Energielabel: Viele Shops mit mangelnder Kennzeichnung

Veröffentlicht: 14.12.2015 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 14.12.2015

Kunden müssen in Online-Shops umfassend über die verschiedenen Produkte informiert werden. Auch mit Blick auf Elektrogeräte gibt es zahlreiche Vorschriften. Doch eine neue Studie zeigt, dass viele Online-Shops die Verbraucher nur mangelhaft über den Energieverbrauch bestimmter Geräte aufklären. Das darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden, denn eine unzureichende Energieverbrauchskennzeichnung durch Energielabel Und Co. kann Abmahner auf den Plan rufen.

 Energielabel

(Bildquelle Energielabel: Jiri Hera via Shutterstock)

Strom ist in den vergangenen Jahren stetig teurer geworden. Nicht umsonst orientieren sich viele Verbraucher beim Kauf von neuen Fernsehgeräten, Lampen, Waschmaschinen oder auch Kühlschränken am Verbrauch der Gerätschaften. Um hier eine einheitliche Aufklärung zu garantieren, hat die EU schon vor geraumer Zeit Richtlinien geschaffen, die beim Verkauf beachtet werden müssen. Darunter fällt zum Beispiel auch das EU-Energielabel.

Energielabel: 14 Prozent der Online-Geräte sind unzureichend gekennzeichnet

Doch obwohl sich viele Verbraucher gern am Energielabel orientieren und die Verwendung für Händler für zahlreiche Elektrogeräte zwingend ist, hat eine neue Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nun ergeben, dass es hier immer noch viele Mängel gibt. Insgesamt 40 Einzel- und Online-Händler wurden zwischen September und Oktober 2015 in den Blick gerückt, wobei alles in allem fast 10.000 Haushaltsgeräte überprüft wurden.

Das Resultat: Während im Einzelhandel besonders viele Fehler vorherrschten und beispielsweise jedes vierte Produkt in Verbrauchermärkten Mängel in der Kennzeichnung auswies, schlug sich der Online-Handel im Vergleich wesentlich besser. Hier wurden die Richtlinien strikter eingehalten, wobei immer noch jedes siebente Gerät falsch gekennzeichnet war.

Bei falscher Kennzeichnung drohen Abmahnungen

Vergleicht man jedoch diese Ergebnisse mit Analysen, die vor rund acht Monaten (im April 2015) veröffentlicht wurden, wird deutlich, dass es zwischenzeitlich schon einmal besser um die Energielabel und die Kennzeichnung der Produkte stand. Damals traten lediglich bei jedem elften Produkt offenkundige Verstöße gegen das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) auf.

„Handel und Hersteller müssen dafür sorgen, dass Produkte richtig gekennzeichnet sind. Insbesondere wenn eine individuelle Beratung nicht gewährleistet werden kann, muss das Energielabel für ein Minimum an Verbraucherinformation sorgen“, kommentiert Marion Jungbluth vom vzbv. Während Robert Pörschmann vom BUND auf die Konsequenzen hinweist: „Der laxe Umgang mit Energielabeln ist kein Kavaliersdelikt. Ohne korrekte  Angaben zur Energieeffizienz laufen Verbraucher Gefahr, ungewollt Stromfresser zu kaufen. Verbraucher und Klima zahlen dafür über Jahre die Zeche.“

Wird das Energielabel bzw. die Kennzeichnung des Energieverbrauchs nicht oder nicht zureichend ausgewiesen, drohen den Online-Händlern Abmahnungen. Von daher sollte man seine Informationspflichten ernst nehmen und auf Transparenz setzen.

 

Umfangreiche Informationen zum Verkauf von Elektro- und Elektronikprodukten hat der Händlerbund in einem Ratgeber zusammengefasst. Diesen können Sie hier kostenlos einsehen oder herunterladen.

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