Amazon: Millionenstrafe für Geschäftspraktiken in Frankreich?

Veröffentlicht: 19.12.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 19.12.2017

In der Vergangenheit standen immer wieder Vertragsklauseln oder Geschäftspraktiken von Amazon in der Kritik. Nun könnte dem US-Konzern wegen bestimmter Praktiken in Frankreich sogar eine satte Geldstrafe drohen.

Amazon-Logo auf Smartphone
© Pe3k / Shutterstock.com

Amazon ist nicht ohne Grund so erfolgreich: Mit strikten Verträgen – und manchmal auch mit viel kritisierten Vertragsklauseln – führt der Konzern ein strenges Regiment. Die Geschäftspraktiken, die Amazon an den Tag legt, stehen dabei nicht selten im Kreuzfeuer. So zum Beispiel auch aktuell in Frankreich.

Wie Heise Online schreibt, kritisiert die französische Regierung nun Verträge von Amazon, mit denen der Konzern anderen Unternehmen bestimmte Bedingungen für den Zugang zum hauseigenen Online-Marktplatz diktiert. Im Speziellen gehe es um Klauseln, bei denen sich Amazon vorbehält, diese einseitig zu ändern. Darüber hinaus wird kritisiert, dass Amazon die eingegangenen Geschäftsbeziehungen „einseitig aussetzen oder auflösen“ könne.

Im Rahmen solcher Geschäftspraktiken nutze Amazon seine marktbeherrschende Stellung aus, weshalb nun eben auch die französische Regierung einschreitet und eine entsprechende Beschwerde gegen den Konzern eingereicht hat.

Amazon: Es drohen Strafgelder in Millionenhöhe

„Die Plattform stellt ihren Lieferanten unausgewogene Beziehungen auf“, zitiert TechCrunch Loic Tanguy von der französischen Behörde DGCCRF, die auf die Themen Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung spezialisiert ist. Der Beschwerde gegen Amazon geht eine zweijährige Untersuchung der Behörde voraus, sodass genügend belastendes Material im Fall gesammelt worden sein dürfte, um die Beschwerde juristisch zu untermauern.

Auf Basis dieser Anschuldigungen muss Amazon laut Heise mit einer Geldbuße in Höhe von 10 Millionen Euro rechnen, die das französische Wirtschaftsministerium in Aussicht stellt. „Wirtschafts- und Finanzminister Bruno Le Maire teilte in Paris mit, er habe drei Unternehmen des US-Internetkonzerns vor das Handelsgericht gebracht und die Geldbuße gefordert“, heißt es weiter.

Das Ministerium teilte mit, dass das aktuelle Verfahren gegen Amazon die Bestrebungen der Regierung verdeutliche, „auf nationaler und europäischer Ebene zu handeln, um die Tätigkeit der großen Internet-Plattformen besser zu regulieren und mehr Transparenz zu gewährleisten“.

Amazon-Geschäftspraktiken schon länger in der Kritik

Auch hierzulande gab es in der Vergangenheit schon Vertragsklauseln und Praktiken, die Amazon ins Zentrum der Kritik rückten. Man erinnere beispielsweise an die Preisparitätsklausel, mit welcher der Konzern seine Händler verpflichtete, ihre Produkte nirgends preiswerter anzubieten als auf dem Amazon-eigenen Marktplatz (wir berichteten). Die Klausel war im Jahr 2013 – auch auf Druck des Bundeskartellamtes – gefallen.

 

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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Kommentare  

#3 gerd 2017-12-20 07:02
Die Geldbuße wird Amazon ein müdes Lächeln kosten und ändern wird sich nichts.
Amazon hat Narrenfreiheit. Das "Unternehmen" steht mittlerweile fast täglich in den Schlagzeilen mit zweifelhaften Geschäftsprakti ken. Siehe alleine die Berichte Onlinehändler News
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#2 Barbara 2017-12-19 10:45
Alle reagieren auf die Ausbeutung und Geschäftsschädi genden Machenschaften von Amazon. Frankreich, Italien,England ...nur Deutschland macht wie immer einen auf Opferlamm!
Die Politik müsste SOFORT gesetzlich festlegen, das der Gerichtsstand IMMER im Land des jeweils betriebenen Marktplatzableg ers ( im Falle von Amazon.de eben in Deutschland) ist. Schnell wäre es vorbei, sich hinter einer ausländischen (komplizierten) Justiz zu verstecken. Dann hätten endlich die Händler eine Chance gegen Amazon einzeln oder in Musterklagen vorzugehen. Verstehe nicht, was daran sooo schwierig ist für die Politik, dies entsprechend verbracher-/ händlerfreundli ch zu ändern. Ausserdem müssten die Umsätze des jeweiligen Marktplatzes im Land komplett versteuert werden. Wer in D (zweitwichtigst er Markt für Amazon) Geld verdienen will, muss HIER auch Steuern zahlen. Zudem werden ortsansässige Unternehmen durch die Steuervermeidun g und Nichtbeachtung von Sicherheitsvorg aben (CE) extrem benachteiligt und auf Dauer daher wahrscheinlich untergehen. Zeit für einen Gerechtigkeits- Pauckenschlag!
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#1 mac 2017-12-19 09:15
dieses Unternehmen gehört in den Shredder, Zerschlagung
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