Klage: Paris geht gegen Online-Portale Airbnb und Wimdu vor

Veröffentlicht: 13.04.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 13.04.2018

Aus Sicht der Kunden sind Online-Vermittlungsportale wie Airbnb eine gute Alternative zu herkömmlichen Hotels. Doch der Gegenwind wird zunehmend stärker. Auch die Stadt Paris fährt nun härtere Geschütze auf. Den Plattformen drohen horrende Strafen.

Wohnungsschlüssel an Haustür
© Fabio Balbi – shutterstock.com

In einigen Städten und Regionen wie beispielsweise Amsterdam wurden die Aktivitäten von Unterkunftsvermittlern wie Airbnb bereits eingeschränkt. Auch strikte Auflagen wurden den Unternehmen mancherorts auferlegt, um der massenhaften touristischen Vermietung privater Wohnungen Einhalt zu gebieten. Doch wie es scheint, werden die Auflagen von den Nutzern nicht selten missachtet.

Airbnb: Paris hatte die Auflagen bereits erhöht

Gerade auch mit Blick auf die bestehende Wohnungsknappheit will Paris schnellstmöglich Herr der Lage werden und greift daher nun zu drastischen Mitteln: Nach Angaben von Spiegel Online wird die Stadt gegen die beiden Anbieter Wimdu und Airbnb vor Gericht ziehen: Die Stadt werfe „den Onlineplattformen vor, die Regeln für die kurzzeitige Vermietung möblierter Wohnräume an Touristen nicht einzuhalten“, heißt es dort.

In den letzten Monaten hatte Paris die Zügel von Airbnb bereits deutlich gestraft: Seit Ende 2017 müssen sich die privaten Nutzer des Online-Portals eine Registrierungsnummer von der Stadtverwaltung besorgen. Nur auf Basis dieser bürokratischen Hürde ist es ihnen dann erlaubt, ihre Pariser Wohnung bzw. Unterkunft gelegentlich zu vermieten.

Paris kämpft mit unregistrierten, privaten Vermietern

„Doch nur rund 16 Prozent der 60.000 Pariser Anzeigen auf Airbnb führten eine entsprechende Nummer auf“, schreibt der Spiegel mit Verweis auf offizielle Angaben weiter. Aus diesem Grund hatte die Regierung in Frankreich bereits Strafzahlungen angedroht, die für jede Anzeige (und jeden Tag) ohne entsprechende Einhaltung der Auflage online genommen werde.

Via Eilverfahren fordert Paris die Online-Anbieter nun auf, keine Anzeigen mehr online zu schalten, die keine Registrierungsnummer vorweisen können. Für den 12. Juni 2018 sei ein entsprechender Gerichtstermin angesetzt.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Tina Plewinski

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.