Händlerbund-Studie: Jeder fünfte Online-Händler wurde 2015 abgemahnt

Veröffentlicht: 24.02.2016 | Geschrieben von: Christian Laude Test | Letzte Aktualisierung: 26.02.2016

Eine neue Studie des Händlerbundes setzt sich ausführlich mit dem Thema Abmahnung auseinander. Insgesamt wurde jeder fünfte Befragte im letzten Jahr mindestens ein Mal abgemahnt. 50 Prozent verzeichneten sogar einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Auch zu den Abmahngründen macht die Studie Aussagen.

Studie-Abmahnungen

© Händlerbund

Die Relevanz des Themas Abmahnung ist für Online-Händler kaum hoch genug einzuschätzen. Dass dies auch im letzten Jahr der Fall war, bestätigt eine Studie des Händlerbundes. Hierfür wurden insgesamt 290 Händler befragt, die Aussagen über ihre Erfahrungen im Bereich Abmahnungen im vergangenen Jahr gemacht haben.

Häufigster Abmahngrund: Verletzung des Wettbewerbsrechts

Die Studie hat ergeben, dass 2015 jeder fünfte Online-Händler mindestens eine Abmahnung erhalten hat. Bei den meisten (71 Prozent) beschränkte sich dies auf eine Abmahnung, während vier Prozent sogar mehr als fünf Abmahnungen erhalten haben. Insbesondere der Vergleich mit den Zahlen aus dem letzten Jahr ist erschreckend, denn die Zahl der Abmahnungen hat laut der Hälfte der Befragten, die abgemahnt wurden, 2015 zugenommen. Nur vier Prozent gaben an, dass die Zahl gesunken sei.

Mit 63 Prozent ist unter den Gründen, warum die Online-Händler abgemahnt wurden, die Verletzung des Wettbewerbsrechts auf Platz eins. Auch im Jahr zuvor war dieser Grund mit 55 Prozent mit großem Abstand vorne. Danach folgen die Verletzung des Urheberrechts (14 Prozent) und die Verletzung des Markenrechts (7 Prozent).

Kosten meistens weniger als 500 Euro

Etwa zwei Drittel der Befragten haben angegeben, dass sie die Unterlassungserklärung unterschrieben haben. 41 Prozent wiederum haben die entsprechende Summe auch gezahlt. 2014 sah dies noch etwas anders aus: Nur jeder dritte Online-Händler unterzeichnete die Unterlassungserklärung und zahlte die Summe.

Doch wie hoch waren 2015 die Kosten für eine Abmahnung? Nahezu jede zweite Abmahnung blieb unter der Grenze von 500 Euro. Dafür gaben jedoch auch sieben Prozent an, mehr als 3000 Euro bezahlt zu haben. Die Kosten konnten insbesondere durch einen Händlerbund-Anwalt reduziert werden.

Die weiteren Ergebnisse der Händlerbund-Studie „Abmahnungen im Jahr 2015“ können Sie als PDF einsehen und herunterladen oder gleich hier anschauen:

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Kommentare  

#16 Redaktion 2016-02-29 16:11
Hallo DeLea,

auch dem Händlerbund ist es wichtig, einen fairen Handel zu fördern und dem Abmahnmissbrauc h entgegen zu wirken. Durch unser vielseitiges politisches Engagement machen wir auch unter anderem auf dieses Problem aufmerksam. Leider reagiert die Politik aufgrund der Gegebenheiten hierzulande nur sehr behäbig und daher haben wir unsere eigene Initiative namens FairCommerce gegründet:
www.fair-commerce.de/

Dies bedeutet natürlich trotzdem, dass wir uns weiter in der Politik für Veränderungen in Sachen Abmahnmissbrauc h einsetzen – getreu dem Motto „Steter Tropfen höhlt den Stein."


