Onlinehandel nach Österreich – was gibt es zu beachten?

Veröffentlicht: 07.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 03.12.2020

Österreich verzeichnet im Bereich E-Commerce ein Wirtschaftswachstum von 15%. Laut eines kürzlich erschienenen Artikels wächst das Vertrauen in den Onlinehandel dort stetig. Grund genug, die Geschäfte auf den in unmittelbarer Nähe liegenden Markt mit ca. 8,4 Millionen Kunden auszuweiten. Denn gerade der Online-Handel ermöglicht mit verhältnismäßig geringem Aufwand seine Waren auch international anzubieten.

Österreich und Deutschland sprechen dieselbe Sprache. Trotzdem gibt es hier beim länderübergreifenden Online-Handel einige Dinge zu beachten. Zunächst sollten sich deutsche Onlinehändler in ihren österreichischen E-Commerce-Beziehungen über kulturelle Unterschiede informieren. Design, Zahlungsmöglichkeiten, Kundenservice –typisch österreichische Gepflogenheiten unterscheiden sich oft. Eine kleine Online-Recherche bringt Aufschluss, schließlich sollen sich Ihre ausländischen Kunden wohl fühlen.

In Österreich liegt die Umsatzsteuer bei 20%. Nur die Gemeinden Jungholz (Tirol) und Mittelberg (Voralberg) haben einen ermäßigten Steuersatz, da sie zollrechtlich zu Deutschland gehören. EU-Länder sind verpflichtet, die Differenz abweichender Umsatzsteuerbeträge weiter zu geben. Bei Kontrollen durch das deutsche oder österreichische Finanzamt machen Sie somit 1% Verlust, wenn Sie österreichischen Kunden 19% MwSt. berechnen. Jedoch wird eine Umsatzsteuer an Österreich erst ab einem jährlichen Nettoumsatz von über 35.000 € (Umsatzsteuer-Schwellenbetrag)* fällig.

Das Bundesministerium für Finanzen in Österreich schreibt dazu: „Für den Versandhandel besteht eine Sonderregelung. Ein Versandhandel liegt vor, wenn von einer Unternehmerin oder einem Unternehmer aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates Gegenstände an private oder an bestimmte andere Abnehmerinnen und Abnehmer ohne eigene UID-Nummer befördert oder versendet werden und die gesamten Umsätze der Unternehmerin oder des Unternehmers die jeweilige Lieferschwelle des Bestimmungslandes überschreiten. Der Ort der Lieferung verlagert sich in diesem Fall dorthin, wo die Beförderung oder Versendung endet.“

Hierfür benötigen Sie somit eine österreichische Umsatzsteuernummer, die Sie rechtzeitig hier abfragen müssen. Liegen Sie einmal über den Schwellenbetrag, müssen Sie fortan jedes Jahr Umsatzsteuer nach Österreich abführen.

Kommentare  

#4 Anja Hentschel 2012-08-16 16:36
Guten Tag! vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihre Frage. Da wir hier auf unserem Blog nur Informationen bereitstellen und keine individuelle Rechtsberatung durchführen, möchten wir Sie bitten, sich mit Ihrer Frage direkt an Ihren Ansprechpartner beim Händlerbund zu wenden. Best en Dank und viele Grüße Anja Hentschel Reda ktion OnlinehändlerNe ws.de
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#3 Daniel 2012-08-16 15:31
Wenn ich mit meinem Versand nach Österreich unter dem Umsatzsteuer-Sc hwellenbetrag von 35.000 € bleibe, muss ich dann in Österreich eine Umsatzsteuer-Be freiung beantragen, wie es in Deutschland mit der Kleinunternehme rregelung üblich ist?
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#2 Steffen Kluge 2011-08-29 13:10
Hallo Tobi, der Artikel dient der ersten und allgemeinen Information zum Thema Onlineverkauf nach Österreich. Soweit Sie konkrete Fragen haben, möchte ich Sie bitten, dass Sie sich direkt an uns wenden. Vielen Dank.
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#1 Tobi 2011-08-26 13:48
Ich möchte demnächst nach Österreich erweitern. Nun bin ich leider nicht viel schlauer gewordern. I ch versende ausschließlich an Privat Prsonen. Bleibe auch unter der 35.000 Schwelle. Un d ist es richtig das Tabakwaren innerhalb der EU nicht versandt werden dürfen ? Kann ich diesen einfach eine Rechnung mit 19% MWsT schreiben ?
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