon hatte in der Zwischenzeit das Konto des Online-Händlers mit einem Guthaben von 13.000 Euro gesperrt. Zudem beklagte der Online-Händler den wirtschaftlichen Schaden, den die Sperrung seines Online-Shops mit sich gebracht haben soll. Im Juni wird nun das Landgericht Augsburg über den Fall verhandeln.

„Die Abgabe von negativen Bewertungen ist grundsätzlich erlaubt. Dennoch hat auch das Recht auf Meinungsfreiheit seine Grenzen. So darf die Bewertung keine unwahren oder unsachlichen Tatsachen und keine Schmähkritik enthalten, wie etwa Beleidigungen“, kommentierte die Juristin Yvonne Gasch.

„In der Vergangenheit haben Online-Händler immer wieder versucht, gegen negative Bewertungen vorzugehen – oftmals erfolglos. Zum Beispiel ist die Aussage „miserabler Service“ von der Meinungsfreiheit gedeckt. Allerdings wurde die Bewertung "VORSICHT!!!! beide Steuergeräte defekt Vorsicht lieber woanders kaufen!", als unzulässig eingestuft (Amtsgericht Bonn, Urteil vom 09.01.2013, Az.: 113 C 28/12). Eine Abgrenzung ist auch in diesem Fall daher nicht pauschal möglich und letztendlich von der Auffassung des Gerichtes abhängig."

Kommentare  

#10 Randolf Liß 2014-07-09 18:15
Habe gerade eben auch so einen Fall , aber niemanden scheint es wirklich zu interessieren . Konnte ein eZahlung eines Kunden nicht finden , erst nachdem ich in angeschrieben habe , stellte sich das die Zahlung von jemand anderem kam. Keine Zuordnung der Zahlung zum dem Auftrag war möglich , da weder Mitgliedsname noch Ebay Name in der Zahlung erwähnt wurden. Bevor aber die Sache geklärt wurde kam eine negative Bewertung , "Ware trotz Erinnerung nicht erhalten, antwortet nicht auf Mail ! FINGER WEG , lautete diese.
ABer der Kunde hat sich weder per Mail , noch per EBay Nachricht gemeldet. Kann man ja bei Ebay nachvollziehen. Was war noch viel schlimmer war sind seine Mails dann auf meine Nachricht das ich die Zahlung durch seine auf zweifache Nachfrage von mir, gesendeten Daten dann finden konnte und die Ware gleich am nächsten Tag raus geht. Dann fingen die Beleidigungen an . Sie Waschlappen, keine Eier in der Hose , soll doch Klo putzen gehen.
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#9 Darkerer 2014-05-02 13:51
Whistlecat
Ich kann an diesen Kommentar nicht Falsches erkenne, er hat den Händler in ihn nicht runter gemacht, so schreibt er auch Die Lieferung erfolgte schnell. Und Sie wollen mir doch nicht Erzähler das Amazon wegen einer Schlechten Kritik das konnte dicht macht? Aber das Amazon das konnte Sperrt kann was damit zu tun haben. Denn in den Vertrag wo die Händler Unterschreiben das Einflussnahmen auf Bewertungen zu Sperrung des Kontos Führen kann. Und wenn er Auffordert den Kommentar zu bearbeiten weil ihn der zu negative ist, hat der Verkäufer gegen diese Vertrags Bedingung verstoßen, Und ist an der Sperrung selber Schuld oder muss man sich nur an Verträge halten wenn man Grade Lust dazu hat?. So sehe ich das.Signal Wirkung. Ja das hat es für mich schon. Es gibt für mich nur noch 1 oder 5 Sterne. Werde nicht mehr sagen was gut und was schlecht ist, sonder bei der Kleinsten Kleinlichkeit 1 Sternvergeben mit den Kommentar habe hier bestellt jetzt suche ich einen Anwalt. besser???
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#8 Stephan 2014-05-02 10:30
Hier haben doch alle Seiten (Käufer, Verkäufer, Amazon sowieso) deutlich überreagiert.
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#7 andarta 2014-04-30 22:16
Hallöchen,
ich habe überhaupt keine Vorwürfe gemacht. Ich habe lediglich gesagt, dass man sich bei dem Vorgehen des Verkäufers Fragen stellen kann. Warum fordert er den Kunden auf die Bewertung zu entfernen und droht mit einer Anzeige? Kundenbewertung en sind doch dazu da, dass Kunden ihre (subjektiven) Meinungen äußern dürfen. Anstatt (ganz öffentlich)auf die Rezension des Kunden zu antworten und seine Sicht der Dinge klar zu stellen, droht er ihm. Was hat er den erwartet, außer dass sich der Kunde bei Amazon beschwert, dass ihm wegen einer negativen Bewertung vom Verkäufer mit einer Anzeige gedroht wurde? Dass Amazon auf so etwas sauer reagiert, ist doch klar. Ob der Kunde "dämlich" ist, ist eine Seite der Medaille. Die Reaktion des Verkäufers ist auch nicht viel klüger. Und ein "Unterlassungsb rief" kostet 100-200, aber keine 755 €. Da kenn ich mich ein wenig aus. Ist alles nur meine persönliche Meinung, verklage mich bitte nicht!!(:))
l.g.
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#6 Whistlecat 2014-04-30 13:51
@Andarta

