Ebay zur Bilderrichtlinie: „Die Bedenken sind völlig unbegründet“ – Ausnahmeregelung kann helfen

Veröffentlicht: 14.02.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 14.02.2018

Eigentlich soll die neue Bilderrichtlinie von Ebay dabei helfen, den Datenkatalog hinter dem Marktplatz zu verbessern und die Verkäufe der Händler somit anzukurbeln. Viele Händler zeigen sich hingegen wenig erfreut. Ebay hat nun noch einmal auf die Vorteile hingewiesen und möchte bestehende Ängste mindern.

Mann findet Weg durch Labyrinth
© ra2studio – shutterstock.com

Über die neuen Bilderrichtlinien von Ebay haben wir kürzlich bereits ausführlich berichtet. Dabei geht es darum, dass Ebay-Händler ab Mai 2018 alle genutzten Bilder an Ebay unterlizenzieren müssen – so legen es die neuen AGB fest. Demzufolge brauchen Händler, die Fotos von Herstellern bzw. Lieferanten verwenden, eine erweiterte Nutzungslizenz, da sie selbst meist nur eingeschränkte Rechte an den Fotos besitzen.

In einem Interview mit OnlinehändlerNews hat Ebay nun noch einmal explizit die Vorteile der neuen Bilderrichtlinie verdeutlicht und darauf hingewiesen, dass diese in anderen Ländern längst zum Standard gehören. Auch ein Antrag im Rahmen der Ausnahmeregelung sei möglich:

OnlinehändlerNews: Für welche Fälle sind die Ausnahmeanträge gedacht?

Ebay: „Ein Ausnahmeantrag kann für einzelne Marken pro Mitgliedskonto gestellt werden. Der Ausnahmeprozess ist für Verkäufer gedacht, die in ihren Angeboten Bilder verwenden, die restriktiven Nutzungsrechten unterliegen. Wir bitten diese Verkäufer auf die Rechteinhaber zuzugehen, um neue Nutzungsbedingungen zu verhandeln. Sollte dies für einzelne Marken nicht möglich sein, kann ein Ausnahmeantrag gestellt werden.“

Die Möglichkeit, einen Ausnahmeantrag zu stellen, finden Sie an dieser Stelle.

Auf den Ebay-Hilfeseiten ist vermerkt, dass Händler im Rahmen eines Ausnahmeantrags „nachweisen“ müssen, dass sie „aufgrund rechtlicher Beschränkungen nicht in der Lage sind, eBay die Rechte an den Bildern einzuräumen“. Wie kann ein solcher Nachweis aussehen?

„Dies ist abhängig vom Einzelfall. Manche Verkäufer senden uns zum Beispiel eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Rechteinhabers oder einen Auszug aus dem Nutzungsvertrag.“

Wie wird über die Ausnahmen entschieden?

„Jeder Antrag wird sorgfältig geprüft, und auf dieser Basis wird individuell eine Entscheidung getroffen.“

Wie ist die grundsätzliche Reaktion der Händler auf die Ausnahmeregelung? Ist der Andrang groß? 

„Unsere Verkäufer begrüßen diese Option. Die Antragszahlen sind jedoch deutlich niedriger als erwartet.“

In Foren und Händler-Reaktionen zu den neuen eBay-Richtlinien wird häufig kritisiert, dass Händler aus China neben den Steuervorteilen nun auch von den neuen Bildänderungen profitieren, da sie künftig auf die Bilder des Katalogs zugreifen können. Hiesige Anbieter hätten demnach das Nachsehen. – Wie stehen Sie zu dieser Kritik?

„Die Lizenzklausel gilt bereits in ausnahmslos allen anderen Märkten weltweit, Deutschland ist das einzige Land, welche diese bis dato nicht hat. Diese Art von Bedenken sind ein sehr deutsches Phänomen und völlig unbegründet. Wir glauben, dass dies auf einem Missverständnis fußt. Über die Produktkennzeichnungen werden in unserem eBay-Katalog Produkte und Bilder miteinander verknüpft. Bilder werden jedoch nur Verkäufern verfügbar gemacht, die Artikel mit der gleichen Produktkennzeichnung verkaufen.

Unser Fokus liegt auf der Direktintegration mit den Markeninhabern, da dies für uns effizienter ist, um die Katalogabdeckung möglichst rasch zu erweitern. Auf Verkäuferdaten werden wir nur selektiv zugreifen, um eventuelle Lücken zu schließen.“

„Dieses ganze Bildertheater ist ein Witz“

Während sich Ebay bemüht, die Relevanz der Neuerungen bei den Händlern zu etablieren, zeugen die Reaktionen vieler Händler noch immer von massivem Unverständnis. Allein in den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Zuschriften erreicht, in denen Ebay-Anbieter ihrem Unmut Luft gemacht haben: „Dieses ganze Bildertheater ist ein Witz, nur für einen Katalog“, heißt es dort unter anderem. „Schlimmer als in der Politik, Wochen werden verschwendet für Änderungen und am Ende bringt es weder Umsatz noch finden die Kunden einen.“

Es bleibt zu hoffen, dass mit der Bereitsstellung der genannten Ausnahmeregelung einige der bestehenden Probleme gelöst werden können.

