Mit einem kleinen Chip gegen Retourenmissbrauch

Veröffentlicht: 25.07.2013 | Geschrieben von: Anja Günther | Letzte Aktualisierung: 25.07.2013

Betrug im Internet ist für viele Online-Händler nach wie vor ein großes Problem. Das beweist auch die kürzlich vom Händlerbund veröffentlichte Studie zu Betrugsfällen. Was kann man dagegen tun? Das Unternehmen Fashion Controller hat ein Verfahren gegen vorsätzlichen Retourenmissbrauch entwickelt. 

fahsion controller, Retouren-Missbrauch

Das Verfahren beinhaltet einen Chip, der an die entsprechende Textil-Ware angehängt wird. Die Ware kann vom Empfänger 30 Minuten ohne Ausschlagen des Chips anprobiert werden. Trägt er die Kleidung länger, kann der Händler dies von dem Chip ablesen. Wir haben den Geschäftsführer Andreas Lenzen zu seinem innovativen Produkt befragt.

Herr Lenzen, mit Ihrem neu entwickelten System wollen Sie Händler vor Retourenmissbrauch schützen. Wie genau funktioniert Ihre Erfindung?

Wir haben ein Verfahren entwickelt, welches auf Grund der Körpertemperatur die Zeit misst, in der ein Kleidungsstück getragen wird. Somit sind Händler nun in der Lage, klar und für beide Seiten (Käufer / Verkäufer) transparent zu definieren, wo der Punkt zwischen Anprobieren und Tragen liegt.

Wie sind Sie auf die Idee zu diesem Produkt gekommen?

Ich hörte hiervon zum ersten Mal in einem Bericht im Fernsehen. Daraufhin habe ich ein wenig dazu recherchiert und bin auf die Studie der Uni Bamberg gestoßen, die mir verdeutlichte, wie dringend eine Lösung gefunden werden müsse.

Wie sicher ist der Nachweis? Worauf sollten Händler bei der Nutzung des Chips besonders achten?

In unseren Tests war die Präzision der Chips fast schon erschreckend. Sie war minutengenau. Händler sollten darauf achten, dass die Ware im Sommer nach Aktivierung in Polybeuteln verschickt werden, damit der Chip nicht bei sehr hohen Temperaturen schon während des Transports ausschlägt. Ansonsten ist es eine für den Händler individuelle Sache, wie er die Verarbeitung in seiner Logistikkette einbringt.

Gibt es bereits erste Rückmeldungen von Händlern, die den Chip einsetzen?

Wir sind derzeit noch in einer Pilotphase und werden in naher Zukunft mit einigen großen Versandhäusern die ersten Chips ausliefern. Wir sind sehr gespannt, welches Ergebnis wir erzielen werden. Ich persönlich gehe von einer Senkung der missbräuchlichen Retouren von mindestens 80% aus.

Angenommen, der Chip zeigt einen vorsätzlichen Missbrauch der Retourenware an. Wie genau geht nun der Händler weiter vor? Ist Ihre Entwicklung als Beweis vor Gericht zulässig?

Der Chip zeigt im Grunde nur die Tragezeit eines Kleidungsstückes an. Es liegt dann am Händler, wie er mit Retouren umgeht, die über der Anprobierzeit liegen. Eines ist jedenfalls klar, die Ware muss geprüft werden und der Händler kann dem Kunden den Widerruf verwehren. Eine rechtliche Grundlage wird hierfür über die AGB geschaffen. Allerdings wird alleine die Tatsache, dass der Chip verwendet wird, eine abschreckende Wirkung bei denjenigen erzielen, die ihr Retourenrecht missbräuchlich verwenden.

Was sind Ihre nächsten Ziele?

Natürlich möchten wir jetzt dafür Sorge tragen, dass der Chip bekannter wird. Wir sind fest davon überzeugt, dem Online-Handel, aber auch dem Einzelhandel ein Werkzeug an die Hand geben zu können, welches viele Probleme lösen wird.

fashion controller, Retouren-MissbrauchÜber Fashion Controller

Die Fashion Controller GbR wurde am 1. Juli 2013 von Andreas Lenzen in Nettetal gegründet und befasst sich ausschließlich mit dem vorsätzlichen Retourenmissbrauch im Bereich Mode und Textilien. Ziel des Unternehmens ist es, bei seinen B2B-Partnern entscheidend zu einer Verbesserung der Retourenquote beizutragen.

 

 

 

 

 

Kommentare  

#6 Marius 2017-03-29 13:38
Tja, keine 4 Jahre später und die Domain www.fashion-controller.com/
existiert nicht mehr, schade, dass es einfach nichts zu geben scheint, was den Händler vor ungerechtfertig ten Retouren schützt!
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#5 Mark 2013-08-03 10:17
Der erste der diese Technik eingesetzt und in seinen AGB verankert hat, möchte bitte bereichten wie lange (in Stunden) es gedauert hat bis er eine Abmahnung erhalten hat weil derartige AGB Paragraphen dazu geeignet seien den Kunden von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten.

Der Zweite der damit vor Gericht gegangen ist möchte bitte Berichten wie lange es gedauert hat, bis er Verloren hat und die Rücksendung trotzdem erstatten sowie die Verfahrens und Anwaltskosten tragen mußte, da das Gericht der Meinung ist "Wenn der Kunde etwas zurück schickt, wird das schon so seine Richtigkeit haben, denn er ist Verbraucher und hat alle Rechte dieser Welt, und der Händler hat zu kuschen!"

Alles in allem eine pfiffige Idee, die aber so nicht neu ist, es haben schon vorher Firmen versucht mit Tags oder Etiketten die nicht entfernt werden dürfen das Widerrufsrecht auszuschliessen und sind alle restlos daran gescheitert.
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#4 Thomas 2013-07-31 21:25
Oder Kamera kaufen, Urlaub und schöne Bilder machen, wieder Zuhause Kamera verpacken, zurücksenden (Wiederrufsrech t)Geld erstatten lassen. Schöne Bilder/Video und nix dafür bezahlt!

Gauner finden immer einen Weg und manchmal wird per Gesetz nachgeholfen damit es leichter ist!
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#3 Thomas 2013-07-31 21:24
Glaube nicht das das was bringt!!

Da gibt es doch noch die Ausrede->
War schon so als die Kleidung bei mir ankam!
oder
Ist wahrscheinlich auf dem Rücksende weg passiert!

Man hat da zwar einen schönen Anhänger aber wie will ich dem Kunden
das beweisen das er für die Veränderung auf den Chip verantwortlich ist?

Also da bleibt abzuwarten bis der erste Richter dazu ein Urteil spricht!

Ich glaube das geht zu Gunsten des Kunden aus! Der Kunde ist König!

Ich weis hier geht es um Kleidung!

Aber das kennt doch auch jeder ->
Artikel kaufen, Einzelteil aus der Packung nehmen und den Rest zurück senden.
Begründung: Teile fehlen schon bei Lieferung. Kaufpreis komplett erstatten lassen und das eine Teil behalten.
Wie will man es denn beweisen da Videoaufzeichnung
bei Versand nicht als beweis gelten!
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#2 alex 2013-07-31 19:28
wird nix, weil kein Händler im klein-klein mit seinen Kunden diskutieren will, wie lange etwas anprobiert wurde. Der Kunde kann sich im Extremfall darauf zurückziehen, dass die Angabe nicht stimmen kann. Und dann hat der Händler nichts in der Hand ausser evtl. eine schlechte Bewertung und deinen Kunden weniger.
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#1 Michael Freitag 2013-07-26 08:06
wow ... klasse Idee, bin gespannt wie´s weiter geht ;)
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