Schweiz: Franken-Freigabe bringt Vorteile für deutsche Online-Händler

Veröffentlicht: 21.01.2015 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 21.01.2015

Die Schweizer Nationalbank hat entschieden, die EUR/CHF-Untergrenze von 1.20 nicht mehr zu halten. Die Auswirkungen auf den Finanzmarkt sind erheblich. Ausländische Online-Händler können die nun günstigen Bedingungen zu ihrem Vorteil nutzen.

Schweiz: Berge mit Flagge

(Bildquelle Schweiz: Fedor Selivanov via Shutterstock)

Seitdem die Schweizer Nationalbank die Franken-Freigabe entschieden hat, sind die Finanzmärkte einigen Turbulenzen ausgesetzt. Inzwischen hat sich der Schweizer Franken bei etwa 1 Euro eingependelt, die Währungen sind also gleichwertig. Das bringt auch für den Online-Handel einen nicht unerheblichen Umbruch mit sich.

„Der Heimatschutz im E-Commerce ist definitiv vorbei“, schreibt beispielsweise das schweizerische Portal carpathia. „Die Hürden für grenzüberschreitende Lieferung in die Schweiz sind schon länger einfach zu überwinden.“ T3n berichtet etwa davon, dass der Zoll teilweise Automaten aufgestellt hat, um der Menge an Zollbescheinigungen beim Einkauf im Ausland überhaupt noch Herr werden zu können. Nun wird die Schweiz "dauerhaft attraktiver" für den deutschen Online-Handel, urteilt das Magazin.

Konkurrenz aus dem Euro-Raum erwartet

Für Online-Händler aus dem Euro-Raum ergeben sich durch die Franken-Freigabe nun schließlich besonders attraktive Bedingungen beim Handel in die Schweiz. Diverse Medien gehen davon aus, dass sich die Schweizer Händler nun auf einen erhöhten Konkurrenzdruck aus dem Ausland vorbereiten müssen. Schließlich sind die Schweizer den Online-Kauf im Ausland bereits gewohnt und die Preisdifferenz ist ein weiteres Argument dafür, Produkte nun außerhalb der Schweiz zu kaufen.

Aus rechtlicher Sicht sind deutsche Online-Händler um Längen attraktiver als die Schweizer Konkurrenz. Grund ist ganz klar das in Deutschland bestehende Widerrufsrecht. Nachdem sich der Schweizer Nationalrat im September 2014 mit knapper Mehrheit gegen die Einführung eines Widerrufsrechtes ausgesprochen hat, haben Schweizer Kunden einen Grund mehr, im europäischen Ausland einzukaufen. Ein klarer Wettbewerbsvorteil also.

Händlerbund-Rechtstexte gelten auch in der Schweiz

Von den steuerrechtlichen Gesichtspunkten einmal abgesehen, müssen Online-Händler hinsichtlich ihrer Rechtstexte nicht viel beachten. Händlerbund-Mitglieder, die die zur Verfügung gestellten Rechtstexte (z.B. AGB und Widerrufsbelehrung) verwenden, können sich völlig problemlos an die Schweizer Kunden richten, ohne neue Rechtstexte einstellen zu müssen. Damit ist der Handel in die Schweiz für Händlerbund-Mitglieder sofort ohne weitere große Umstände möglich. Denken Sie aber daran, die Versandkosten in die Schweiz anzugeben und das neue Lieferland auch in Ihren Bestellablauf zu integrieren.

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.