Russisches Kartellamt belangt Apple wegen illegaler Preisvorgaben

Veröffentlicht: 15.03.2017 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 15.03.2017

Hat Apple in Russland jahrelang den Preis für das iPhone diktiert und Händler unter Druck gesetzt? Nach Ansicht der russischen Kartellbehörde soll genau das passiert sein. Nun will das russische Kartellamt Apple dafür belangen. Wie hoch die Strafzahlung ausfallen wird, ist noch nicht bekannt.

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360b / Shutterstock.com

Nach Ansicht der russischen Kartellbehörde hat Apple über mehrere Jahre hinweg Händler unter Druck gesetzt, einen festen Preis für das iPhone zu verlangen. Wie es heißt, durfte die Händler die Preise nicht frei anpassen. Sollten sich Händler dies doch gewagt haben, soll Apple mit Sanktionen gedroht haben – unter anderem mussten die Händler fürchten, aus der iPhone-Belieferung ausgeschlossen zu werden. Entdeckte Apple einen Händler mit abweichendem Preis, soll dieser angeschrieben und um Korrektur gebeten worden sein.

Preisvorgabe seit iPhone 5

Das russische Kartellamt ermittelt bereits seit April 2016 gegen Apple. Die Untersuchung wurde aufgenommen, als auffiel, dass das iPhone 6S und das iPhone 6S Plus bei allen großen stationären Händlern und den Netzbetreibern in einem Zeitraum von drei Monaten zum gleichen Preis verkauft wurden. Verglichen mit anderen Smartphones von anderen Herstellern ist dies äußerst unüblich. Wie Golem.de mit Verweis auf die Stellungnahme des russischen Kartellamts schreibt, soll Apple für alle iPhone-Modelle seit dem 5er-Modell den Preis festgesetzt und den Wettbewerb damit behindert haben.

Im Zuge der Ermittlungen soll sich Apple kooperativ gezeigt und mit dem Verkaufsstart des iPhone 7 mit den Preisvorgaben aufgehört haben. Das russische Kartellamt hat sich zur Höhe der Strafzahlungen noch nicht geäußert, dies soll aber im Laufe der Woche noch geschehen. Möglicherweise verlangt das Kartellamt bis zu 15 Prozent der in Russland mit dem iPhone erzielten Umsätze.

Apple selbst hält sich bisher bedeckt und hat sich nicht zu den Vorwürfen geäußert. Apple kann zudem gegen die Entscheidung des Kartellamts vorgehen – die Klagefrist beträgt drei Monate nach Eingang der endgültigen Entscheidung bei Apple. Eben diese soll noch bis Ende des Monats dem Konzern zugestellt werden.

 

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