 

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

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Kommentare  

#18 Noch eBay Seller 2018-02-20 21:59
Dazu vier Gedanken:

Erster Gedanke: eBay versucht sich an seinen Händlern maßlos über die Bilderrechte zu bereichern. Es ist einfach nichts anderes, auch wenn eBay nicht müde wird, das herunterzuspiel en. Merke: Die Rechte werden nach den AGB für IMMER übertragen, nicht nur mal eben so und widerruflich. Sind die Rechte weg, sind sie weg - für immer.

Zweiter Gedanke: Worin liegt denn nun das Missverständnis , dass die Bilder anderen Verkäufern verfügbar gemacht werden. Imho gibt es da kein Missverständnis.

Dritter Gedanke: Die Ausnahmereglung en sind im Ablauf ein Witz. Sorgfältig geprüft ist einfach nicht wahr, manche Marken haben die Damen und Herren einfach nicht gefunden, sowieso ist das albern das mit dem Markenrecht zu verklimpern. Die Bearbeitung der Anträge dauert 4 Wochen + . Überdies ist das komplette Vorhaben in D durchaus kippbar. Das ist der Grund, warum es das in D noch nicht gibt.

Vierter Gedanke: eBay setzt mit einer wahnsinnigen Wucht den Verkäufern die Pistole auf die Brust, es wird gar gedroht, alle Angebote zu löschen, sofern die Rechte nicht übergeben werden. Ich denke nicht, dass das gut geht. Für beide Seiten nicht.
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#17 Redaktion 2018-02-20 10:55
Hallo Hans,

falls du der neuen Nutzungsbedinun g von Ebay zustimmst, wird eine Kündigung leider nichts bewirken.
Denn die neuen Vereinbarungen sehen vor, dass Ebay die Bilder nach wie vor benutzen darf. Abhängen wird es davon, ob es sich um ein Bild handelt, dass für Ebay wirklich nutzbar ist.

Beste Grüße
die Redaktion
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#16 Petersen 2018-02-19 18:50
Bei ebay wird leider völlig vergessen, dass fast der gesamte Bereich der Kunst, also Grafik, Originalgemälde , Bronzen, Plakate etc. Urheberrechtlic h u.a. durch die VG-Bildkunst vertreten sind und eine Unterlizensieru ng an Ebay rechtlich überhaupt nicht möglich ist ... Es werden viele Unterbereiche bei Ebay zukünftig verschwinden, kein Händler wird das Risiko eingehen das Urhberrecht zu verletzen (zumindest nicht wenn die ersten Abmahnungen eintrudeln ... und die werden kommen und teuer sein !). Bei der Kunst ist halt immer das Recht am Werk wichtig und nicht wer die Abbildung gemacht macht. Auf eine Antwort diesbezüglich von Ebay warte ich seit drei Monaten. Ausnahmeregelun gen funktionieren in diesem Bereich leider nicht !!! Und wer als Händler so wahnsinnig ist und Rechte für Kunstwerke an Ebay abgibt der sollte sich ein gut gefülltes Konto zulegen... Zukünftig können also nur noch Privatverkäufer bei Ebay Handel mit Kunst betreiben... Super, da wurde bei wieder einmal bis zum Ende gedacht. Danke Ebay !
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#15 brrrrr 2018-02-19 01:14
Eine Unterlizenz für selbst erstellten Bilder an Ebay vergeben ?
Nein danke !
Ab jetzt nur das unbedingt notwendige bzw. nur neutrales Musterbild
und ansonsten gute Artikelphotos im Direktkontakt.
Der Ebayproduktkata log ist ohnehin nicht fehlerfrei,
selbst in wichtigen technischen Details.
Man möge doch, bitte schön, die Verkaufsgebühre n nutzen, um selbst eine „Katalogabteilu ng“ einzusetzen und mit der Erstellung eines Ebay-eigenen „Warenhauses“ betrauen,
dessen Katalognutzung ein Verkäufer dann ablehnen oder auch nutzen kann, letzteres selbstverständl ich gegen Gebühr.
Aber eine ultimative Forderung, dass die Verkäufer diesen Katalog mit Bildern auszustatten haben und dann auch noch Nutzungsrechte abtreten müssen,
das ist kaum zu akzeptieren.
Und wenn der Katalog erst mal weiter text- und bildhaft optimiert wurde,
werden dann Verkäufer und zwangsverpflich tete Katalogerstelle r
genau dafür erhöht zur Kasse gebeten ?
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#14 Oliver 2018-02-17 23:36
Seit 2005 sind wir bei Ebay angemeldet, Änderungen hin oder her, Fakt ist, fast jede Änderung hat zu weniger Umsatz geführt, nun sind wir bei nur noch ca. 25% angekommen. Tausende von Bildern erstellt, nun soll ich die noch abgeben, damit ein jeder der nicht mal weiß wie eine Kamera funktioniert die Artikel anbieten kann, wer bezahlt mir die hunderten von Stunden ?
Ich habe den Katalog nie genutzt und möchte es auch nicht, scheint aber keine so richtig zu interessieren.
Ausnahmeantrag gilt ja nicht für die "EIGENEN BILDER" die man gemacht hat.
Alles zum Wohle des Händlers und es Kunden....ja so geht die Individualität verloren...
Ich denke, das die Aufregung, Angst und Panik zahlreicher Händler nicht unberechtigt ist.
Es gäbe noch viel zu schreiben, aber schauen wir mal sich all das wieder mal auswirkt,
die Zeit wird es zeigen, ob es eine gute Idee war....:-)
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#13 tyroxx 2018-02-17 16:21
Seit Anbeginn meiner Ebay Mitgliedschaft erstelle ich meine Produktfotos selbst, um vor Abmahnungen durch Urheberrechtsve rletzungen abgesichert zu sein.
Für die Erstellung von Bildern wurde ständig in Studio,- und Kameraausrüstun g und Software investiert. Wie ich das verstehe, dürfen zukünftig Ebay Verkäufer meine Bilder nutzen, ohne etwas dafür investiert zu haben.

