Studie: Knapp 60 Prozent aller Online-Händler 2013 abgemahnt

Veröffentlicht: 07.01.2014 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 07.01.2014

Abmahnungen sind mehr als nur nervig. Für viele Händler sind die juristischen Schreiben wahre Damoklesschwerter, die schnell existenzbedrohend sein können. Doch wie viele Händler sind tatsächlich von Abmahnungen betroffen und was sind die häufigsten Gründe? Und wie teuer wird es für die Händler? Diesen Fragen ging eine aktuelle Studie des Händlerbundes nach.

Mann übergibt Brief mit Abmahnung

Abmahnungen können aus verschiedenen Gründen erfolgen. Dennoch scheint ein Abmahngrund besonders häufig vorzukommen: Eine Verletzung des Wettbewerbsrecht. Etwa die Hälfte (53%) der 534 befragten Online-Händler gab an, deswegen im Jahr 2013 abgemahnt worden zu sein. Auch vermeintliche Verletzungen des Markenrechts (rund 14%) oder des Urheberrechts (ca. 12%) waren im vergangenen Jahr häufige Abmahngründe. Außerdem wurden Fehler in den Rechtstexten, fehlende Kennzeichnungen oder auch falsche Preisangaben wie zum Beispiel Grund- oder Einheitspreise abgemahnt.

Drei von fünf Online-Händlern wurden abgemahnt

Abmahnungen sind keine Ausnahmefälle im Online-Handel: Drei von fünf Händlern (59,7 %) gaben an, im Jahr 2013 mindestens eine Abmahnung erhalten zu haben. Für rund ein Zehntel der Händler wurde es sogar noch ernster: Sie erhielten drei oder mehr Abmahnungen. Im Jahr 2013 scheint dabei die Zahl der Abmahnungen gestiegen zu sein. Nur jeder vierte Händler berichtet von weniger Abmahnungen als noch im Jahr 2012 – für den überwiegenden Teil der Händler ist die Zahl im Vorjahresvergleich unverändert geblieben (35%) oder sogar gestiegen (40%). Damit ist der Abmahnfall bei Weitem keine Randerscheinung.

Nahezu zwei Drittel der Befragten unterschrieben die Unterlassungserklärung

Die meisten Händler scheinen ein Gerichtsverfahren vermeiden zu wollen: Fast zwei von drei Händlern unterzeichneten die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung und etwa jeder dritte Händler zahlte die geforderte Summe. Ähnlich Viele gaben an, einen außergerichtlichen Vergleich erzielt zu haben. Nur jeder siebte Abmahnfall führte zu einem Gerichtsverfahren.

Abmahnungen können teuer werden: Fast drei Viertel der Händler (rund 71%) zahlten durchschnittlich mehr als 500,- Euro im Abmahnfall. Für jeden fünften Befragten wurde es noch kostspieliger - es wurden 2000,- Euro pro Abmahnung fällig.

Für kleinere Händler ist eine derartige finanzielle Belastung oftmals verheerend. Und die hohe Zahl an Abmahnungen zeigt, wie wichtig die rechtliche Absicherung des Online-Geschäfts ist.

Hier gehts zur vollständigen Studie.

Kommentare  

#2 tacitus 2014-01-08 09:57
Das sog. Recht wird von Anwälten - zeitweise Justizminister/ innen - für Anwälte gemacht.
Wenn man der Gute sein will, kann man die selbstgeschaffe nen Opfer ja verteidigen. Es sollten möglichst alle Händler aus Deutschland verschwinden, um das groteske deutsche Justizwesen möglichst zu vermeiden.
Zitieren
#1 Walter Timo Panitz 2014-01-08 09:27
Hallo zusammen,

in dieser Angelegenheit möchte ich gleich mal auf bekannte Massenabmahner hinweisen wie lemm2.de oder wie er sich jetzt nennt retail-esolutions.de

Google Suche: lemm abmahnung

Wir warnen auch vor maier.de, man sollte als Händler und Versender eines Newsletters die Empfängerliste nach dieser Domain/Emails durchsuchen. Wenn Sie in Ihrem Verteiler eine eMail zu dieser Domain haben die per DOI bestätigt wurde, dann sollten Sie sich das lieber schriftlich bestätigen lassen oder die eMail löschen. Es gibt verdächtig viele private Abmahnungen von dieser Stelle und nach erfolgter Unterschrift auch einige Vertragsstrafe Zahlungen. In einem Fall berichtete ein Betroffener von 7 Zahlungen der Vertragsstrafe die nach der Unterlassung nur durch DOI Anmeldebestätig ungen erzeugt wurden.

Also Achtung

Liebe Grüße

W. T. Panitz
itratosTeam
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.