Amazon UK: Marktplatzhändler müssen Umsatzsteuernummer vorlegen

Veröffentlicht: 15.03.2018 | Geschrieben von: Christian Laude | Letzte Aktualisierung: 15.03.2018

Seit dem 5. März prüft Amazon UK angeblich aktiv, ob Marktplatzhändler eine britische Umsatzsteuernummer im Seller Central hinterlegt haben. Das liegt vor allem am neuen britischen Finanzgesetz, das noch in diesem Jahr in Kraft treten soll und wichtige Änderungen für Händler bereithält.

Westminster Bridge & Big Ben in London

© tkemot - Shutterstock.com

Amazon hat in Großbritannien eine wichtige Änderung vorgenommen, die seit dem 5. März gilt. Wie Tamebay berichtet, wurde den britischen Marktplatzhändlern bereits zuvor in einer Meldung dazu geraten, ihre Umsatzsteuernummer im Seller Central zu hinterlegen. Der konkrete Wortlaut von Amazon liest sich wie folgt:

„Das britische Finanzgesetz 2018 wird voraussichtlich 2018 in Kraft treten. Das Gesetz sieht vor, dass Amazon nicht-britische Verkäufer, die Waren in Großbritannien lagern, vom Verkauf hindert, wenn der Händler nicht die erforderliche Umsatzsteuer-Anmeldung erfüllt. Wir empfehlen Ihnen, Ihre UK-Umsatzsteuernummer vor dem 5. März 2018 im Seller Central zu hinterlegen, um einen reibungslosen Ablauf ihres Kontos zu gewährleisten. […]“

Amazon UK Seller Central update

Diese Meldung haben die Amazon-UK-Händler erhalten. (© Tamebay.com - Screenshot)

Änderung soll Steuerzahlung verbessern

Mit anderen Worten: Jeder Händler, der in Großbritannien über Amazon verkaufen will und seine Produkte dort lagert, muss seit dem 5. März eine Umsatzsteuernummer vorweisen können, was auch Verkäufer aus Übersee mit einschließt. Tamebay berichtet, dass Großbritannien, wie andere europäische Länder auch, und allen voran die Steuerbehörde „HM Revenue & Customs“ (HMRC) oftmals mit Händlern aus China Ärger haben, die in dem Land handeln und es mit der exakten Zahlung der Umsatzsteuer zum Teil nicht so genau nehmen.

In der Facebook-Gruppe der Multichannel Rockstars wird die Änderung von einem Mitglied mit Begeisterung aufgenommen. Dieser meint im entsprechenden Beitrag: „Wäre schön, wenn man das in Deutschland auch hinbekommen würde. Wettbewerb schön und gut, aber bitte fair. Wenn wir Steuern zahlen, dann bitte alle, die hier verkaufen!“ Und auch Tamebay schätzt die Neuerung als richtigen Schritt ein: „Dies ist ein proaktiver und lobenswerter Schritt von Amazon.“

Kommentare  

#2 Stratmann 2018-03-16 12:14
Der englische Staat ist in der Lage dem Umsatzsteuerbetrug
der chinesischen Händler binnen kurzer Zeit ein Riegel vorzuschieben.
Deutschland wieder mal nicht oder nur sehr schleppend.
Und während Deutschland weiter schläft gehen hier hunderte kleinere Händler den Bach runter,weil sie gegen diese Dumpingpreise nicht ankommen.
Von den entgangenen Steuern mal ganz zu schweigen.
Inzwischen Beschweren sich sogar schon mittelständisch e Betriebe über diese Zustände.
Ich meine mal gelesen zu haben,das im zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln
lediglich 15 Mitarbeiter damit beschäftigt sind.
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#1 Rainer Böhm 2018-03-15 22:55
„Dies ist ein proaktiver und lobenswerter Schritt von Amazon.“

Das Gesetz sieht vor, dass Amazon ansonsten die Haftung für die Steuerschuld bei Missachtung der KYC Richtlinien übernehmen muss.
Also nix mit "proaktiv" ...
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