Werden hier jetzt die "Dünnbrettbohre r" unterstützt, die früher wegen Urheberrechtsve rletzung abgemahnt wurden? Zumindest sollte Ebay die Fotos Kaufen oder dem Eigentümer einen finanziellen Vorteil bei den Ebay Gebühren
einräumen.
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#12 Wehmeier, Ralf 2018-02-17 16:14
wiedermal setzen sich die China Händler durch und wir haben das nachsehen, jetzt sollen wir auch noch die Rechte an unseren Bildern abgeben. Warum soll ich den noch gute Bilder auf Ebay einstellen, lohnt sich doch nicht. Da warte ich bis das jemand anderes macht. Gute Bilder zu produzieren kostet Geld und bringt vorteile und das soll ich jetzt teilen nein Danke
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#11 Markus Bonkhoff 2018-02-17 15:57
"Diese Art von Bedenken sind ein sehr deutsches Phänomen und völlig unbegründet."

Dieser Satz zeigt, die ganze unerträgliche Arroganz von ebay auf:
Qualitätsorientierte Händler erstellen mit viel Aufwand hochwertige Produktfotos und ebay bildet sich ein, als Oligopolist das natürliche Recht zu haben, diesen die Urheberrechte abzupressen und den trittbrettfahre nden Garagenhändlern als "kostenlosen Service" zur Verfügung stellen zu können.

Der Politik sind derartige Machenschaften gleichgültig, da Gewerbetreibend e per se nicht schutzwürdig und ohnedies eine zu vernachlässigen d kleine Wählergruppe sind. Die stellen schließlich keine hochdotierten Jobs nach Ende der Politiker-Karri ere in Aussicht.
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#10 MN 2018-02-17 13:15
Ein großer Markenanbieter mit dem wir einen großen Anteil unseres Umsatzes auf eBay generieren, lehnt eine Unterlizenzieru ng ab und traut dem Ausnahmevertrag nicht - hier kommt ein gutes Stück Arbeit auf uns zu. In der Zeit könnten wir uns sinnvoll um eine Umsatzsteigerun g kümmern und müssen jetzt Zeit und Kosten in eigene Bilder investieren oder warten bis andere investiert haben - es nervt und kostet Umsatz. Bildrechte ist ein sensibles Thema und kann richtig teuer werden, wenn Markenherstelle r eine funktionierende Rechtsabteilung haben.
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#9 hans 2018-02-17 12:26
Frage an die Rechtsexperten.
Wenn ich jetzt mein Händlerkonto bei Ebay kündige, also nicht mehr auf Ebay meine Waren anbiete, kann ich dann auch die Nutzungserlaubn is für meine Bilder wieder kündigen, so das Ebay diese wieder aus ihren Katalog entfernen müssen. Das würde mich interessieren ?
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