Ergebnisse der Bürokratiekostenschätzung eCommerce 2010

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Martin Michler | Letzte Aktualisierung: 06.03.2013

eCommerce-Umfrage

Es ist noch keine 10 Jahre her, da galt der eCommerce als Marktplatz der Zukunft. Inzwischen ist der Onlineversandhandel für viele Unternehmer daily business. Sie sind daher auf gute wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen angewiesen. In Anbetracht der rasanten Entwicklung scheint es jedoch fast natürlich, dass Gesetzgeber und Rechtsprechung Mühe haben, die für den eCommerce relevanten Problempunkte schnell und umfassend zu klären.

Neben der Frage, wie der Verbraucherschutz im Onlinehandel effektiv aber auch für die Händler praktikabel umgesetzt werden kann, geht es immer auch darum, die Belastung der Betriebe mit den Kosten, die durch die Umsetzung und Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten entstehen, so gering wie möglich zu halten. Und der Informationsaufwand ist im eCommerce vergleichsweise hoch.

Um künftig die Kostenbelastung der Händler senken zu können, wurde das Statistische Bundesamt 2010 durch die Bundesregierung mit einer Schätzung der Bürokratiekosten im Bereich E-Commerce beauftragt. Der Händlerbund als Deutschlands größter Onlinehandelsverband und eCommerce-Allround-Dienstleister hat Unterstützung angeboten und führte im Zuge dessen unter Onlinehändler eine Umfrage durch – mit interessanten und aufschlussreichen Ergebnissen:

So kann dem Umfrageergebnis zum einen eine positive Botschaft entnommen werden.

Die Zahl der Händler, die ein Unternehmen im eCommerce starten, nimmt wieder stetig zu – diesem Trend folgend dürfte 2011 eine optimistische Grundstimmung zurückkehren.

Wahr ist aber auch, dass sich in der Statistik der Beginn der Finanzkrise erkennbar niedergeschlagen hat. Vor allem um das Jahr 2007 herum herrschte unter den befragten Onlinehändlern eine deutlich erkennbare Zurückhaltung in Bezug auf Startups – aber wie gesagt: seit 2008 geht es in homogenen Schritten wieder aufwärts.

Mehr als die Hälfte der befragten Onlinehändler sind seit mehr als 5 Jahren im Onlineversandhandel tätig und sie wissen auch genau, welche Klientel sie erreichen möchten. So spezialisieren sich 47 Prozent der Befragten von vornherein auf Endverbraucher als Kunden, 50 Prozent richten ihre Angebote sowohl an Endverbraucher als auch an Firmenkunden. Nur 3 Prozent der Befragten wenden sich ausschließlich an Firmenkunden. Ein Bereich, der in Zukunft wohl noch besser erschlossen werden wird.

Interessant auch die Erhebung zur Häufigkeit der Abmahnung.

Mehr als die Hälfte der Befragten wurde noch nie wettbewerbsrechtlich abgemahnt. Weiteren 23 Prozent kam erst eine Abmahnung unter, wobei 70 Prozent der Abgemahnten die Kosten für die Abmahnung unter 1000,00 € halten konnten.

Diese guten Zahlen dürften v.a. zwei Gründe haben:

1. Zum einen legt der Großteil der befragten Händler Wert auf kompetente Beratung und Aktualität.

Fast 80 Prozent der Befragten holt für die Erstellung und Bearbeitung der rechtlichen Hinweise zumindest auch Hilfe und Rat von externen Anbietern ein. Nur 21 Prozent der Händler erstellen und bearbeiten die Hinweise ohne Beratung von außen.

Dreiviertel der befragten Händler aktualisieren die rechtlichen Hinweise 1-5mal im Jahr. Weitere 19 Prozent gehen auf Nummer sicher und überarbeiten die Hinweise und Rechtstexte 6-20mal pro Jahr.

Das Bedürfnis nach externem Rechtsrat ist bei den Händlern dabei viel stärker ausgeprägt als z.B. die Nachfrage nach technischem Support. Während fast 80 Prozent der befragten Händler bei der inhaltlichen Aktualisierung und Pflege der Hinweis- und Rechtstexte auf externe Anbieter vertrauen, wird die technische Umsetzung hingegen bei 70 Prozent der Befragten weiterhin im eigenen Haus bewerkstelligt.

2. Zum anderen dürfen diese Zahlen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass momentan durch die Verbraucherverbände nicht einmal annähernd alle Verstöße abgemahnt werden, die abgemahnt werden könnten. Eine zuverlässige, kompetente und effektive Beratung wird also auch in Zukunft einer der entscheidenden Faktoren für den Erfolg eines Unternehmens im eCommerce sein.

Die Kosten für die Einholung von externem Rechtsrat und der Zeitaufwand für die Aktualisierung gestalten sich hierbei für die meisten Händler moderat – mehr als die Hälfte der Befragten investieren dafür nicht mehr als 500,00 € im Jahr. Rund Dreiviertel der Befragten wendeten für die Pflege und Anpassung der verbraucherschutzrechtlichen Hinweise im Jahr durchschnittlich weniger als 40 Stunden auf.

An dieser Stelle zu sparen, dürfte sich jedoch auf lange Sicht nicht auszahlen. Im eCommerce gehören Abmahnungen zum Tagesgeschäft, weswegen rechtssichere Hinweistexte, die so oft wie eben nötig aktualisiert und der Rechtslage angepasst werden, der Standard und nicht Luxus sein sollten.

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Wir danken unseren Partnern ECC-Handel, zentrada, FSP Verpackungen, cludes und auvito für Ihre freundliche Unterstützung bei der Durchführung der Umfrage.

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Unter allen Teilnehmern der Umfrage, die Ihre Email-Adresse übermittelt haben, wurde ein neuer iPod touch verlost - wir gratulieren dem Gewinner ganz herzlich und werden ihn via Email benachrichtigen.









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