Urteil: Booking.com muss Dienst in der Türkei einstellen

Veröffentlicht: 30.03.2017 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 30.03.2017

Die Türkei gehört zu den beliebtesten Urlaubsorten, doch für Booking.com dürfte das Land zum roten Tuch werden. Ein Gericht aus Istanbul hat dem Unternehmen verboten, Hotels und Unterkünfte zur Buchung anzubieten. Die Begründung des Gerichts: unfairer Wettbewerb.  

Smartphone mit geöffneter Booking.com website

Roman Pyshchyk / Shutterstock.com

Die Hotelbuchungs-Plattforum Booking.com muss einen herben Rückschlag hinnehmen. Wie die Frankfurter Neue Presse unter Berufung auf die Vereinigung türkischer Reisebüros (TÜRSAB) berichtet, hat ein Istanbuler Gericht die Einstellung aller Aktivitäten des Hotelbuchungsportals in der Türkei angeordnet. Begründet wurde die Entscheidung mit „unfairem Wettbewerb“. Das Urteil ist ein Resultat einer 2015 eingereichten Klage von TÜRSAB gegen das 1996 in den Niederlanden gegründete Portal Booking.com.

Booking.com will gegen Urteil vorgehen

Demnach ist Booking.com nicht mehr dazu berechtigt, Hotels und Unterkünfte in der Türkei über seine Webseite zu vermitteln. Neben dem Verbot verhängte das Gericht zudem aufgrund einer früheren TÜRSAB-Beschwerde eine Geldstrafe von rund 2,5 Millionen Türkischer Lira (etwa 636 000 Euro) für seine „dem fairen Wettbewerb widersprechenden” Aktivitäten in der Türkei.

Booking.com hat angekündigt, rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen, allerdings – so Booking.com – wolle man bis zum Schluss des Verfahrens den Beschluss des Istanbuler Gerichts respektieren. Wie die Frankfurter Neue Rundschau schreibt ist eine Buchung von Unterkünften über das Portal bzw. die App aus der Türkei heraus nicht mehr möglich. Hotels außerhalb der Türkei waren aber weiterhin buchbar und auch aus dem Ausland heraus konnten über Booking.com weiterhin Unterkünfte in der Türkei gebucht werden. TÜRSAB-Generalsekretär Cetin Gürcün erklärte zudem, dass bereits getätigte Buchungen nicht beeinträchtigt sein.

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