Illegale Preisvorgaben für Online-Händler: Millionenstrafen für Elektronik-Hersteller

Veröffentlicht: 25.07.2018 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 25.07.2018

Die vier Elektronik-Hersteller Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer haben gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Die EU-Kommission hat am Dienstag deshalb in vier getrennten Beschlüssen Geldbußen gegen die Hersteller verhängt, die sich auf insgesamt über 111 Millionen Euro belaufen.

Notebooks und Handys im Laden
© tviolet – Shutterstock.com 

Die vier Elektronik-Hersteller haben vertikale Preisbeschränkungen vorgenommen und Fest- bzw. Mindestpreise für ihre Online-Händler vorgegeben. Damit haben Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer der EU-Kommission zufolge die Möglichkeiten der Händler beschränkt, die Preise für Elektronikprodukte selbstständig festzulegen. Vor allem Online-Händler, die die Produkte der Hersteller zu niedrigen Preisen angeboten hatten, seien im Visier der Hersteller gewesen. „Wenn sich diese Einzelhändler nicht an die von den Herstellern verlangten Preise hielten, sahen sie sich mit Drohungen und Sanktionen konfrontiert, wie etwa einem Belieferungsstopp“, so die EU-Kommission.

Die Maßnahmen der Hersteller hätten den wirksamen Preiswettbewerb zwischen Händlern unterbunden und damit zu höheren Preisen geführt. Diese wirkten sich dann „unmittelbar“ auf die Verbraucher aus. „Die Maßnahmen der vier Unternehmen haben für Millionen von Verbrauchern in Europa zu höheren Preisen für Küchengeräte, Haartrockner, Notebooks, Kopfhörer und viele andere Produkte geführt“, erklärt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Unsere heutigen Beschlüsse zeigen, dass die EU-Wettbewerbsvorschriften die Verbraucher schützen, wenn Unternehmen stärkerem Preiswettbewerb und besseren Auswahlmöglichkeiten im Weg stehen.“

Hersteller konnten die Geldbußen reduzieren

Asus etwa habe von 2011 bis 2014 den Wiederverkaufspreis für bestimmte Hardware- und Elektronikprodukte überwacht – auch in den EU-Mitgliedsstaaten Deutschland und Frankreich. Sobald Händler unter die von Asus festgelegten Preise fielen, forderte der Hersteller Preiserhöhungen. Denon & Marantz habe für Audio- und Videogeräte in Deutschland und den Niederlanden zwischen 2011 und 2015 vertikale Preisbindungen vorgeschrieben. Vertikale Preisbindungen schrieb auch Philips von 2011 bis 2013 in Frankreich vor. Pioneer hingegen setzte nicht nur auf diese Maßnahme, sondern beschränkte zudem den grenzüberschreitenden Verkauf in andere EU-Mitgliedsstaaten. Die Maßnahmen betrafen zwölf Länder, darunter auch Deutschland. Pioneer habe Bestellungen von Händlern, die grenzüberschreitend verkauften, nicht bearbeitet.

Für die Verstöße muss Asus mit 63,5 Millionen Euro die höchste Strafe zahlen. Dahinter folgt Philips mit 29,8 Millionen Euro und Pioneer mit 10,1 Millionen Euro. Denon und Marantz kommt mit einer Geldbuße von 7,7 Millionen Euro davon. Die Hersteller haben der EU-Kommission im Rahmen der Ermittlungen „Beweismittel mit erheblichem Mehrwert“ vorgelegt und die Verstöße anerkannt. Dadurch sei die Geldbuße von der EU-Kommission um 40 Prozent für Asus, Denon & Marantz sowie Philips und um 50 Prozent für Pioneer verringert worden.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

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Kommentare  

#1 Heidemann 2018-07-26 16:07
also mal ganz abgesehen was man davon hält -
also wenn die EU ,dieses Jahr - sagen wir mal 10 Milliarden Euro an Bußgeldern eintreibt - kann dann jeder EU-Bürger zum Januar 2019 einen Scheck in Höhe von 20 Euro in seinen Briefkasten vorfinden ?
schließlich war das ja das Geld der Verbraucher - und da man jetzt wohl nicht jeden einzelnen Ermitteln kann - wird es einfach ! GERECHT ! geteilt.
oder wohin verschwinden diese Summen - Weihnachtsgeld für die Parlamentarier ?
und wie können die 40-50 % ""Rabatt"" gewähren - auf Geld das Ihnen garnicht gehört ?
wer übrigens mal wieder eine der wenigen Fragen - wo ich auch auf eine Antwort warten würde - die nächste DEMO kommt bestimmt !
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