Payment-Studie des Händlerbundes: PayPal ist das Maß der Dinge

Veröffentlicht: 23.10.2017 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 23.11.2017

Welche Bezahlmöglichkeiten werden im Online-Handel und im stationären Handel am häufigsten angeboten? Für die Studie „Payment im Handel“ hat der Händlerbund 260 Händler befragt.

Payment-Studie Händlerbund

© Händlerbund

In seiner aktuellen Studie „Payment im Handel“ hat der Händlerbund 260 stationäre und Online-Händler nach ihren Zahlungsmodalitäten befragt und kommt dabei zu recht eindeutigen Ergebnissen. Im Online-Handel bleibt PayPal das Maß der Dinge: 92 Prozent der Befragten geben an, den Payment-Dienstleister anzubieten. Auf den Plätzen zwei und drei folgen die Vorkasse (75 Prozent) und die Kreditkarte (50 Prozent). Die am häufigsten akzeptieren Kreditkarten sind Mastercard und Visa mit 95 bzw. 94 Prozent – keine Überraschung. Dahinter wird das Feld dann recht schnell sehr kleinteilig. Die Rechnung kommt zwar noch auf 42 Prozent, Angebote wie Amazon Pay, Paydirekt oder Mobil-Angebote wie Apple Pay bleiben aber eine Randerscheinung.

Im Laden wird bar gezahlt

Im stationären Handel sieht das anders aus. Hier regiert mit 98 Prozent die Barzahlung, gefolgt von der EC-Karte (ugs. für girocard) mit 60 Prozent. Kreditkarten und Debitkarten (32 Prozent) und PayPal (20 Prozent) spielen direkt im Geschäft allerdings kaum eine Rolle. Es ist durchaus überraschend, dass nur etwa zwei Drittel der Händler die EC-Karte bzw. girocard akzeptieren – und für viele Kunden weiterhin ärgerlich, dass sich die Kreditkarte stationär in Deutschland nur sehr langsam etabliert.

PSD2? Nicht gehört

In der Umfrage wirft der Händlerbund auch einen Blick in die Zukunft und fragt u.a., wie viele Händler bereits die so wichtige neue Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 kennen. 60 Prozent der Teilnehmer müssen dabei einräumen, dass sie davon bislang nichts gehört haben und immer noch ein Drittel kann zwar mit dem Begriff etwas anfangen, weiß aber nicht genau, worum es geht. Im Titelthema der August-Ausgabe des Onlinehändler Magazins nehmen wir uns das Thema Payment zur Brust und erläutern ausführlich die neue Zahlungsdiensterichtlinie.

Alle Ergebnisse der Payment-Studie hat der Händlerbund in der folgenden Infografik zusammengefasst. Hier gibt es die Grafik auch als pdf.

 

Händlerbund Infografik Payment im Handel 2017

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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Kommentare  

#5 Nils 2017-10-25 13:10
Hallo,

ja, schade ist es, daß die dt. Alternative paydirekt so kompliziert und undurchsichtig gestaltet wurde, daß sogar teilweise die Banken keine Lust haben, Gebühren rauszurücken. Warum nicht so einfach wie bei PayPal auch? Ich fühle mich doch veräppelt, wenn jeder eine andere Gebühr zahlt.
Auch wenn es keine Zinsen mehr gibt, so würde ich lieber unsere Banken das Geld gönnen, aber sie schaffen es nicht wirklich. Zudem kostet das Plugin für den Shop enorm viel, PP bietet es kostenlos an.
Naja, vielleicht ist es in 10-20 Jahren soweit.

@Sven Riemer
Genau richtig.
Viele Kunden wissen a) nicht, daß PP teilweise kräftige Gebühren verlangt (enorm hoch, wenn auch noch Käufe über ebay abgewickelt werden (die meisten kaufen auch nur noch dort oder bei a...)) und b) es existiert im schlimmsten Fall kein Händlerschutz.
Dabei ist man nach dem BGB 100%ig abgesichert und eine Überweisung kann auch am gleichen Tag noch eintreffen. Anscheinend ist es für Kunden schlimm, nur eine einzige Sekunde länger auf die Ware zu warten (aber niemand möchte den Job der armen Paketdienstfahr er übernehmen oder zu kassieren, wenn mal wieder einer unverschämt brüllt "kann nicht mal ne zweite Kasse aufgemacht werden!!". Tolle Gesellschaft, die uns Amazon & Co hier heranzüchten... :-(
Meinen Fall möchte ich hier nicht darlegen, aber bei mir sind Ware und Geld futsch, da sich der Kunde & PayPal querstellen. Begründung von PP: "Dann nehmen Sie sich einen Anwalt und gehen gegen den Kunden vor!"