Viele Grüße,
die Redaktion
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#15 Redaktion 2016-02-29 16:09
Hallo Hans,

die jährlich erhobene Studie des Händlerbundes zeigt einerseits Entwicklungen und dient anderseits dem Erfahrungsausta usch zwischen Händlern. Wir möchten die Gründe, Konsequenzen und Kosten für Online-Händler offen legen. Außerdem ist es für den Händlerbund interessant dabei ebenfalls zu erheben, inwiefern durch seine Leistungen Abmahnungen vermieden bzw. Abmahnkosten reduziert werden konnten.


Viele Grüße,
die Redaktion
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#14 Hans 2016-02-27 17:07
Ist das jetzt eine Studie mit versteckter Eigenwerbung ?

" Die Kosten konnten insbesondere durch einen Händlerbund-Anw alt reduziert werden."
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#13 Hans 2016-02-27 13:38
Eine für Online-Händler wertlose Studie aber dafür eine für den Händlerbund wichtige Werbeaussage.
Hier die wichtigste Aussage in dieser Studie, der Rest sagt nicht aus.
" Doch wie hoch waren 2015 die Kosten für eine Abmahnung? Nahezu jede zweite Abmahnung blieb unter der Grenze von 500 Euro. Dafür gaben jedoch auch sieben Prozent an, mehr als 3000 Euro bezahlt zu haben. Die Kost als rechtsbeistande n konnten insbesondere durch einen Händlerbund-Anw alt reduziert werden ".

Nehmt Euch den größten Abmahnanwalt als Rechtsbeistand der Eure Seite rechtlich überwacht, das schreckt die meisten Anwälte ab. .
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#12 Dirk 2016-02-27 13:01
Eine wichtige Frage war leider darin nicht gestellte, wäre aber sehr interessant gewesen

Die Frage ob die Mitgliedschaft im Händlerbund manche Abmahner eventuell abhält eine Abmahnung zu stellen, weil Sie wissen das diese sich auch der Händlerbund annimmt

und ggf auch ob die Kosten bei den Händlerbund Mitgliedern auch genau wegen der Mitgliedschaft auf unter 500 € gesenkt war.

Seitdem wir unsere Mitgliedschaft nämlich offentlich zeigen, hat sich die Anzahl der Abmahnungen auf 0 reduziert und / oder auf freundliche Anfragen zur Klärung beschränkt.
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#11 Kalle 2016-02-27 10:36
Ich lese immer wieder Zeilen wie: Waren die Abmahnungen gerechtfertigt, Abzock-Kanzlei und und und. Leute, mal ganz ehrlich: Wenn ich im Onlinehandel tätig bin und mein Geschäft machen will, dann muss ich mich vorab mit den Gesetzen auseinandersetz en und wissen, was ich darf oder nicht. Abmahnungen sind nichts schönes, das ist klar, aber ohne diese ginge es bei einer Großzahl der Händler hinter dem Frontend zu wie bei Hempels unterm Sofa. Ich rege mich doch auch nicht auf
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#10 DeLea 2016-02-26 14:36
Schließe mich meinem Vorredner "SHuber" absolut an.
Einen ähnlichen Fall hatten wir auch kürzlich.
Ungerechte Abmahnkosten wegen Markenrechtsver letzung von 4500,- € --> wegen normalen Gerechtigkeitss inn vor Gericht --> Gesamtkosten für mich nach Vergleich über 9000,- € = Profit der Anwälte beider Seiten und eigene Insolvenz nur mit Mühe verhindert (und das Alles wegen einer Lappalie dessen Wert nicht einmal 70,- € hatte)

Meiner Meinung und Erfahrung nach geht es überhaupt nicht um Wiederherstellu ng des Rechts, sondern das Gesetz dient ausschließlich als Einnahmequelle.
Es ist unerträglich, dass so etwas in Deutschland möglich ist.

Ich finde auch, dass es höchste Zeit wird, dass eine nachweisbare Kontaktaufnahme zur Pflicht wird und/oder die Anwaltskosten der 1. Abmahnung zu Lasten des Abmahners gehen.

