Anonyme Testkäufer im Internet

Veröffentlicht: 12.08.2014 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 30.04.2018

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) lässt vermehrt anonym in Online-Shops testen. Damit soll gegen unseriöse Händler und Produkte vorgegangen werden. Der Kampf gegen schwarze Schafe ist „neues Schwerpunktthema“ für den Freistaat.

(Bildquelle Produkt-Tests: Mila Supinskaya via Shutterstock)

Bei giftigem Spielzeug wird das LGL aktiv

Um ihren Aufgaben nachzukommen, setzt das LGL vermehrt auf anonyme Testläufe durch Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht. Nach Erhalt der Ware wird diese an das Landesamt zur Überprüfung gegeben. Dabei geht es den Forschern nicht um zerkratzte CDs oder beschädigte Verpackungen. Das Augenmerk liegt besonders auf Produkten mit potentiellem Gesundheitsrisiko. Darunter fallen unter anderem Nahrungsergänzungsmittel, Medikamente, Lebensmittel und Spielzeug. Verbraucherminister Marcel Huber äußert gegenüber dem Oberbayerischen Volksblatt: „[…] wenn ein giftiges Spielzeug im Umlauf ist, werden wir sofort aktiv.“

Seit rund 10 Jahren ist die Gewerbeaufsicht auf Suche nach gefährlichen Produkten im Internet. Bis zu 1.500 gesetzwidrige Angebote werden dabei untersucht und bearbeitet. Wird ein Produkt als gefährlich eingestuft, setzt das LGL eine Warnung ab. Bei Spielzeugen wird zum Beispiel das europäische Schnellwarnsystem Rapex informiert, das die Daten an andere EU-Länder weitergibt.

Globalisierung macht Verbote schwierig

Problematisch wird es jedoch, wenn das betroffene Produkt vom Markt genommen werden soll. Wenn der Händler im Ausland sitzt, gibt es oft keine Möglichkeit an ihn ran zu kommen und die zuständigen Behörden müssen eingeschaltet werden.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine zentrale Fachbehörde unter anderem für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit und Produktsicherheit. Dabei erfasst und bewertet die Behörde gesundheitliche Risiken, informiert Verbraucher und schützt diese von Irreführung und Täuschung. Laut Huber sind die Testeinkäufe ein Novum in Deutschland. Einen Pranger für schwarze Schafe wird es allerdings aus rechtlichen Gründen nicht geben. Trotzdem sollen die anonymen Einkäufe eine abschreckende Wirkung auf unseriöse Online-Händler haben.

 

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