Amazon startet gesamteuropäisches FBA-Programm

Veröffentlicht: 03.05.2016 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 03.05.2016

Amazon hat sein Versandprogramm Fulfillment by Amazon (FBA) erweitert und bietet ab sofort einen pan-europäischen Versand für Online-Händler an. Damit sollen sie Kunden in ganz Europa leichter und schneller erreichen. Doch dabei warten steuerrechtliche Herausforderungen auf die Händler.

Amazon FBA-Logo

Bildquelle: Jonathan Weiss / Shutterstock.com

Amazon hat sein pan-europäisches FBA-Programm für alle Händler gestartet und will damit die internationalen Verkäufe der Marktplatz-Händler fördern. Wie bei Wortfilter zu lesen, spricht das Unternehmen davon, dass „Marketplace-Händler jeder Größe“ mit dem neuen Programm ihre Waren „effizienter als je zuvor“ exportieren können. Dadurch sollen sie Millionen von Kunden in ganz Europa erreichen. Für die Kunden wächst im Gegenzug die Auswahl. „Im Rahmen des neuen pan-europäischen FBA-Programms senden Händler ihre Waren in ein lokales Amazon Logistikzentrum“, erklärt das Unternehmen. Amazon kümmere sich dann um die gesamte übrige Logistik, die Verteilung der Produkte auf das europäische Logistiknetzwerk geschieht automatisch. Dadurch will Amazon schnell auf die Nachfrage reagieren und kurze Versandzeiten für die Kunden bieten.

Amazon hat vor wenigen Wochen erklärt, eine Preiserhöhung für die FBA-Händler in Deutschland vorzunehmen, wenn diese ihre Waren nicht für die Logistikzentren in Tschechien und Polen freigeben (wir berichteten). Wer seine Waren nicht auch in diesen Logistikzentren lagern lässt, soll ab dem 8. Juni 2016 eine um 25 Cent erhöhte Versandgebühr für alle aus Deutschland versandten FBA-Artikel zahlen. Doch mit der Nutzung der internationalen Versandzentren kommen steuerrechtliche Herausforderungen auf die Händler zu – und das ist bei dem pan-europäischen FBA-Programm natürlich ebenfalls der Fall.

Amazon stellt eine Liste von Steuerberatern zur Verfügung

Denn ein Händler muss – vollkommen unabhängig von der Lieferschwelle – die Umsatzsteuer in dem Land zahlen, in dem er seine Waren lagert und von dem aus sie zum Kunden verschickt werden. Das bedeutet: Lagern die Waren eines Händlers beispielsweise in Polen und werden von dort aus an Kunden verschickt, muss der Händler ab dem ersten Cent für diese Waren 23 Prozent Umsatzsteuer entrichten und nicht den deutschen Steuersatz von 19 Prozent. Das bedeutet auch, dass die Händler ihren Warenbestand genauestens verfolgen müssen, um jederzeit zu wissen, wann wo welche Waren lagern und welche verschickt werden.

Amazon selbst stellt eine Liste von Steuerberatern zur Verfügung, die Händler beim pan-europäischen Versand unterstützen können.

Wir hatten das Thema „Mehrwertsteuern und Lieferschwellen“ beim internationalen Handel auch in der April-Ausgabe des Onlinehändler Magazins behandelt.

Kommentare  

#1 Cornelia Berg 2016-05-03 12:33
Hallo,
ich finde diesen "pan-europäisch en Versand" eine Frechheit. Meine europäischen Kunden wurden bis vor kurzem aus deutschen Lägern bestens bedient. Die Auslagerung nach Polen habe ich mittlerweile zurückgezogen.
Ich bin ein 1-Frau-Betrieb und muss jetzt schon 90% meiner Arbeitszeit in irgendwelchen Bürosch..... investieren.
Selbstverständlich kann ich ein Steuerbüro beauftragen (kostet 80,- € im Monat).
Wirklich schade, dass man als kleiner Online-Händler ohne amazon keine Chance hat.
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