Drohende Strafen: Noch immer sind nicht alle Händler für die DSGVO gewappnet

Veröffentlicht: 24.01.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 14.02.2018

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird im Online-Handel ab ab 25. Mai 2018 vieles verändern. Sie wird sich zum Beispiel auf die Sammlung und Verarbeitung von Kundendaten, auf den Newsletterversand oder Auskunftspflichten auswirken. Doch obwohl die DSGVO von übergeordneter Bedeutung für Online-Händler ist, kennen sich viele Unternehmen noch immer nicht aus. Auf sie könnten hohe Strafen zukommen.

Infografik zu neuen Datenschutzgrundverordnung
© Händlerbund

Bereits im August 2017 hatte der Händlerbund hunderte Online-Händler befragt, ob sie sich mit der neuen Datenschutzgrundverordnung auskennen. Das Ergebnis war recht ernüchternd: Damals gab zum Beispiel fast jeder Dritte an, noch nie etwas von der DSGVO gehört zu haben.

Vor wenigen Wochen – im Dezember 2017 – hat der Händlerbund seine Umfrage wiederholt, um herauszufinden, ob sich die Lage im Online-Handel mittlerweile etwas verändert hat. Und wie sich zeigt: Es kann durchaus eine Verbesserung registriert werden. Ende letzten Jahres gaben nur noch vier Prozent an, nie von der DSGVO gehört zu haben. Auch der Anteil der Experten, die sich gut auskennen, ist von fünf auf elf Prozent angestiegen. Während die Zahl der Anfänger stagniert, gibt es mittlerweile fast doppelt so viele fortgeschrittene Händler als noch im Sommer 2017.

Großteil der Händler noch immer nicht gut vorbereitet

Doch obwohl sich die Kenntnisse über die DSGVO sichtlich verbessert haben, heißt das noch nicht, dass auch alle Unternehmer ausreichende Vorbereitungen getroffen haben. Der Teil der Händler, die mittlerweile (sehr gut, eher gut oder etwas) auf die DSGVO vorbereitet sind, ist von 28 Prozent auf 39 Prozent angewachsen. Eine erfreuliche Entwicklung.

Dennoch gab ein Großteil der befragten Online-Händler (61 Prozent) im Rahmen der Händlerbund-Studie an, eher nicht oder auch gar nicht gerüstet zu sein.

Immer mehr Händler sind sich über drohende Strafen bewusst

Da die Übergangsfrist der Datenschutzgrundverordnung bereits Ende Mai endet und die DSGVO am 25. Mai 2018 schließlich inkrafttritt, bleiben den Online-Händlern nur noch wenige Monate, um die Vorbereitungen anzukurbeln oder gar abzuschließen. Und dies sein auch angeraten. Denn Händlern, die gegen die neuen Regelungen verstoßen, drohen unter Umständen sensible Strafen und hohe Bußgelder.

– Das scheinen mittlerweile auch die meisten Online-Händler zu wissen. Gaben im Sommer 2017 nur 31 Prozent der Händler an, bei Verstößen hohe Geldstrafen zu erwarten, tun dies inzwischen bereits 53 Prozent. Das Bewusstsein über die potenzielle Gefahr ist also sichtbar gestiegen.

In einer anschaulichen Infografik hat der Händlerbund die Ergebnisse seiner Umfrage zur Datenschutzgrundverordnung zusammengefasst. Hier werden auch die Veränderungen bzw. Entwicklungen zur vorhergehenden Befragung vom August 2017 deutlich.

Ein Klick auf das Bild vergrößert die Infografik in einem neuen Fenster.

 

Händlerbund Infografik zur DSGVO
© Händlerbund

 

Mithilfe des folgenden Codes können Sie die Infografik des Händlerbundes auf einer Webseite einbinden:

 

Sie möchten sich über die Einzelheiten und Regelungen im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung informieren? In unserer Themenreihe gehen wir auf die einzelnen Bereiche, die für Online-Händler wichtig sind, ein und geben Tipps zur Umsetzung.

 

 

Die Themenreihe zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Einführung

Teil 1: Newsletterversand

Teil 2: Informationspflichten

Teil 3: Auskunftspflichten

Teil 4: Betroffenenrechte

Teil 5: Umgang mit Datenpannen

Teil 6: Neuerungen beim Umgang mit Kundendaten

Teil 7: Übermittlung von Daten ins Ausland

Teil 8: Auftragsdatenverarbeitung

Teil 9: Der Einsatz von Cookies

Teil 10: Social Plugins

Teil 11: Der Datenschutzbeauftragte

Teil 12: Verfahrensverzeichnis, Vorabkontrolle und Folgenabschätzung

Teil 13: Aufsichtsbehörden

Teil 14: Befugnisse und Sanktionsmaßnahmen

Teil 15: Praxisteil - Maßnahmen zur Vorbereitung (Checkliste)

Teil 16: Glossar

 