Fakt ist, das Recht und Gerechtigkeit in Deutschland lange nicht dasselbe ist und diese Begriffe nur solange zählen bis jemand Profit daraus schlagen kann.
Wann wird sich der Händlerbund endlich für eine solche Gesetzgebung mit voller Energie einsetzen?
Oder ist er vielleicht im Grunde auch dagegen???
Viele Grüße
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#9 SHuber 2016-02-25 15:57
Die Abmahn-Junta vernichtet ganze Existenzen und Arbeitsplätze. Keiner konnte mir bisher erklären, warum man ohne vorherige Kontaktaufnahme einfach eine kostenpflichtig e Abmahnung über einen RA aussprechen kann. Der letzte Richter meinte, das dies nun mal der Rechtspflege dient und nötig ist um etwaige Wettbewerbsvers töße zu verhindern. In unserem Fall eine Markenrechtsver letzung! Wir haben das Produkt eines namhaften Herstellers mit dem vom Produzenten verwandten Namen angeboten (so wie 400 andere Shops auch!). Leider hat ein ebay-Onlinehänd ler sich diesen Namen schützen lassen. Die vom Markenrechteinh aber beauftragte Spezial-Abzock- Kanzlei hat nun, ohne vorherige Kontaktaufnahme , alle deutschen Händler (interessanterw eise aber unseres Wissens nicht den Hersteller!) kostenpflichtig abgemahnt und eine Unterlassungser klärung gefordert. Laut unseren Informationen erging es ca. 150-200 anderen eShops genauso. Zusammen mit unserem Anwalt waren hier mal schnell fast 3.000 € (zuzüglich Gerichtskosten) fällig. Wenn man nun die Einnahmen der Kanzlei und auch des Markenrechtsinh aber so überschlägt, weiß man auch warum dieses Geschäft so lukrativ ist. Wir wollten es nicht glauben und gingen vor Gericht. Der Richter meinte nur, wir müssten uns bei allen von uns angebotenen Produkt-Namen(c a. 3.000) STÄNDIG versichern, das dessen Namen nicht geschützt sind. Das wäre unsere Pflicht als Unternehmer! Unsere Einlassung, das wir vorab einfach per Mail/ Brief auf die Markenrechtssit uation hingewießen werden hätten können, meinte er nur, das dies das GESETZ nicht vorsieht. Diesen einfachen Hinweis müsste der Gesetzgeber fordern und entsprechend in ein Gesetz gießen. Nun, da unser Bundestag ja in der Mehrheit mit Juristen besetzt ist, sehe ich die Chance, das so eine "einfaches Vorgehen" wie eine Kontaktaufnahme VOR Abmahung , sicherlich nicht gewünscht ist. Die RA Lobby macht es möglich.
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#8 Micha 2016-02-25 11:22
Hallo Peter,

die Frage, ob die Zahl der Abmahnungen gestiegen ist, wurde lediglich an die Händler gestellt, die eine Abmahnung im Jahr 2015 erhalten hatten. "Die Hälfte der Befragten" bezieht sich damit auf die Hälfte der abgemahnten Händler, wie auch aus dem Text der Studie hervorgeht.

In unserem Artikel war dies missverständlic h ausgedrückt, wir haben dies nun deutlicher formuliert.

Vielen Dank für den Hinweis!

Viele Grüße
Die Redaktion
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#7 Redaktion 2016-02-25 11:19
Hallo Klaus.Meier,

die Studie hat weder die verkauften Produkte noch die Plattformen abgefragt. Wir nehmen dieses Feedback allerdings gerne mit auf und prüfen, ob diese Daten in künftigen Studien ermitteln sollten.
Ebenfalls wurde nicht gefragt, ob sich die Abmahnungen nur auf den Webauftritt oder auf Korrespondenz oder Lieferungen bezogen.

Da die Antworten der Studie anonymisiert sind, wurde der Wohnort nicht abgefragt. Die Befragung wurde online durchgeführt, sodass jeder Händler freiwillig daran teilnhemen konnte.

Viele Grüße
Die Redaktion
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