Wie kommst Du zu solchen Vorwürfen? Fakt ist, dass es sich bei den 800€ (755€) um einen Kostenerstattun gsanspruch handelt, den der Händler (zum Glück per Gesetz) hat. So oder so, wie würdest Du reagieren, wenn Amazon dein Konto dicht macht, weil ein Kunde eine Schraube locker hat? Muss ich die Folgen für den Händler hier auflisten, oder hast Du selbst darüber nachgedacht, welche Konsequenzen dies alles für den Händler hat? Zugegeben, die Schadenersatzfo rderung in Höhe von 70.000€ ist vielleicht etwas übertrieben - ich glaube auch nicht, dass dies der tatsächliche Schaden ist, der dem Händler entstanden ist - dennoch sollte der Kunde ruhig zugunsten des Händlers verurteilt werden. Mir persönlich geht es dabei um die Signalwirkung, die das Urteil hätte.
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#5 andarta 2014-04-29 13:52
Da verstehe ich den Händler nicht. Es kann durchaus sein, dass der Kunde "zu unbegabt" ist die Anleitung (soweit sie halbwegs klar ist, unterstelle ich jetz mal), korrekt umzusetzen. 1.warum hat der Händler nicht auf die Kundenbewertung reagiert und die Lage klargestellt (also, dass er telefonisch + per email beraten hat)? 2.Warum teilt er dem Kunden nicht mit (mit Kopie an Amazon), dass er gegen die Bewertung vorgehen wird, falls der Kunde sie nicht berichtigt? Aber nein, da zieht es der Händler vor eine Abmahnung + 800 €!!! Anwaltskosten zu schicken.Teilt er sich mit dem Anwalt die 800 €? Und jetzt sind wir schon bei 70.000! Da kommt dann doch der Verdacht auf, dass sich der Händler auf die Schnelle bereichern will. Ich (Käufer, nicht Händler) habe weit mehr als 200 mal im Internet bestellt. Ich bin sehr zufrieden, wenn es mal ein Problem gab, liess es sich einwandfrei mit dem Verkäufer lösen. Das hier ist aber eine Zirkusnummer, die ich dem Verkäufer anlasten muss.
mfg
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#4 Tom 2014-04-29 08:36
"Meinugsfreiheit

Sie gehören offenbar auch zu der Klientel, die kein Händler will. Wenn etwas nicht klappt, erpresst man den Händler mit einer negativen Bewertung, oder legt einen Käuferschutzfal l ein. Sagen Sie uns bitte Ihren Namen - sowas will nämlich KEIN Händler als Kunde!
Ich drücke dem Händler in jedem Falle alle Daumen, dass endlich ein Gericht erkennt, welche Schäden Käufer Tausendfach verursachen und ohne mit der Wimper zu zucken, die Existenz Dritter gefährden.
Tausende Arbeitsplätze wurden bereits vernichtet (siehe Neckermann und Quelle) - bei der Praxis einiger Käufer "ich laufe mal schnell zu Mami und petze", werden weitere Tausende dazukommen.
Erst wenn endlich ein Käufer für die Einstellung "ist mir doch egal - der Händler soll sich halt einen neuen Job suchen" am eigenen Leib erfährt, was es bedeutet, in die Insolvenz getrieben zu werden, wird hoffentlich der ein, oder andere Käufer sein Hirn einschalten.
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#3 Meinungsfreiheit 2014-04-28 17:29
Früher hieß es mal, der Kunde sei König...
Heute muss man mit so einem Unsinn rechen.

@Whistlecat
Sagen Sie mir bitte mal Ihren Firmennamen? Ich will nur sichergehen, dass ich bei einem Kundendienst-Ve rsager wie Ihnen niemals etwas kaufe. Danke.
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#2 R.B. 2014-04-28 17:17
Da muss ich "Whistlecat" beipflichten, nur nicht mit ganz so krassen Worten...
Viel Erfolg bei der Verhandlung!
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#1 Whistlecat 2014-04-25 19:48
Richtig so, die Narrenfreiheit kennt auch Grenzen. Ich drücke dem Händler beide Daumen - so ein Urteil wäre klasse. Gegen eine subjektive Bewertung ist nichts einzuwenden. Viele Verbraucher sind jedoch so dämlich, dass sie ihre eigene Unfähigkeit dem Händler zuschreiben, wenn sie mit dem Produkt nicht klarkommen - wie in diesem Beispiel. Nur, was bitte hat der "Händler" damit zu tun? Allem vorran, warum und wie soll der "Internethändle r" einem Kunden helfen, der einfach nur "billig" einkaufen will? Kann er doch auch in den lokalen Fachhandel gehen, oder einen Handwerker bestellen, was natürlich mehr Geld kostet. Nein, stattdessen wird dumm kommentiert und negativ bewertet. Die Folgen sind für den Händler eben nicht ungefährlich, wie man hier sehen kann. Das verstehen - oder interessiert - solche Kunden aber nicht. Darum wäre es auch nicht schlecht, wenn dieser hier schön Schadenersatz zahlen muss. Das spräche sich nämlich schnell herum, und dann würde sich auch etwas ändern.
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