EU vs. Google – formelles Verfahren eingeleitet

Veröffentlicht: 15.04.2015 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 15.04.2015

Für User ist Google bei so gut wie allem die erste Anlaufstelle. Der Verdacht, dass das Unternehmen seine Marktstellung missbraucht, liegt nahe. Die EU-Kommission hat heute offiziell verkündet, dass sie ein formelles Verfahren gegen den Konzern einleiten. Besonders in der Kritik: der Preisvergleichsdienst und das Betriebssystem Android.

Google

Ken Wolter / Shutterstock.com

Was Anfang der Woche gemutmaßt wurde, ist nun ganz offiziell – die EU-Kommission hat eine Entscheidung in Bezug auf die Vorwürfe gegen Google getroffen. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat ein formelles Verfahren gegen den Konzern angekündigt.

Manipuliert Google die Suchergebnisse?

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Vorwurf der Manipulation. So soll Google seine eigenen Dienste, wie zum Beispiel Google Shopping, bevorzugen. Durch das Vorziehen des eigenen Dienstes schade Google nach Meinung der EU sowohl dem Wettbewerb als auch den Usern und verstoße so gegen das EU-Kartellrecht, berichtet der Spiegel. Beschwerdeführer waren unter anderem Firmen wie TripAdvisor, Expedia und Ciao.

Neben Google Shopping steht auch das bekannte Google Betriebssystem Android in der Kritik. Die EU-Kommission plant eine getrennte kartellrechtliche Untersuchung. "Sollte die Untersuchung unsere Befürchtungen bestätigen, müsste Google die rechtlichen Konsequenzen tragen und seine Geschäftspraxis in Europa ändern", zitiert die Süddeutsche Zeitung die EU- Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Google wehrt sich mit Daten

Die Vorwürfe und die entsprechenden Verfahren können für Google milliardenschwere Folgen haben. Denn bei einem Wettbewerbsverfahren in der EU ist es üblich, dass die Strafe maximal bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens beträgt. Und da Google 2014 rund 66 Milliarden US-Dollar Umsatz erwirtschaftete, würde die Zahlung damit um die 6,6 Milliarden Dollar betragen.

Natürlich wäre Google aber nicht Google, wenn sie die Entwicklungen und das Verfahren einfach so hinnehmen würden. Google hat in einem internen Brief, der von Re/Code veröffentlicht wurde, das Vorgehen der EU als „very disappointing news“ – also als sehr enttäuschende Nachricht – bezeichnet. Google verweist in dem Schreiben aber darauf, dass man starke Argumente auf seiner Seite habe. So zeigt der Brief unter anderem Statistiken zu den Suchergebnissen von Shopping-Seiten, denen Daten von comScore und Google zugrunde liegen. Dabei wird deutlich sichtbar, dass Amazon und Ebay weit über Google Shopping liegen.

Besucherzahl Shopping-Sites in Deutschland von Google
Screenshot Google Memo, Quelle: re/code

Wie geht es weiter?

Nach Bekanntgabe der Einleitung des formellen Verfahrens stellt die EU-Kommission Google nun das „Statement of Objections“ zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine Art „Anklageschrift“, die die genauen Vorwürfe beinhaltet. Google hat nun Zeit, innerhalb von drei Monaten darauf zu reagieren und Stellung zu den Vorwürfen zu beziehen.

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.