Der DSGVO-Countdown: Wie plane ich die nächsten 157 Tage? (Teil 1)

Der DSGVO-Countdown: Wie plane ich die nächsten 135 Tage? (Teil 2

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Tina Plewinski

Kommentare  

#6 anja 2018-02-15 11:21
ich verstehe immer noch nicht, um was es eigentlich dabei geht. und ja, ich halte auch diesen ganzen schwachsinn für vollkommen idiotisch. die sachen, die man wirklich ändern müßte, werden eh nie geändert, weil dabei ja vornehmlich die kleinen daran kauputtgehen und ich denke mittlerweile, daß das auch sinn und zweck dieser ganzen gesetze ist. kleinunternehme r will man nicht mehr und deshalb wird er mit gebühren, unnötigen und blödsinnigen zusatzarbeiten und abmahnungen kaputtgetrampel t. wir haben bereits mind. 500.000 obdachlose. macht so weiter, dann werden es bald mehr.
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#5 Redaktion 2018-02-09 08:43
Hallo max,

vielen Dank für deine Anregungen und die Kritik. Wir haben Verständnis dafür, dass die DSGVO vielen Händlern Sorgen bereitet und sie Fehler bei der Umsetzung fürchten.

Für Sie ist es nun jedoch ganz wichtig zu wissen, dass ALLE Unternehmen, die mit persönlichen Daten (z. B. Kundendaten) arbeiten) von der DSGVO betroffen sind. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nur kleinere Betriebe betroffen sind. Dies trifft höchstens auf die Bestellung eines Datenschutzbeau ftragten zu. Wir können Ihnen daher nur unsere Themenreihe ans Herz legen: onlinehaendler-news.de/.../...

Händlerbund-Mit glieder erhalten selbstverständl ich rechtzeitig alle relevanten Rechtstexte und konkrete Anleitungen zur Umsetzung.

Viele Grüße!

Die Redaktion
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#4 Lene 2018-02-08 16:51
"Genau das ist der Ansatz, den das Datenschutzgese tz aufgreifen will und per Gesetz die ungebetene Zusendung von Werbung ausmerzen will."

Gequirlter Schwachsinn... hoffentlich halten sich dann auch die Verteiler die mir Wunderpotenzpil lchen versprechen auch ab Mai daran...
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#3 Blumie 2018-02-08 16:51
Muss ich bei einem 1-Mann Betrieb auch etwas ändern ?
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#2 max 2018-02-08 15:05
Ich habe den ganzen Kram mal überflogen, was ändert sich für Unternehmen mit weniger als 9 Mitarbeitern konkret ? Nichts oder ? Ich habe nichts gefunden.

Hier würde ich mir erwarten als Mitglied bei euch statt seitenlangem blabla konkret anleitungen ich bin doch deshalb mitglied das ich den kram nicht lesen muß
Firmen unter 9 mitarbeiter machen nix
Firmen mit 9 - 250 Mitarbeitern machen das und das
Firmen mit mehr als 250 mitarbeitern mache dies und jenes
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#1 Heidemann 2018-02-03 09:49
frühere Monsterfilmreihe:
Mumien ,Monstren ,Mutationen !
hier kommt noch Schwachsinn dazu !
vor was der Käufer eigentlich alles "geschützt" werden muss ist unglaublich - eigentlich müsste jeder der sich darauf berufen wollte für unmündig erklärt werden - gleichzeitig lässt man sich aber von diesen unmündigen Stimmvolk wählen.
dann müsste eigentlich jeder zu seinen Stimmzettel - Bücher in Form einer Lexikothek erhalten - um zu wissen was er dann da wählt.
einerseits wird locker mal ein neuer Beruf ? aus dem Ärmel geschüttelt ,und schon vor Monaten meine Frage - auf welchen Baum werden die denn gezüchtet ?
wieviel Leute werden aber Ihren Job verlieren - weil niemand diesen Klotz am Bein haben will. dann noch Kündigungsschut z - und er ist dem Arbeitgeber praktisch nicht verpflichtet (ausser Schweigepflicht ) - wie soll das zusammengehen ? - bei verstößen müsste er sich ja gegen seinen Brötchengeber stellen - dann soll Ihn doch gleich der Staat bezahlen.
bestrafen sollte man die - die sich so einen ..... ausdenken.
50 Jahre Antarktis Iglu´s bauen für Pinguine :-)
also ich glaube ich gehe doch noch in die Politik - und werde diesen Quatsch wieder abschaffen und dazu noch weitere EU-Monster und Amazon und Ebay vierteilen lassen - damit dann alle bessere Chancen - Abmahnungen werden verboten - und die exzessiv in den letzten Jahren damit sein Geld verdiente wird zur Rückzahlung + 100 % Schmerzensgel verdonnert (Hinweis-gebühr 10,- Euro O.K. ?) hat noch jemand ein paar bessere Ideen - na dann beende ich mal die Samstags-Utopie -Stunde !
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