Börsenausschluss gefordert: US-Börsenaufsicht verklagt Tesla-Chef Musk

Veröffentlicht: 28.09.2018 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 28.09.2018

Die US-Börsenaufsicht hat gegen Tesla-Chef Elon Musk eine Klage wegen Wertpapierbetrugs eingereicht. Musk werden falsche und irreführende Aussagen gegenüber Anlegern vorgeworfen. Im August hatte er bei Twitter überraschend einen möglichen Rückzug von der Börse angekündigt, diesen aber weniger als zwei Wochen später wieder zurückgezogen.

Tesla
© Sergio Monti Photography / Shutterstock.com

Elon Musk wird von der US-Börsenaufsicht verklagt. Die SEC wirft dem Tesla-Gründer Betrug vor, weil er falsche Versprechen an Investoren und Anleger gemacht haben soll. Hintergrund ist die Ankündigung Musks bei Twitter gewesen, den Autobaukonzern aus dem Börsenhandel zu nehmen (wir berichteten). Wie sich jetzt zeigte, war besonders die Behauptung kritisch, dass die Finanzierung der Privatisierung gesichert sei. Wie das Handelsblatt berichtet, hätte Musk etwa 30 Milliarden Dollar benötigt, um diese sicherzustellen. Tatsächlich seien potenzielle Deals, die dieses Kapital hätten aufbringen sollen, aber noch nicht einmal mit Geldgebern besprochen worden.

Auch ein Visionär muss sich an Gesetze halten

Dieser „Bluff“ könnte jetzt sehr ernste Konsequenzen für den Unternehmer nach sich ziehen. „Vorstandsmitgliedern wird in unseren Märkten viel Vertrauen entgegengebracht, und sie tragen eine große Verantwortung gegenüber Anlegern“, sagte Steve Peikin, Co-Director der Strafverfolgungsabteilung der SEC. „Weder der Bekanntheitsgrad noch der Ruf eines Technik-Visionärs geben einem die Erlaubnis, diese Verantwortung auf die leichte Schulter zu nehmen“ heißt es weiter. Die irreführenden und falschen Twitter-Äußerungen sorgen jetzt dafür, dass man Musk seine Befähigung, börsennotierte Unternehmen zu leiten, abspricht. Aus der Klage gehe hervor, dass man diesbezüglich ein richterliches Verbot erwirken wolle. Musk selbst bezeichnet die Vorwürfe als nicht begründet. „Diese ungerechtfertigte Vorgehensweise der SEC macht mich sehr betrübt und enttäuscht mich“, kommentierte Elon Musk die Klage in einem Interview gegenüber CNBC. „Ich habe immer im besten Interesse von Wahrheit, Transparenz und Anlegern gehandelt“, so Musk.

Rückkaufsumme war Drogenanspielung

Im Tweet, mit dem der Rückzug aus der Börse an Millionen von Menschen auf Twitter mitgeteilt wurde, hatte der Chef mehrerer Unternehmen die Anleger vor die Wahl gestellt. Sie könnten entweder weiterhin eine private Beteiligung halten oder aber ihre Anteile für 420 US-Dollar zurückkaufen lassen. Wie das Manager Magazin schreibt, habe Musk laut der Klage diese Summe unter anderem deswegen gewählt, weil sie in bestimmten Jargons für den Konsum von Marihuana stehe und er dachte, seine Freundin fände diese Tweets witzig.

Die Klage ist jetzt vor dem US-Bundesgericht in New York anhängig. Ihr waren nach Informationen des Wall Street Journal Verhandlungen über einen außergerichtlichen Vergleich vorangegangen, die aber von Musks Anwälten kurzfristig beendet wurden, schreibt das Handelsblatt.

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