Noch fragen? :-)

Andersherum, eine Banküberweisung ins Ausland war früher sehr kompliziert, geht mit PP ruckzuck.
Ist also auch schön, wenn einige begriffen haben, wie einfach doch die Welt sein kann...

Herzliche Grüße
Nils
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#4 Marcel 2017-10-24 09:12
Die sogenannte "EC-Karte" heißt schon über 10 Jahre nicht mehr so. Allenfalls Girocard oder Debitkarte. Das macht die Statistik verwirrend, denn MasterCard nutzt den Begriff "ec-Karte" für seine Debitkarte.
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#3 Imrö 2017-10-24 09:12
Eure Grafik ist ziemlich peinlich da fehlerhaft. Die von euch sogenannte EC-Karte gibt es seit zehn Jahren nicht mehr, sie wurde von der girocard abgelöst. Zudem steht ec-Karte in diesem Fall anscheinend für Debitkarten, oder Girocard only ? Bei Kreditkarte wurde zudem eine Karte verwendet Welche eine Maestro Karte darstellt, Maestro hingegen ist eine Debitkarte, keine Kreditkarte. Die korrekte Schreibweise von EC ist übrigens ec. So hat es Mastercard als Inhaber der Marke ec rechtlich festgelegt
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#2 Sven Riemer 2017-10-24 08:56
Leider ist es so wie hier beschrieben, ich wünschte die Käufer wären für andere Zahlungsmethode n genauso offen. PayPal bietet so gut wie keinen Schutz für Händler.

Ich habe einen aktuellen Fall den ich so noch nie erlebt habe. Ein russischer Kunde kaufte eine Ware und bezahlte mit PayPal. Ich habe die Ware inkl. korrekter Zollerklärung und Rechnung etc. versendet. Nach ein paar Tagen kam eine Mail mit Bildern die zeigen dass "angeblich" in meinem Karton zwei deutsche Knorr Suppentüten beim Kunden angekommen sind.

Ich habe den Kunden befragt wie er das Paket bekommen hatte, es war noch einmal in einer verschweißten Tüte, gut hat wohl der Zoll gemacht weil so hatte ich das Paket nicht verpackt. Ich habe daraufhin bei DHL eine Nachforschung gemacht und den Kunden um Geduld gebeten. Jedoch solle er parallel auch zu seiner Post gehen und das Paket Reklamieren, diese verwies jedoch wieder an den Absender. Ich habe DHL daraufhin noch einmal Kontaktiert und diese haben mich gebeten dass der Kunde bei seiner Postfiliale alles Dokumentieren lassen soll. Gesagt getan, doch der Kunde ging nicht zur Post sondern machte einen Käuferschutzfal l bei PayPal auf.

Obwohl ich alles eingereicht habe und der Kunde sogar ein Bild zeigte wo er die Zollerklärung in den Händen hält, wurde das Geld an den Käufer nur kurze Zeit später zurückgezahlt. Grund, der Kunde konnte mit Dokumenten beweisen dass er die Ware nicht erhalten hat. Ich stelle mir die Frage welche Dokumente sollten das sein? Wenn dann kann ich mit einer Zollerklärung beweisen was im Paket war.

Im Moment sitze ich auf einem Schaden von 115,- € weil PayPal schon nach einer Woche die Summe einfach zurückbezahlt hat. Ich habe das Geld nicht, keine Ware nicht und ich kann bei DHL nichts weitermachen da der Kunde das Paket ja nun nicht mehr bei der Post reklamiert. PayPal stellt sich komplett quer und schickt nur Standard Texte.

Wenn ich PayPal mit der Aussage konfrontiere "Ob nun jeder jetzt behaupten kann es sei nicht das im Paket was der Händler verschickt hat und sein Geld zurück bekommt?" wird darauf nicht reagiert.

Ich kann nur alle Händler um Vorsicht bitten, PayPal zahlt einfach das Geld zurück und der Kunde muss keine weitere Pflicht erbringen. Ich hasse diesen Verein immer mehr.
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#1 Andreas Wegmann 2017-10-24 08:39
Die Befragung ist für mich wieder ein Beispiel für solides Halbwissen bei Fragern und Befragten. Abgesehen davon, dass es seit zehn Jahren keine ec-Karte mehr gibt, gibt es auch kaum einen deutschen Issuer der maestro im e-Commerce zulässt. Für einen deutschen Onlineshop ist es kontraproduktiv das Verfahren anzubieten - und wird auch kaum getan.
In so einer Umfrage wird auf die Schnelle mal ein Kreuzchen gemacht, weil an halt den Brandnamen vermeintlich gut kennt.
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